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Prozesskostenrechner für Unternehmen

Was ein Rechtsstreit mit Kunden kostet: eigener Anwalt, Anwalt der Gegenseite und Gericht nach RVG und GKG, Stand 1. Juni 2025.

Kostenrisiko

Recht haben ist nicht dasselbe wie günstig gewinnen.

Eine Beschwerde, die eskaliert, endet schnell vor Gericht.

Dann zählt nicht nur, ob Sie recht haben, sondern was der Streit kostet: Ihr eigener Anwalt, der Anwalt der Gegenseite und das Gericht. Der Rechner zeigt das Kostenrisiko nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.

  • RVG und GKGGesetzliche Gebühren, Stand 1. Juni 2025
  • Beide SeitenEigener Anwalt, Anwalt der Gegenseite und Gericht
  • Zwei InstanzenErste Instanz und Berufung, mit Vergleich oder Urteil
  • KostenfreiOhne Anmeldung, Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Rechner

Kostenrisiko berechnen.

Gegenstandswert

Worüber gestritten wird, nicht was herauskommt.

  1. Hauptforderung

    Der verlangte Betrag, etwa der Kaufpreis bei einem Rücktritt oder die Höhe eines Schadensersatzes (§ 3 ZPO).

  2. Nebenforderungen

    Zinsen, Mahnkosten und vorgerichtliche Anwaltskosten erhöhen den Wert nicht, solange sie neben der Hauptforderung verlangt werden (§ 4 ZPO).

  3. Mehrere Ansprüche

    Verlangt der Kunde Rückzahlung und zusätzlich Schadensersatz, werden beide Beträge addiert (§ 5 ZPO).

  4. Laufende Zahlungen

    Bei Streit über wiederkehrende Leistungen wie Abonnements gilt der dreieinhalbfache Jahreswert, also der 42-fache Monatsbetrag (§ 9 ZPO).

Bei Unterlassungs- und Feststellungsklagen schätzt das Gericht den Wert nach dem Interesse der klagenden Seite. Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern oder Verbänden liegen oft im fünfstelligen Bereich, bei Feststellungsklagen wird meist ein Abschlag vom vollen Wert gemacht.

Gebühren

Welche Gebühren anfallen.

  1. Stufe 01

    Außergerichtlich

    Die Kanzlei erhält eine Geschäftsgebühr, regelmäßig 1,3. Sie wird zur Hälfte auf die spätere Verfahrensgebühr angerechnet.

  2. Stufe 02

    Erste Instanz

    Je Anwalt eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2, bei Vergleich zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,0. Dazu Auslagenpauschale bis 20 Euro und Umsatzsteuer.

  3. Stufe 03

    Gericht

    Drei volle Gerichtsgebühren. Bei Vergleich, Anerkenntnis oder früher Rücknahme ermäßigen sie sich auf eine Gebühr.

  4. Stufe 04

    Berufung

    Die Sätze steigen: Verfahrensgebühr 1,6, Terminsgebühr 1,2, Einigung 1,3. Das Gericht erhebt vier Gebühren, ermäßigt zwei.

Kostenverteilung

Wer am Ende zahlt.

Wer verliert, trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO), wer teilweise verliert, anteilig (§ 92 ZPO).

Für Unternehmen kommt ein Risiko hinzu, das kein Rechner abbildet: Gewinnen Sie, kann die Erstattung bei einer zahlungsschwachen Gegenseite ausfallen. Verlieren Sie, wird das Urteil unter Umständen öffentlich, und ähnliche Fälle folgen. Verbandsklagen und Abhilfeklagen bündeln viele gleichartige Ansprüche und vervielfachen das Risiko.

Vorbeugen

Der günstigste Prozess ist der, der nicht stattfindet.

Die meisten Streitigkeiten mit Kunden entstehen aus unklaren Vertragsbedingungen, fehlenden Informationen oder einer Beschwerde, auf die niemand rechtzeitig reagiert hat. Genau dort setzt das Audit der Bundesverbraucherhilfe an.

  • Unabhängige Expertinnen und Experten prüfen Vertragsbedingungen, Informationspflichten und Beschwerdemanagement anhand von zwölf veröffentlichten Kriterien
  • Unternehmen erwerben die Mitgliedschaft durch das bestandene Audit; es ist im Beitrag von 100 Euro im Monat enthalten
  • Konflikte mit Kunden lösen Mitglieder über unsere kostenfreie Schlichtung, bevor daraus ein Verfahren wird

Grenzen dieser Darstellung

Der Rechner bildet die gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG ab, Stand 1. Juni 2025. Er berücksichtigt keine Vergütungsvereinbarungen, keine Reisekosten und keine Kosten von Beweisaufnahmen, soweit Sie sie nicht als Auslagen eintragen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.