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Energie und Nebenkosten · Energierecht

Heizkosten 2026: Preise nach Energieträger, Rechte von Mietern und was Sie jetzt prüfen sollten

Heizöl wird 2026 rund ein Viertel teurer, Gas vorübergehend etwas günstiger, Fernwärme steigt leicht. Dieser Ratgeber ordnet die Zahlen des Heizspiegels ein, erklärt die Rechte von Mietern bei Temperatur und Abrechnung einschließlich der Kürzungsrechte und zeigt, was Gas- und Fernwärmekunden jetzt prüfen sollten.

Auf einen Blick

  • Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung prognostiziert der Heizspiegel 2026 bei Heizöl 1.275 Euro (plus 24 Prozent), bei Gas 1.120 Euro (minus 4 Prozent), bei Fernwärme 1.310 Euro und bei der Wärmepumpe 735 Euro.
  • Die Entlastung beim Gas ist vorübergehend. Gestiegene Großhandelspreise können Ende 2026 oder 2027 bei den Kunden ankommen.
  • In der Heizperiode, überwiegend vom 1. Oktober bis 30. April, verlangen Gerichte in Wohnräumen tagsüber regelmäßig 20 bis 22 Grad.
  • Eine zu kalte Wohnung ist ein Mangel. Zeigen Sie ihn schriftlich an, die Miete ist dann kraft Gesetzes gemindert.
  • Die Heizkostenabrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, Einwendungen sind binnen zwölf Monaten nach Zugang zu erheben.
  • Fehlt die verbrauchsabhängige Abrechnung, dürfen Mieter um 15 Prozent kürzen, fehlen die Angaben zur CO2-Kostenaufteilung, um 3 Prozent.
  • Fernwärmepreisklauseln müssen Kosten- und Marktentwicklung abbilden und verständlich ausweisen.

Mit dem Oktober hat die Heizperiode begonnen, und sie beginnt ohne einheitliches Preisbild. Heizöl und Holzpellets sind deutlich teurer als im Vorjahr, Gas ist vorübergehend etwas günstiger, Fernwärme steigt in vielen Netzen leicht. Für Haushalte heißt das: Die Rechnung für 2026 hängt weniger vom eigenen Verhalten ab als vom Energieträger im Keller. Umso wichtiger ist es, die Rechte zu kennen, die Ihnen als Mieter oder Eigentümer zustehen, und die Abrechnung prüfen zu können.

Dieser Ratgeber ordnet die aktuellen Zahlen ein, erklärt die Rechte von Mietern bei Temperatur und Abrechnung, zeigt die Hebel für Gas- und Fernwärmekunden und nennt die Schritte, die sich jetzt lohnen.

Was Heizen 2026 kostet

Der Heizspiegel für Deutschland 2026, veröffentlicht am 22. September 2026 von co2online, dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund, rechnet die Jahreskosten für eine durchschnittliche 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus durch. Die Werte sind Durchschnittsprognosen einschließlich Heiznebenkosten, keine Preisangaben für einzelne Haushalte.

Heizkosten 2026 für eine 70-Quadratmeter-Wohnung

Heizkosten 2026 für eine 70-Quadratmeter-Wohnung
FristBedeutungFundstelle
1.275 EuroHeizöl, rund 24 Prozent mehr als 2025 (1.030 Euro). Im Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern rechnet der Heizspiegel mit 2.745 Euro, rund 28 Prozent mehr.Heizspiegel 2026
1.120 EuroErdgas, rund 4 Prozent weniger als 2025 (1.170 Euro). Im Einfamilienhaus 1.930 Euro, rund 5 Prozent weniger.Heizspiegel 2026
1.310 EuroFernwärme, rund 1 Prozent mehr als 2025.Heizspiegel 2026
rund 860 EuroHolzpellets, rund 17 Prozent mehr als 2025.Heizspiegel 2026
735 EuroWärmepumpe, rund 3 Prozent mehr als 2025.Heizspiegel 2026
55 bis 65 EuroPreiskorridor je Tonne CO2 im nationalen Emissionshandel 2026, enthalten in den Preisen für Gas und Heizöl.Brennstoffemissionshandelsgesetz

Beim Gas wirken zwei Effekte entlastend: niedrige Beschaffungskosten zu Jahresbeginn und der Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026. Diese Entlastung hat aber ein Verfallsdatum. Die Großhandelspreise sind zuletzt gestiegen und können mit Verzögerung bei den Endkunden ankommen, Ende 2026 oder im Laufe des Jahres 2027. Wer mit Gas heizt, sollte die günstigere Phase nicht als neues Normalniveau einplanen.

