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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Datenschutz und IT

Themenfeld für Unternehmen

Was wir unter Datenschutz und IT verstehen

Datenschutz ist für Unternehmen weniger eine Frage der Technik als der Nachweisbarkeit. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Organisationspflicht: Die Rechenschaftspflicht verlangt, dass eine ordnungsgemäße Verarbeitung nicht nur besteht, sondern jederzeit belegt werden kann, auch gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung und Dienstleisterauswahl
  • Betroffenenanfragen: Fristen und Umfang
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Einwilligung und Einwilligungsbanner
  • Informationspflichten bei der Erhebung

Expertinnen und Experten in diesem Feld

Geprüft aufgenommen und regelmäßig bestätigt. Die Darstellung auf diesen Seiten ersetzt keine Beratung im Einzelfall; wo es darauf ankommt, führt dieser Weg weiter.

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