Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2026 bei 2,9 Prozent, tatsächlich erhoben die Kassen im Frühjahr im Schnitt rund 3,1 Prozent. Für 2027 rechnen Fachleute mit weiter steigenden Beiträgen. Den neuen Durchschnittswert gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt, die einzelnen Kassen legen ihre Beiträge im November und Dezember fest.
Ihr Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der höhere Beitrag erstmals erhoben wird (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten entfällt. Ihre Kasse muss Sie spätestens einen Monat vorher auf die Erhöhung, Ihr Sonderkündigungsrecht und den Durchschnittswert hinweisen.
Erhöht eine Kasse zum 1. Januar, können Sie also bis Ende Januar wechseln. Der Wechsel wird dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wirksam, in diesem Beispiel zum 1. April. Für die Monate dazwischen zahlen Sie den erhöhten Beitrag.
So läuft der Wechsel
Seit 2021 müssen Sie nicht mehr selbst kündigen. Sie erklären den Beitritt bei der neuen Krankenkasse, und diese meldet den Wechsel an die bisherige Kasse und an Ihren Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Ihr Versicherungsschutz läuft ohne Unterbrechung weiter.
Was Sie sparen können
Achten Sie neben dem Beitrag auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind: Zuschüsse zu Vorsorge oder Zahnreinigung, Bonusprogramme, Erreichbarkeit und digitale Angebote. Wer gerade in Behandlung ist, sollte vorab klären, ob Genehmigungen übernommen werden.
Was zu tun ist
- Prüfen Sie das Schreiben Ihrer Kasse zum Zusatzbeitrag 2027 und notieren Sie den Monat, ab dem er gilt.
- Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge der Kassen, die in Ihrem Bundesland geöffnet sind.
- Rechnen Sie die Ersparnis mit unserem Rechner aus.
- Treten Sie der neuen Kasse bis zum Ende des Monats bei, in dem der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder prüfen Sie die Meldung an die Rentenversicherung.
Grenzen dieser Darstellung
Die Angaben zum Zusatzbeitrag 2027 beruhen auf Prognosen; maßgeblich sind die Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums und die Mitteilungen Ihrer Kasse. Für Bürgergeldbeziehende und bestimmte freiwillig Versicherte gelten Besonderheiten.