Heizöl kostete Anfang Oktober rund 164 Euro je 100 Liter bei einer Bestellung von 3.000 Litern. Der Preis ist vor allem eine Folge der gestiegenen Rohölpreise. Bei Fernwärme haben mehrere Versorger zum 1. Oktober angepasst, in Frankfurt am Main etwa um durchschnittlich rund 4,9 Prozent.

Die Rechte von Mietern: Die Wohnung muss warm werden

Der Vermieter schuldet eine Wohnung, die sich zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet. Dazu gehört eine Heizung, die während der Heizperiode ausreichende Temperaturen ermöglicht. Ein Gesetz legt Gradzahlen nicht fest. Die Rechtsprechung hat aber Maßstäbe entwickelt: Als Heizperiode gilt überwiegend die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April. In Wohnräumen verlangen Gerichte tagsüber regelmäßig 20 bis 22 Grad, nachts etwa 18 Grad. Abweichende Klauseln im Mietvertrag, die deutlich niedrigere Werte vorsehen, sind häufig unwirksam.

Bleibt die Wohnung kalt, liegt ein Mangel vor. Zeigen Sie ihn dem Vermieter unverzüglich an, am besten schriftlich und mit Datum, Uhrzeit und gemessener Temperatur. Ohne Anzeige riskieren Sie nach § 536c BGB Ihre Rechte. Für die Dauer des Mangels ist die Miete kraft Gesetzes nach § 536 BGB gemindert. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Mindern Sie vorsichtig und unter Vorbehalt, weil eine zu hohe Minderung im Extremfall eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands auslösen kann.

Die Heizkostenabrechnung: Was Sie prüfen können

Heizkosten werden über die Betriebskosten abgerechnet, mit eigenen Regeln aus der Heizkostenverordnung. Die wichtigsten Prüfpunkte sind überschaubar.

Fristen und Regeln, auf die es ankommt

Fristen und Regeln, auf die es ankommt
FristBedeutungFundstelle
12 MonateDie Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.§ 556 Abs. 3 BGB
12 MonateEinwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.§ 556 Abs. 3 BGB
50 bis 70 ProzentMindestens die Hälfte, höchstens 70 Prozent der Kosten sind nach dem gemessenen Verbrauch zu verteilen, der Rest nach Fläche oder umbautem Raum.§ 7 Abs. 1 HeizkostenV
15 ProzentWird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Sie Ihren Anteil an den Heizkosten um 15 Prozent kürzen.§ 12 Abs. 1 HeizkostenV
monatlichSind fernablesbare Messgeräte eingebaut, muss der Vermieter Sie monatlich über Ihren Verbrauch informieren.§ 6a HeizkostenV
3 ProzentFehlen in der Abrechnung die Angaben zur Aufteilung der CO2-Kosten, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG

Besonders oft übersehen wird die CO2-Kostenaufteilung. Seit 2023 trägt der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für Gas und Heizöl, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist sein Anteil. Die Abrechnung muss die CO2-Kosten und die Einstufung ausweisen. Fehlt das, steht Ihnen das Kürzungsrecht zu. Ausführlich zum Vorgehen bei Fehlern lesen Sie in unserem Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.

Rechenbeispiel zur Vorauszahlung

Ein Mieter heizt eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Öl. Seine monatliche Vorauszahlung für Heizung beträgt 85 Euro, also 1.020 Euro im Jahr. Die Heizspiegel-Prognose für diese Wohnungsgröße liegt 2026 bei 1.275 Euro.

