Pressemitteilung

Bundesverbraucherhilfe verurteilt neue Werbekampagne von McDonald's


Datum der Veröffentlichung: 28. Mai 2024


Datum der Veröffentlichung: 28. Mai 2024

Themen: Allgemeines

ZUM PRESSEKONTAKT

Die Bundesverbraucherhilfe (BVH) äußert scharfe Kritik an der jüngsten Werbekampagne von McDonald's, in der dazu aufgerufen wird, sich mit McDonald's-Produkten wie beispielsweise Burgern oder Donuts zu belohnen, wenn man „einen Durchhänger“ hat. Diese Kampagne, die vor allem auf emotionale Schwächephasen abzielt, steht im direkten Widerspruch zu gesundheitsbewusstem Verhalten und verantwortungsvoller Werbung.


Die neue Werbekampagne suggeriert, dass der Konsum von Fast Food eine angemessene und wohltuende Belohnung für stressige oder herausfordernde Momente sei. „Diese Botschaft ist höchst problematisch“, erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Sie fördert ein ungesundes Essverhalten und verharmlost die negativen gesundheitlichen Auswirkungen, die der übermäßige Konsum von stark verarbeiteten Lebensmitteln mit hohem Fett-, Zucker- und Salzgehalt mit sich bringt.“


Gesundheitliche Risiken und Wechselwirkungen


Die regelmäßige Aufnahme von Fast Food ist nachweislich mit einer Vielzahl gesundheitlicher Risiken verbunden, darunter Fettleibigkeit, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere chronische Leiden. Besonders problematisch ist die Botschaft der Kampagne im Kontext des zunehmenden öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und eines gesunden Lebensstils.


„Indem McDonald's seine Produkte als Belohnung für Durchhänger bewirbt, werden Verbraucher in die Irre geführt. Es wird ein Zusammenhang zwischen emotionalem Wohlbefinden und ungesundem Essen hergestellt, der langfristig zu schädlichen Essgewohnheiten führen kann“, sagt Generaldirektorin Marina Schneider weiter. „Die Verlockung, sich in stressigen Momenten mit hochkalorischen Lebensmitteln zu trösten, kann zu einer gefährlichen Spirale aus emotionalem Essen und gesundheitlichen Problemen führen.“


Verantwortung der Lebensmittelindustrie


Die Bundesverbraucherhilfe fordert McDonald's auf, seine Werbestrategien zu überdenken und sich seiner Verantwortung als einer der größten Akteure in der Lebensmittelindustrie bewusst zu werden. „Unternehmen wie McDonald's haben eine besondere Verantwortung, wenn es um die Gesundheit ihrer Kunden geht“, betont Dietl. „Wir appellieren an McDonald's, Werbung zu betreiben, die sich an den Grundsätzen der Transparenz und der Förderung gesunder Lebensweisen orientiert.“


Die Bundesverbraucherhilfe ruft auch die zuständigen Aufsichtsbehörden dazu auf, die Werbemaßnahmen von Fast-Food-Ketten strenger zu überwachen und durch geeignete Regulierungen sicherzustellen, dass irreführende und gesundheitsgefährdende Werbebotschaften nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Fazit


Die Bundesverbraucherhilfe wird weiterhin die Interessen der Verbraucher vertreten und sich für eine Werbelandschaft einsetzen, die nicht nur die kommerziellen Interessen der Unternehmen berücksichtigt, sondern vor allem das Wohl und die Gesundheit der Verbraucher im Blick hat.

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Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
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Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
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