Bonusprogramme der Krankenkassen – Was Verbraucher wissen müssen
Datum der Veröffentlichung: 6. April 2025
Wie funktionieren Bonusprogramme der Krankenkassen?
Bonusprogramme zielen darauf ab, Versicherte zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren. Typische Maßnahmen, die belohnt werden, umfassen:
- Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Krankheiten.
- Schutzimpfungen: Aktuelle Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
- Sportliche Aktivitäten: Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Sportvereinen.
- Gesundheitskurse: Teilnahme an zertifizierten Kursen zu Themen wie Ernährung, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung.
Die Nachweise für diese Aktivitäten werden meist in einem Bonusheft oder digital über eine App gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach Programm erhalten Versicherte dafür Geldprämien, Sachleistungen oder Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen.
Welche Krankenkassen bieten die attraktivsten Bonusprogramme?
Die Höhe und Art der Boni unterscheiden sich deutlich zwischen den Krankenkassen. Einige Beispiele für besonders attraktive Programme sind:
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Bis zu 218 Euro für fünf gesundheitsfördernde Maßnahmen.
- BARMER: Maximal 200 Euro für acht Maßnahmen.
- DAK-Gesundheit: Bis zu 126 Euro für fünf Maßnahmen.
Diese Angaben basieren auf aktuellen Erhebungen und können sich ändern. Es ist daher ratsam, die konkreten Bedingungen direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.
Welche Fristen müssen Verbraucher beachten?
Viele Krankenkassen setzen Fristen für die Einreichung von Nachweisen, um Bonusansprüche geltend zu machen. Oft endet diese Frist am 31. März des Folgejahres. Einige Kassen verlangen jedoch die Einreichung bereits bis Ende Januar, andere gewähren Zeit bis Mitte des Jahres. Einige koppeln die Frist auch an den Zeitpunkt der Maßnahme, beispielsweise ein oder sechs Monate nach der Durchführung. Verbraucher sollten daher ihre Versicherungsunterlagen prüfen oder direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen, um keine Fristen zu versäumen.
Wie werden Bonuszahlungen steuerlich behandelt?
Seit 2025 gilt eine gesetzliche Regelung, wonach Bonuszahlungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro versicherter Person nicht den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung mindern. Bei höheren Boni wird der übersteigende Betrag als Beitragsrückerstattung gewertet und reduziert den absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag. Versicherte sollten dies bei ihrer Steuerplanung berücksichtigen.
Welche Neuerungen gibt es bei Bonusprogrammen?
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 wird auch das digitale Zahnbonusheft verfügbar. Dieses ermöglicht eine automatische Dokumentation von Zahnarztbesuchen und erleichtert den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen. Patienten, die das digitale Bonusheft nutzen möchten, sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Anbindung an die ePA informieren.
Was sollten Verbraucher bei der Auswahl eines Bonusprogramms beachten?
Bei der Entscheidung für ein Bonusprogramm sollten Verbraucher folgende Aspekte berücksichtigen:
- Anforderungen: Welche Maßnahmen müssen erbracht werden, um Prämien zu erhalten?
- Prämienhöhe: Wie hoch sind die möglichen Prämien und in welcher Form werden sie ausgezahlt?
- Aufwand: Steht der erforderliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Prämie?
- Fristen: Welche Fristen gelten für die Einreichung von Nachweisen?
- Steuerliche Auswirkungen: Wie wirken sich die Prämien auf die eigene Steuererklärung aus?
Empfehlung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe rät allen Versicherten, sich aktiv mit den Bonusprogrammen ihrer Krankenkasse auseinanderzusetzen. Durch die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen können nicht nur finanzielle Vorteile erzielt, sondern auch die eigene Gesundheit nachhaltig gestärkt werden. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Bedingungen, Fristen und Prämienmodelle der eigenen Krankenkasse zu informieren, um die angebotenen Vorteile optimal zu nutzen.
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