Pressemitteilung Nr. 21
Zuständige Ansprechperson: Pressesprecherin Anna Arens
Die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um eine Beitragserhöhung durchzusetzen, stößt bei der Bundesverbraucherhilfe auf scharfe Kritik. Dieses Vorgehen verdeutlicht erneut, wie dringend eine grundlegende Reform des Rundfunkbeitragsmodells ist.
Das aktuelle Beitragsmodell zwingt Verbraucher dazu, für Leistungen zu zahlen, die sie womöglich nicht nutzen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist dies aus Sicht der Bundesverbraucherhilfe nicht länger tragbar.
„Für Leistungen, die man nicht nutzt, trotzdem Geld zu zahlen, ist gelinde gesagt ein Vertrauensverlust in sich. Jeden anderen Anbieter auf dem Markt würde die Bundesverbraucherhilfe für so ein Vorgehen abmahnen. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welche Inhalte sie konsumieren möchten,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe.
Mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht setzen die Rundfunkanstalten nach Ansicht der Bundesverbraucherhilfe das falsche Zeichen. Statt die Bevölkerung noch stärker finanziell zu belasten, wäre es an der Zeit, über eine faire und transparente Finanzierung nachzudenken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt sich für ein Wahlmodell ein, das Verbrauchern die Kontrolle über ihre Beiträge zurückgibt und eine Abkehr von
der Zwangsfinanzierung ermöglicht.
Die Bundesverbraucherhilfe sieht auch die Politik in der Verantwortung, Lösungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. „Es braucht eine Rundfunkreform, die dem 21. Jahrhundert gerecht wird – sowohl inhaltlich als auch finanziell,“ betont Ricardo Dietl.
Für die Bundesverbraucherhilfe steht fest: Ein solches System muss sowohl die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern als auch die finanzielle Belastung der Verbraucher in den Blick nehmen. Nur so lässt sich eine breite Akzeptanz schaffen.