Wir begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs, der darauf abzielt, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags 2021–2025 umzusetzen und die Ergebnisse der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu berücksichtigen. Die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) und die Möglichkeit, eine einzige Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für länderübergreifende Datenverarbeitungsvorhaben zu haben, sind Schritte in die richtige Richtung, um die Kohärenz und Durchsetzung des Datenschutzes zu verbessern.
Die Stärkung der Transparenz beim Kredit-Scoring und die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ebenfalls positiv zu bewerten. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Datenschutz in Deutschland weiter zu stärken und den Umgang mit personenbezogenen Daten sowohl für Unternehmen als auch für Bürger klarer und verlässlicher zu gestalten.