Datum der Veröffentlichung: 3. Juli 2024
Themen: Gesundheit und Pflege
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit, eine Reform der Notfallversorgung zu initiieren, kritisiert jedoch die unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Vorschläge in dem aktuellen Referentenentwurf.
In ihrer Stellungnahme betont die Bundesverbraucherhilfe die Notwendigkeit einer umfassenden und nachhaltigen Reform der Notfallversorgung. Besonders begrüßt werden die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten und die Zusammenführung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Koordination der Notfallversorgung erheblich verbessern. Auch die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wird als positiver Schritt gesehen.
Trotz dieser Fortschritte sieht die Bundesverbraucherhilfe wesentliche Aspekte unbehandelt. Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Übertragung der Kompetenz für die Notfallrettung von den Ländern auf den Bund, was als notwendig erachtet wird, um eine einheitliche und standardisierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten. Auch der vorgeschlagene rechtliche Schutz der Rettungskräfte vor ungerechtfertigten Strafanzeigen und die Möglichkeit für Notfallsanitäter, bestimmte Betäubungsmittel zu verabreichen, wurden im Entwurf nicht berücksichtigt.
„Unsere Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes sind entscheidend, um die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen der Rettungskräfte zu stärken“, erklärt Bianca Behr, Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege der Bundesverbraucherhilfe. „Ohne diese Anpassungen bleibt der Entwurf hinter den notwendigen Reformen zurück.“
Ebenso kritisiert wird das Fehlen von standardisierten Systemen und Ausstattungen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, sowie die Nichtberücksichtigung von Bonuszahlungen und Gefahrenzulagen für Rettungsdienstmitarbeiter.
Ein weiterer wichtiger Vorschlag der Bundesverbraucherhilfe, die Einführung eines „Psychologischen Leiters Rettungsdienst“, der die psychologische und psychotherapeutische Betreuung der Rettungskräfte unterstützen soll, fand ebenfalls keine Berücksichtigung im aktuellen Entwurf.
„Der vorliegende Entwurf entlastet die Rettungskräfte nicht ausreichend und geht auf die psychischen Herausforderungen der Branche in keinster Weise ein“, so Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Es braucht aktive rechtliche Veränderungen, um den Belastungen gerecht zu werden.“
Die Bundesverbraucherhilfe fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die genannten Punkte in weiteren Überarbeitungen des Entwurfs zu berücksichtigen, und bietet ihre eigene, bereits 2022 eingebrachte und mit Rettungskräften erarbeitete Gesetzesinitiative zur Beratung an.