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Gesundheit und Pflege · Sozialrecht

Zusatzbeitrag 2027: So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht und wechseln die Krankenkasse

Zum Jahreswechsel erhöhen viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. Wer betroffen ist, kann ohne Bindungsfrist wechseln. Dieser Ratgeber erklärt Fristen und Ablauf und rechnet aus, was Sie sparen können.

Auf einen Blick

  • Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind.
  • Sie müssen nicht selbst kündigen. Es genügt, Mitglied der neuen Kasse zu werden; sie informiert die bisherige.
  • Der Wechsel wird zum übernächsten Monatsende wirksam. Bis dahin zahlen Sie den erhöhten Beitrag.
  • Arbeitnehmer und Rentner tragen den Zusatzbeitrag zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2026 bei 2,9 Prozent, tatsächlich erhoben die Kassen im Frühjahr im Schnitt rund 3,1 Prozent. Für 2027 rechnen Fachleute mit weiter steigenden Beiträgen. Den neuen Durchschnittswert gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt, die einzelnen Kassen legen ihre Beiträge im November und Dezember fest.

Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der höhere Beitrag erstmals erhoben wird (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten entfällt. Ihre Kasse muss Sie spätestens einen Monat vorher auf die Erhöhung, Ihr Sonderkündigungsrecht und den Durchschnittswert hinweisen.

Erhöht eine Kasse zum 1. Januar, können Sie also bis Ende Januar wechseln. Der Wechsel wird dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wirksam, in diesem Beispiel zum 1. April. Für die Monate dazwischen zahlen Sie den erhöhten Beitrag.

So läuft der Wechsel

Seit 2021 müssen Sie nicht mehr selbst kündigen. Sie erklären den Beitritt bei der neuen Krankenkasse, und diese meldet den Wechsel an die bisherige Kasse und an Ihren Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Ihr Versicherungsschutz läuft ohne Unterbrechung weiter.

Was Sie sparen können

Achten Sie neben dem Beitrag auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind: Zuschüsse zu Vorsorge oder Zahnreinigung, Bonusprogramme, Erreichbarkeit und digitale Angebote. Wer gerade in Behandlung ist, sollte vorab klären, ob Genehmigungen übernommen werden.

Was zu tun ist

  1. Prüfen Sie das Schreiben Ihrer Kasse zum Zusatzbeitrag 2027 und notieren Sie den Monat, ab dem er gilt.
  2. Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge der Kassen, die in Ihrem Bundesland geöffnet sind.
  3. Rechnen Sie die Ersparnis mit unserem Rechner aus.
  4. Treten Sie der neuen Kasse bis zum Ende des Monats bei, in dem der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird.
  5. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder prüfen Sie die Meldung an die Rentenversicherung.

Grenzen dieser Darstellung

Die Angaben zum Zusatzbeitrag 2027 beruhen auf Prognosen; maßgeblich sind die Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums und die Mitteilungen Ihrer Kasse. Für Bürgergeldbeziehende und bestimmte freiwillig Versicherte gelten Besonderheiten.

Häufige Fragen

Muss ich bei der alten Kasse kündigen?

Nein. Seit 2021 genügt der Beitritt zur neuen Kasse, sie informiert die bisherige.

Gilt die Bindungsfrist von zwölf Monaten?

Nicht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Dann können Sie auch früher wechseln.

Ich bin Rentner. Lohnt sich ein Wechsel?

Ja, auch Rentner tragen den Zusatzbeitrag zur Hälfte, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.

Was passiert mit laufenden Behandlungen?

Die Behandlung geht weiter. Genehmigungen, etwa für Hilfsmittel, sollten Sie bei der neuen Kasse erneut vorlegen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage sind die Vorschriften des SGB V sowie Berichte zum Zusatzbeitrag 2026 und zur Prognose für 2027, Stand Oktober 2026.
Laufende Verfahren

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im Juli 2026 verkündet worden. Der Durchschnittswert für 2027 steht noch aus; wir aktualisieren den Ratgeber nach der Bekanntgabe.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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