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Vertragsbedingungen und Verbraucherschutz: Neuregelungen zu Kosten und Laufzeiten bei Verträgen


Datum der Veröffentlichung: 7. Januar 2024


Im März 2022 sind in Deutschland neue Regeln in Kraft getreten, die für mehr Verbraucherschutz bei Verträgen sorgen sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Verträge für Smartphones, Streamingdienste oder Musikunterricht. Sie zielen darauf ab, dich als Verbraucher vor langen Laufzeiten und unerwartet hohen Kosten zu schützen.


Einer der Hauptpunkte dieser Neuregelungen ist die Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit. Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zudem, dass die automatische Verlängerung höchstens 12 Monate betragen darf, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dies gibt dir mehr Flexibilität und verhindert, dass du ungewollt lange an einen Dienst gebunden bist.


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Erstlaufzeit. Du hast jetzt das Recht, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Das bedeutet, dass du nicht mehr ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden bist, wenn du ihn nach Ablauf der Erstlaufzeit vergisst zu kündigen.


Diese Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung deiner Rechte als Verbraucher. Sie sorgen dafür, dass du nicht mehr in langen, kostenintensiven Verträgen festhängst und bieten dir mehr Kontrolle und Flexibilität beim Abschluss von Verträgen.


Die neuen Regelungen, die mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten von Verträgen bieten, sind im Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbrauchervertragsrechterichtlinie geregelt. Dieses Gesetz trat in Deutschland am 1. März 2022 in Kraft. Es beinhaltet Änderungen unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell in den Bereichen der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für Verträge über wiederkehrende Leistungen oder Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise Mobilfunkverträge oder Abonnements für Streamingdienste.

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Die Frage, ob die Politik alle Gesetze ändern kann, ist für viele Verbraucher wichtig, besonders wenn es um große gesellschaftliche Themen wie Migration, Steuern oder soziale Sicherung geht. Um das zu beantworten, werfen wir einen genauen Blick auf den demokratischen Gesetzgebungsprozess in Deutschland, die rechtlichen Grenzen der Gesetzgebung und darauf, wie du dich vor Falschinformationen schützen kannst.
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Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
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