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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Werbung und Wettbewerb

Themenfeld für Unternehmen

Was wir unter Werbung und Wettbewerb verstehen

Wettbewerbsrecht wird selten von Behörden durchgesetzt und fast immer von Wettbewerbern und Verbänden. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Feld der Belegpflicht: Entscheidend ist nicht, was gemeint war, sondern wie eine Aussage vom angesprochenen Verkehrskreis verstanden wird und ob sie im Streitfall belegt werden kann.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Irreführende Angaben und der Maßstab des Verkehrsverständnisses
  • Umweltbezogene Werbeaussagen und ihre Belege
  • Preiswerbung, Streichpreise und Grundpreisangabe
  • Werbung per E-Mail und Telefon
  • Abmahnung, Unterlassungserklärung und Kosten

Expertinnen und Experten in diesem Feld

Geprüft aufgenommen und regelmäßig bestätigt. Die Darstellung auf diesen Seiten ersetzt keine Beratung im Einzelfall; wo es darauf ankommt, führt dieser Weg weiter.

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