Themenfeld für Unternehmen
Was wir unter Werbung und Wettbewerb verstehen
Wettbewerbsrecht wird selten von Behörden durchgesetzt und fast immer von Wettbewerbern und Verbänden. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Feld der Belegpflicht: Entscheidend ist nicht, was gemeint war, sondern wie eine Aussage vom angesprochenen Verkehrskreis verstanden wird und ob sie im Streitfall belegt werden kann.
Was in dieses Themenfeld fällt
- Irreführende Angaben und der Maßstab des Verkehrsverständnisses
- Umweltbezogene Werbeaussagen und ihre Belege
- Preiswerbung, Streichpreise und Grundpreisangabe
- Werbung per E-Mail und Telefon
- Abmahnung, Unterlassungserklärung und Kosten