Aktuelles

Bezahlbarer Wohnraum muss Thema für Verbraucherorganisationen werden


Datum der Veröffentlichung: 22. November 2023


Die Thematik bezahlbarer Wohnraum rückt zunehmend in den Fokus der Verbraucherinteressen. Die Bundesverbraucherhilfe positioniert sich als Vorreiter in dieser Debatte und präsentiert einen umfangreichen Gesetzesvorschlag, der auf zukunftsfähige Lösungen setzt, anstatt auf kurzfristige Maßnahmen wie den Mietpreisdeckel.

Die Bundesverbraucherhilfe hat sich als erste Verbraucherorganisation konstruktiv in die Debatte um bezahlbaren Wohnraum eingebracht. Ihr umfassender Gesetzesvorschlag, der ganze 108 Seiten umfasst, stellt einen Meilenstein in der Interessenvertretung der Verbraucher dar. Der Fokus liegt dabei auf nachhaltigen Lösungen, die nicht nur die Mietpreise regulieren, sondern den gesamten Prozess des Gebäudebaus und der Verwaltung optimieren.

Ein zentrales Element des Gesetzesvorschlags ist die Förderung der Digitalisierung im Bauwesen und der Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesverbraucherhilfe ist überzeugt, dass innovative Technologien und effiziente Verwaltungsprozesse dazu beitragen können, den Bau von Wohngebäuden zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren. Hierbei wird nicht nur an die kurzfristige Senkung der Mietpreise gedacht, sondern an eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation für die Verbraucher.

Der Gesetzesvorschlag der Bundesverbraucherhilfe steht im Kontrast zu populären Maßnahmen wie dem Mietpreisdeckel. Statt rein regulierender Ansätze schlagen wir vor, die Wurzeln des Problems anzugehen. Durch die Vereinfachung des Gebäudebaus und die Nutzung moderner Technologien sollen die Baukosten gesenkt werden, was letztendlich zu erschwinglicherem Wohnraum führen soll.

Die umfangreiche Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags zeigt die Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit, mit der die Bundesverbraucherhilfe diese Angelegenheit angeht. Wir betonen, dass diese Art der Interessenvertretung der einzige wirkungsvolle Weg ist, langfristige Verbesserungen herbeizuführen. Statt auf schnelle, aber möglicherweise oberflächliche Lösungen zu setzen, geht die Bundesverbraucherhilfe den Weg der nachhaltigen Veränderung.

Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum wird durch die Initiative der Bundesverbraucherhilfe auf eine neue Ebene gehoben. Unser Gesetzesvorschlag ist nicht nur ein Schritt in Richtung bezahlbarer Mieten, sondern auch ein Aufruf zur Innovation und Effizienz im Bauwesen. Als Vorreiterin setzt die Bundesverbraucherhilfe damit neue Maßstäbe für die Rolle von Verbraucherorganisationen in der Gestaltung der Wohnraumpolitik.

Veröffentlichung: 22.11.2023

Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
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