Liegt sein Verbrauch im Durchschnitt, droht eine Nachzahlung von rund 255 Euro. Wer das vermeiden will, kann dem Vermieter eine freiwillige Erhöhung der Vorauszahlung um rund 20 Euro im Monat anbieten. Nach der nächsten Abrechnung können beide Seiten die Vorauszahlung ohnehin auf eine angemessene Höhe anpassen, § 560 Abs. 4 BGB.

Gaskunden: Abschlag und Vertrag prüfen

Wer einen eigenen Gasvertrag hat, sollte jetzt zwei Dinge tun. Erstens den Abschlag mit dem tatsächlichen Verbrauch abgleichen. Ein zu niedriger Abschlag führt zur Nachzahlung, ein zu hoher bindet Geld, das Sie anderswo brauchen. Zweitens den Vertrag mit aktuellen Angeboten vergleichen. Kunden in der Grundversorgung zahlen häufig mehr als in einem Sondervertrag.

Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, muss er Sie im Sondervertrag mindestens einen Monat vorher informieren, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. Sie können dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Einzelheiten zu Preisanpassung und Wechsel enthält unser Ratgeber zum Strom- und Gasliefervertrag.

Fernwärme: Kein Wechsel, aber Anspruch auf Transparenz

Fernwärmekunden können den Versorger nicht wechseln. Umso strenger sind die Anforderungen an die Preisgestaltung. Preisänderungsklauseln müssen nach § 24 Abs. 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme sowohl die Kostenentwicklung beim Versorger als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen und die maßgeblichen Faktoren vollständig und verständlich ausweisen. Die Versorger müssen ihre Preise und Preisregelungen veröffentlichen.

Prüfen Sie bei einer Preisänderung, ob die Mitteilung die Formel und die eingesetzten Indexwerte nennt und ob die Werte nachvollziehbar sind. Eine Klausel, die nur Kostenfaktoren abbildet und die Marktentwicklung außer Acht lässt, kann unwirksam sein. Die Preistransparenzplattform Fernwärme ermöglicht einen Vergleich mit anderen Netzen.

Was sich ohne Komfortverzicht sparen lässt

Nach einer gängigen Faustregel senkt jedes Grad weniger Raumtemperatur den Heizenergiebedarf um rund sechs Prozent. Wirksamer als das Frieren sind aber Maßnahmen, die Verluste vermeiden: entlüftete Heizkörper, freie Heizkörper ohne Verkleidung und Vorhänge davor, kurzes Stoßlüften statt gekippter Fenster, geschlossene Rollläden in der Nacht. Eigentümer sollten prüfen, ob ein hydraulischer Abgleich und eine Optimierung der Heizungseinstellung durchgeführt wurden. Beides ist vergleichsweise günstig und senkt den Verbrauch dauerhaft.

Die Position der Bundesverbraucherhilfe

Steigende Energiepreise lassen sich politisch nicht wegregeln. Was sich regeln lässt, ist Transparenz. Bei Fernwärme haben Kunden keine Ausweichmöglichkeit, deshalb müssen Preisformeln dort für jeden nachvollziehbar sein und unabhängig überprüft werden können. Bei der Heizkostenabrechnung bestehen die Rechte der Mieter auf dem Papier, werden aber zu selten genutzt, weil Abrechnungen schwer lesbar sind. Wir setzen uns für verständliche Abrechnungen und eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Kürzungsrechte ein. Entlastungen müssen dort ankommen, wo die Kosten anfallen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Lesen Sie Ihren Zähler oder den Tankstand zu Beginn der Heizperiode ab und notieren Sie den Wert mit Datum.
  2. Vergleichen Sie Ihre monatliche Vorauszahlung mit der Prognose für Ihren Energieträger und bieten Sie bei absehbarer Nachzahlung eine Anpassung an.
  3. Messen Sie bei zu kalter Wohnung die Temperatur zu verschiedenen Tageszeiten und zeigen Sie den Mangel schriftlich an.
  4. Prüfen Sie die nächste Heizkostenabrechnung auf Frist, Verteilerschlüssel, verbrauchsabhängigen Anteil und die Angaben zur CO2-Kostenaufteilung.
  5. Erheben Sie Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang und nutzen Sie unser Musterschreiben.
  6. Gas- und Fernwärmekunden: Prüfen Sie Preismitteilungen auf Formel, Indexwerte und Fristen und vergleichen Sie Ihren Gastarif.

