Bonusprogramme der Krankenkassen – Was Verbraucher wissen müssen

Datum der Veröffentlichung: 6. April 2025

Wie funktionieren Bonusprogramme der Krankenkassen?


Bonusprogramme zielen darauf ab, Versicherte zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren. Typische Maßnahmen, die belohnt werden, umfassen:​


  • Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Krankheiten.​
  • Schutzimpfungen: Aktuelle Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).​
  • Sportliche Aktivitäten: Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Sportvereinen.​
  • Gesundheitskurse: Teilnahme an zertifizierten Kursen zu Themen wie Ernährung, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung.​


Die Nachweise für diese Aktivitäten werden meist in einem Bonusheft oder digital über eine App gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach Programm erhalten Versicherte dafür Geldprämien, Sachleistungen oder Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen.


Welche Krankenkassen bieten die attraktivsten Bonusprogramme?


Die Höhe und Art der Boni unterscheiden sich deutlich zwischen den Krankenkassen. Einige Beispiele für besonders attraktive Programme sind:​


  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Bis zu 218 Euro für fünf gesundheitsfördernde Maßnahmen.​
  • BARMER: Maximal 200 Euro für acht Maßnahmen.​
  • DAK-Gesundheit: Bis zu 126 Euro für fünf Maßnahmen.


Diese Angaben basieren auf aktuellen Erhebungen und können sich ändern. Es ist daher ratsam, die konkreten Bedingungen direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.​


Welche Fristen müssen Verbraucher beachten?


Viele Krankenkassen setzen Fristen für die Einreichung von Nachweisen, um Bonusansprüche geltend zu machen. Oft endet diese Frist am 31. März des Folgejahres. Einige Kassen verlangen jedoch die Einreichung bereits bis Ende Januar, andere gewähren Zeit bis Mitte des Jahres. Einige koppeln die Frist auch an den Zeitpunkt der Maßnahme, beispielsweise ein oder sechs Monate nach der Durchführung. Verbraucher sollten daher ihre Versicherungsunterlagen prüfen oder direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen, um keine Fristen zu versäumen.​


Wie werden Bonuszahlungen steuerlich behandelt?


Seit 2025 gilt eine gesetzliche Regelung, wonach Bonuszahlungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro versicherter Person nicht den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung mindern. Bei höheren Boni wird der übersteigende Betrag als Beitragsrückerstattung gewertet und reduziert den absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag. Versicherte sollten dies bei ihrer Steuerplanung berücksichtigen.​


Welche Neuerungen gibt es bei Bonusprogrammen?


Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 wird auch das digitale Zahnbonusheft verfügbar. Dieses ermöglicht eine automatische Dokumentation von Zahnarztbesuchen und erleichtert den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen. Patienten, die das digitale Bonusheft nutzen möchten, sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Anbindung an die ePA informieren.​


Was sollten Verbraucher bei der Auswahl eines Bonusprogramms beachten?


Bei der Entscheidung für ein Bonusprogramm sollten Verbraucher folgende Aspekte berücksichtigen:​



  • Anforderungen: Welche Maßnahmen müssen erbracht werden, um Prämien zu erhalten?​
  • Prämienhöhe: Wie hoch sind die möglichen Prämien und in welcher Form werden sie ausgezahlt?​
  • Aufwand: Steht der erforderliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Prämie?​
  • Fristen: Welche Fristen gelten für die Einreichung von Nachweisen?​
  • Steuerliche Auswirkungen: Wie wirken sich die Prämien auf die eigene Steuererklärung aus?​


Empfehlung der Bundesverbraucherhilfe


Die Bundesverbraucherhilfe rät allen Versicherten, sich aktiv mit den Bonusprogrammen ihrer Krankenkasse auseinanderzusetzen. Durch die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen können nicht nur finanzielle Vorteile erzielt, sondern auch die eigene Gesundheit nachhaltig gestärkt werden. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Bedingungen, Fristen und Prämienmodelle der eigenen Krankenkasse zu informieren, um die angebotenen Vorteile optimal zu nutzen.

Aktuelle Themen

11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.
7. April 2025
In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Zentral dabei ist die Frage, ob und inwieweit Betroffene Zugang zu den vollständigen Messdaten erhalten müssen, um die Genauigkeit der erhobenen Geschwindigkeitswerte überprüfen zu können.​ Hintergrund: Standardisierte Messverfahren und ihre Beweisführung Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen häufig sogenannte standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch normierte Abläufe und zugelassene Messgeräte aus, bei denen unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden. Gerichte gehen in solchen Fällen oft von der Richtigkeit der Messergebnisse aus, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid darlegen müssen, warum die Messung fehlerhaft sein könnte. Hierfür ist der Zugang zu den vollständigen Messdaten essenziell. Recht auf Einsicht in Messdaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 12. November 2020 betont, dass Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen haben. Dies umfasst insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht führte aus, dass das Recht auf ein faires Verfahren es erfordert, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zu überprüfen. Ohne Zugang zu den vollständigen Messdaten sei eine effektive Verteidigung kaum möglich. Weitere gerichtliche Entscheidungen Auch andere Gerichte haben sich mit der Thematik befasst:​ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg : In einem Urteil vom Januar 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass Betroffenen Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts gewährt werden muss. Die Verweigerung dieser Einsicht stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. ​ Amtsgericht Koblenz : Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass Betroffene das Recht haben, bestimmte Messdaten und -unterlagen einzusehen, um eine ordnungsgemäße Verteidigung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im Bußgeldrecht gilt. Bedeutung für Betroffene Diese Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Bußgeldverfahrens das Recht haben, die vollständigen Messdaten einzusehen, um die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Dies stärkt die Verteidigungsrechte und trägt zu einem fairen Verfahren bei.​ Unser Fazit Die aktuelle Rechtsprechung betont die Notwendigkeit der Transparenz und des Zugangs zu vollständigen Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen. Betroffene sollten sich dieser Rechte bewusst sein und im Falle von Zweifeln an der Messgenauigkeit entsprechende Einsicht in die Messunterlagen verlangen.