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Stärkung des Wettbewerbsrechts durch Unternehmensschutz gewährleisten


Datum der Veröffentlichung: 22. April 2023


Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) vorgelegt. Vor allem das Bundeskartellamt soll weitreichendere Eingriffsrechte in den Markt erhalten und so "den fairen Wettbewerb sicherstellen".


Bundeskartellamt


Das Bundeskartellamt ist ein behördlicher Schiedsrichter mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehört in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Des Weiteren ist das Bundeskartellamt zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und/oder marktstarke Unternehmen, die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes sowie der Verbraucherschutz. Zudem gehören zum Aufgabenstamm des Bundeskartellamtes seit 2005 die sogenannten Sektoruntersuchungen, um die Wettbewerbssituationen in einzelnen Branchen unabhängig von einem konkreten Einzelfall genauer zu untersuchen.


Wettbewerblich organisierter Markt


In einer freien Marktwirtschaft entscheidet das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage darüber, welche Waren und Dienstleistungen zu welchen Preisen und Qualitäten ausgetauscht werden. Wettbewerb bedeutet, dass verschiedene Unternehmen um die Gunst ihrer Abnehmer konkurrieren. Kunden oder Lieferanten haben in einem wettbewerblichen Umfeld Ausweichmöglichkeiten und können sich für die Angebote eines anderen Unternehmens entscheiden.


Die Unternehmen versuchen deshalb, ihre Waren oder Dienstleistungen zu möglichst günstigen Preisen anzubieten und die Qualität zu verbessern. Wettbewerb steigert damit auch die Innovationsfreude der Unternehmen. Funktionierender Wettbewerb beugt gleichzeitig der Entstehung oder Verfestigung zu starker gesellschaftlicher und politischer Machtstellungen vor.


Von einem wettbewerblich organisierten Markt profitieren insbesondere die Verbraucher, weil sie sich aus einer breiten Angebotspalette diejenigen Güter und Leistungen auswählen können, die am ehesten ihren Vorstellungen entsprechen (z.B. gute Qualität, angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis, guter Service, etc.).


Unternehmen, die ihren Kunden im Vergleich zu anderen Unternehmen gute Leistungen zu angemessenen Preisen bieten, können in einem wettbewerblich organisierten Markt höhere Umsätze und höhere Gewinne erzielen. Schlechte Leistungen oder überhöhte Preise hingegen werden im Wettbewerb mit Verlusten oder gegebenenfalls sogar mit dem Ausscheiden aus dem Markt „bestraft“.


Generelles Eingriffsrecht vermeiden

Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll das Bundeskartellamt weitreichende Befugnisse erlangen, in den wettbewerblichen Markt einzugreifen, ohne dabei einen konkreten Verstoß festgestellt zu haben. Es steht außer Zweifel, dass Eingriffe ohne konkreten Sachzusammenhang nicht im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist, sondern vielmehr der freien und wettbewerblichen Marktwirtschaft entgegensteht.

Die Bundesverbraucherhilfe hat bereits zu Beginn der fortwährenden Finanz- und Wirtschaftskrise 2022 gefordert, branchenspezifische Eingriffsrechte des Bundeskartellamtes in Einzelfällen zu ermöglichen. Ein generelles Eingriffsrecht durch das Bundeskartellamt in den freien und wettbewerblichen Markt ohne Anhaltspunkte gilt es zu stoppen.

Zuverlässigkeit in den Markt stärken

Der Bundesverbraucherhilfe fehlt es in dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung an einer Zuverlässigkeitsgarantie in den Markt. Das Bundeskartellamt kann Preisweitergaben auch mit dem neuen Gesetz nicht garantieren. Die Politik kann aber die Grundlagen dafür schaffen, Preisweitergaben nicht notwendig zu machen. Hieran anzuknüpfen, ist auch die Aufgabe von Verbraucherschützern und dieser Aufgabe wird sich die Bundesverbraucherhilfe nachhaltig stellen.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
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