Mustervorlage

Muster-Schreiben zur außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrags


Datum der Veröffentlichung: 28. Juli 2023


[Ihr Name] 
[Ihre Adresse] 
[PLZ Ort] 

[Vermieter oder Verwaltungsgesellschaft]
[Adresse des Vermieters oder der Verwaltungsgesellschaft]
[PLZ Ort]

[Datum]

Betreff: Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags für [Adresse der Mietwohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in [Adresse der Mietwohnung] außerordentlich kündigen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sehe ich mich gezwungen, von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, da sich unvorhergesehene Umstände ergeben haben, die einen Verbleib in der Wohnung nicht mehr möglich machen.

Ich habe die Wohnung mit folgenden Mietkonditionen angemietet:

Mietbeginn: [Datum des Mietbeginns]
Mietvertragsdauer: [Dauer des Mietvertrags, falls bekannt]

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund [Grund für die außerordentliche Kündigung - zum Beispiel berufliche Veränderung, familiäre Umstände oder Gesundheitsprobleme] gezwungen bin, vorzeitig aus der Wohnung auszuziehen.

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB und den Bestimmungen meines Mietvertrags möchte ich die Kündigungsfrist von [Anzahl der Kündigungsfrist in Monaten, die im Mietvertrag angegeben ist] Monaten einhalten. Somit wird die außerordentliche Kündigung zum [Datum, das entsprechend der Kündigungsfrist liegt] wirksam.

Ich bin bereit, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und bitte Sie, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um den Zustand der Wohnung festzuhalten und mögliche Rückfragen zu klären.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser außerordentlichen Kündigung sowie das wirksame Datum der Vertragsbeendigung.

Ich bedanke mich für Ihre bisherige Zusammenarbeit und stehe Ihnen für weitere Absprachen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

Aktuelle Themen

von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
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In den vergangenen Jahren hat sich die Vorgehensweise vieler Verbraucherverbände stark verändert. Während früher der Fokus auf Dialog und Information lag, greifen viele Organisationen mittlerweile zu rechtlichen Mitteln wie Abmahnungen und Klagen, um Unternehmen zu Verbraucherschutzmaßnahmen zu bewegen. Dieser Ansatz hat das Bild von Verbraucherverbänden in der Öffentlichkeit geprägt und oft auch zu einem angespannten Verhältnis zwischen Verbraucherschützern und Unternehmen geführt. Doch nach unserem Verständnis sind Verbraucher nichts anderes als die Grundvoraussetzung einer funktionierenden Marktwirtschaft. „Wir bei der Bundesverbraucherhilfe glauben, dass es einen besseren Weg gibt,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Anstatt Konflikte zu schüren und Unternehmen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, setzen wir auf konstruktive Zusammenarbeit. Wir wollen gemeinsam mit Unternehmen Lösungen finden, die langfristig sowohl den Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommen.“ Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt als erster Verband in Deutschland einen kooperativen Ansatz, bei dem nicht die Konfrontation, sondern der Dialog im Mittelpunkt steht. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen basiert auf Vertrauen, Respekt und der gemeinsamen Überzeugung, dass echter Verbraucherschutz am besten in Partnerschaft funktioniert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft,“ fügt Generaldirektorin Marina Schneider hinzu. „Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Unternehmen erleichtern, verbraucherfreundliche Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese immer durch rechtliche Auseinandersetzungen erzwungen werden müssen.“ Dieser Ansatz hat zahlreiche Vorteile für die Verbraucher. Anstatt nur punktuelle Erfolge durch juristische Maßnahmen zu erzielen, entstehen nachhaltige Verbesserungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt auf transparente Prozesse, offene Kommunikation und die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung von Verbraucherschutzstandards. Dies ermöglicht praxisnahe Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind, und schafft gleichzeitig ein positives Umfeld für die Unternehmen, sich aktiv einzubringen. „Wir hören immer wieder, dass Verbraucher mittlerweile das Gefühl haben, dass Verbände sich mehr um Schlagzeilen und juristische Erfolge kümmern als um den eigentlichen Verbraucherschutz,“ sagt Daniel Greckl, Vizepräsident der Bundesverbraucherhilfe. „Mit unserer Herangehensweise möchten wir zeigen, dass Verbraucherschutz auch anders geht – lösungsorientiert, partnerschaftlich und im besten Interesse aller Beteiligten.“ Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Wirkung auf die Gesellschaft. Indem die Bundesverbraucherhilfe auf Dialog und Kooperation setzt, trägt sie zu einem besseren gesellschaftlichen Klima bei, in dem Unternehmen und Verbraucher auf Augenhöhe agieren. Das fördert nicht nur die Akzeptanz von Verbraucherschutzmaßnahmen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft. „Unser Ansatz ist kein Kompromiss am Verbraucherschutz, sondern ein neuer Standard,“ betont Ricardo Dietl. „Wir wollen ein Miteinander schaffen, das die Gesellschaft als Ganzes stärkt und Verbraucherschutz neu definiert.“ Die Bundesverbraucherhilfe hat sich das Ziel gesetzt, eine Plattform für den offenen Austausch zu schaffen. Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, finden in der Bundesverbraucherhilfe einen verlässlichen Partner, der nicht nur Forderungen stellt, sondern sie aktiv dabei unterstützt, Verbraucherschutz als Teil ihrer Unternehmensphilosophie zu integrieren. „Indem wir uns auf konstruktive Lösungen konzentrieren, schaffen wir langfristige Vorteile für die Verbraucher und geben Unternehmen die Chance, sich aktiv an der Gestaltung eines modernen Verbraucherschutzes zu beteiligen,“ erläutert die Generaldirektorin. Die Bundesverbraucherhilfe ist stolz darauf, als erste Organisation in Deutschland diesen Weg zu gehen und damit ein Vorbild für andere Verbraucherverbände zu sein. Anstatt sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, setzt die Bundesverbraucherhilfe auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für alle Seiten eine Win-Win-Situation schafft. Der Ansatz der Kooperation wird dabei auch von den Mitgliedern der Organisation geschätzt, die in Umfragen regelmäßig betonen, wie wichtig ihnen eine transparente und nachhaltige Strategie im Verbraucherschutz ist. „Die Zeiten des Konfrontationskurses sind vorbei. Wir bauen eine Brücke zu den Unternehmen und zeigen, dass man Verbraucherschutz auch anders gestalten kann – fair, respektvoll und im Sinne aller Beteiligten,“ fasst der Vizepräsident abschließend zusammen. Mit dieser Vision arbeitet die Bundesverbraucherhilfe tagtäglich daran, den Verbraucherschutz in Deutschland neu zu definieren und ein positives Beispiel für einen modernen, dialogorientierten Ansatz zu setzen.
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