Ratgeber für Verbraucher

Flugverspätung oder Flugausfall: So setzt du deine Fahrgastrechte durch

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Fahrgastrechte bieten Entschädigungen bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.


  • Je nach Verspätung stehen dir unterschiedliche Entschädigungen und Betreuungsleistungen zu.


  • Fluggastrechte gelten für Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge von oder nach einem EU-Flughafen.


  • Dokumentiere Verspätungen und Annullierungen genau und informiere dich über deine Rechte.

Deine Rechte bei Flugverspätungen und Annullierungen


Die Fluggastrechte in der EU sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese Verordnung gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge von einem Flughafen in der EU zu einem Flughafen außerhalb der EU und umgekehrt, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung stehen dir verschiedene Rechte zu.


Verspätungen: Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden (bei Kurzstrecken bis 1.500 km), drei Stunden (bei Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km) oder vier Stunden (bei Langstrecken über 3.500 km) hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxnachrichten sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden hast du zudem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.


Annullierungen: Wird dein Flug annulliert, hast du Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder auf eine alternative Beförderung zum Zielort. Zusätzlich steht dir eine finanzielle Entschädigung zu, es sei denn, die Annullierung wurde mindestens 14 Tage vor Abflug angekündigt oder ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen).


Überbuchungen: Bei Überbuchungen und Verweigerung des Boardings hast du ähnliche Rechte wie bei Annullierungen. Du kannst zwischen Erstattung des Ticketpreises und alternativer Beförderung wählen und hast Anspruch auf Betreuungsleistungen sowie finanzielle Entschädigung.


Nutzung der Fluggastrechteformulare


Um deine Ansprüche geltend zu machen, solltest du das Fluggastrechteformular der jeweiligen Fluggesellschaft nutzen. Diese Formulare sind meist online auf den Websites der Airlines verfügbar. Fülle das Formular vollständig aus und füge alle relevanten Dokumente bei, wie Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und gegebenenfalls Belege für zusätzliche Ausgaben. Achte darauf, dass du alle relevanten Details zur Verspätung oder Annullierung angibst.


Dokumentation und Information


Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Notiere dir die genaue Verspätung und den Grund dafür, falls dieser bekannt ist. Bewahre alle Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für zusätzliche Ausgaben auf. Fotografiere relevante Informationen und Dokumente mit deinem Smartphone, falls du unterwegs bist und keinen Zugang zu einem Drucker hast.


Informiere dich vorab über deine Rechte, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Viele Fluggesellschaften bieten Informationen zu Fluggastrechten auf ihren Websites an. Zudem gibt es unabhängige Plattformen und Verbraucherzentralen, die dir weiterhelfen können.


Rechtliche Schritte und Unterstützung


Sollte die Fluggesellschaft deine Ansprüche ablehnen oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In vielen Ländern gibt es Schlichtungsstellen oder Schiedsinstitutionen, die dir helfen können, deinen Anspruch durchzusetzen. Auch Verbraucherzentralen bieten Unterstützung und Beratung an. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen oder spezialisierte Dienstleister zu nutzen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 24 Aug., 2024
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