Grenzen dieser Darstellung

Die Zahlen des Heizspiegels sind Durchschnittsprognosen für eine Modellwohnung. Ihre tatsächlichen Kosten hängen von Gebäude, Lage, Verbrauch und Vertrag ab. Die Temperaturwerte für Mietwohnungen beruhen auf Rechtsprechung, nicht auf einer gesetzlichen Festlegung, und können im Einzelfall abweichen. Die Bemessung einer Mietminderung ist eine Einzelfallfrage, die im Zweifel rechtlich geprüft werden sollte.

Häufige Fragen

Ab wann muss mein Vermieter heizen?

Ein gesetzliches Datum gibt es nicht. Die Rechtsprechung geht überwiegend von einer Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April aus. Auch außerhalb dieser Zeit muss die Heizung bei anhaltend niedrigen Außentemperaturen in Betrieb genommen werden können.

Welche Temperatur muss meine Wohnung erreichen?

Gerichte verlangen in Wohnräumen tagsüber regelmäßig 20 bis 22 Grad und nachts etwa 18 Grad. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Darf ich die Miete mindern, wenn die Wohnung kalt bleibt?

Ja, die Miete ist für die Dauer des Mangels kraft Gesetzes gemindert. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel angezeigt haben. Mindern Sie mit Augenmaß und unter Vorbehalt.

Muss ich eine sehr hohe Nachzahlung sofort leisten?

Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ist grundsätzlich zu begleichen. Prüfen Sie sie aber vorher und fragen Sie den Vermieter bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig nach einer Ratenzahlung. Wer Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, sollte die Nachforderung umgehend der zuständigen Stelle vorlegen.

Was bedeutet die CO2-Kostenaufteilung für mich?

Bei Gas und Heizöl trägt der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten, je nach energetischem Zustand des Gebäudes. Die Abrechnung muss das ausweisen. Fehlen die Angaben, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

Kann ich meine Vorauszahlung freiwillig erhöhen?

Ja, das können Sie mit dem Vermieter vereinbaren. Es verhindert eine hohe Nachzahlung. Nach einer Abrechnung können beide Seiten die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen.

Kann ich als Fernwärmekunde den Anbieter wechseln?

In der Regel nicht. Sie haben aber Anspruch auf veröffentlichte Preise und auf Preisänderungsklauseln, die Kosten- und Marktentwicklung angemessen und verständlich abbilden.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Hinweis zur Quellenlage: Die Kostenzahlen stammen aus dem Heizspiegel für Deutschland 2026 und beziehen sich auf eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus einschließlich Heiznebenkosten. Für Holzpellets nennen Berichte 860 bis 870 Euro. Die Temperaturwerte beruhen auf Rechtsprechung der Instanzgerichte und sind nicht gesetzlich festgelegt.Bundesverbraucherhilfe e. V.Abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Heizspiegel für Deutschland 2026co2online, Deutscher Mieterbund, Bauherren-SchutzbundAbgerufen am 22. September 2026
  3. Heizspiegel 2026: Heizkosten steigen wiederEnergie-FachberaterAbgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Heizspiegel 2026: Heizkosten steigen um bis zu 24 Prozentt-onlineAbgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Fernwärmepreise ab 1. Oktober 2026Hausbesitzer NewsAbgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Heizsaison 2026 beginnt mit großen Preisunterschiedenms-aktuellAbgerufen am 5. Oktober 2026
Laufende Verfahren

Im Bundestag steht am 14. Oktober 2026 eine Anhörung des Rechtsausschusses zu Änderungen des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete an. Ob und in welchem Umfang der Entwurf Betriebs- oder Heizkosten berührt, prüfen wir und ergänzen diesen Abschnitt. Der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Wie sich der Preis in den Folgejahren mit dem Übergang zum europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr entwickelt, lässt sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Wir schreiben diesen Ratgeber fort, sobald belastbare Angaben vorliegen.

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