Themenfeld für Unternehmen
Was wir unter Datenschutz und IT verstehen
Datenschutz ist für Unternehmen weniger eine Frage der Technik als der Nachweisbarkeit. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Organisationspflicht: Die Rechenschaftspflicht verlangt, dass eine ordnungsgemäße Verarbeitung nicht nur besteht, sondern jederzeit belegt werden kann, auch gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden.
Was in dieses Themenfeld fällt
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Auftragsverarbeitung und Dienstleisterauswahl
- Betroffenenanfragen: Fristen und Umfang
- Meldung von Datenschutzverletzungen
- Einwilligung und Einwilligungsbanner
- Informationspflichten bei der Erhebung