Ratgeber für Gründer

Die Mini-GmbH: Schritt für Schritt zur erfolgreichen Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Erfülle die rechtlichen und formalen Voraussetzungen zur Gründung einer UG
  • Informiere dich über die zu erwartenden Gründungskosten und die Dauer des Prozesses
  • Bereite den UG-Vertrag und die notwendigen Dokumente vor
  • Bereite dich gründlich auf den Termin beim Notar vor
  • Melde die UG bei den zuständigen Ämtern an
  • Nutze die Möglichkeiten der digitalen Gründung
  • Kläre häufige Fragen rund um die UG-Gründung
  • Nutze die Checkliste für eine reibungslose Gründung

Voraussetzungen für die UG Gründung


Um eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Du benötigst mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, wobei beide Rollen von derselben Person übernommen werden können. Das Mindestalter für beide Funktionen beträgt 18 Jahre. Der Firmensitz der UG muss sich in Deutschland befinden, jedoch ist eine deutsche Staatsbürgerschaft der Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht erforderlich. Der Firmenname muss eintragungsfähig sein, was bedeutet, dass er keine Verwechslungsgefahr birgt und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist notwendig und muss vom Notar notariell beurkundet werden. Alternativ kannst du ein Musterprotokoll verwenden, das jedoch weniger Flexibilität bei der Vertragsgestaltung bietet. Ein Geschäftskonto ist erforderlich, um das Stammkapital einzuzahlen, das mindestens einen Euro betragen muss, jedoch in voller Höhe als Bareinlage vorliegen muss. Sacheinlagen sind nicht zulässig.


Die UG ist eine Sonderform der GmbH und bietet den Vorteil einer Haftungsbeschränkung bei einem deutlich geringeren Mindeststammkapital. Dennoch solltest du beachten, dass ein zu niedriges Stammkapital erhebliche Risiken birgt, insbesondere wenn die Gesellschaft finanzielle Verpflichtungen eingeht.



Kosten und Dauer der UG Gründung


Die Gründung einer UG ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die sich aus Anwaltskosten, Notargebühren und Amtsgebühren zusammensetzen. Anwaltskosten fallen nicht an, wenn du das Musterprotokoll anstelle eines individuellen Gesellschaftsvertrags verwendest. Die Notargebühren können je nach Höhe des Stammkapitals variieren, da ein höheres Stammkapital zu höheren Gebühren führt. Auch die Anzahl der Gesellschafter spielt eine Rolle: Je mehr Gesellschafter, desto höher die Kosten. Die Amtsgebühren für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung sind hingegen standardisiert.


Die Gesamtkosten der Gründung belaufen sich in der Praxis auf 400 bis 2.000 Euro, abhängig von den individuellen Gegebenheiten und den gewählten Optionen. Die Dauer des Gründungsprozesses kann bis zu drei Monate betragen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einigung über den Gesellschaftsvertrag, der Verfügbarkeit des Notars, der Dauer der Kontoeröffnung und der Prüfung des Firmennamens durch das Amtsgericht. Eine sorgfältige und parallele Planung der einzelnen Schritte kann den Prozess erheblich beschleunigen.


Eine Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen, bietet das UG-Gründungspaket. Dieses Paket übernimmt alle notwendigen Schritte und sorgt dafür, dass die Gründung schnell und reibungslos verläuft.




UG Vertrag und wichtige Unterlagen


Ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer UG ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie weiterer wichtiger Dokumente. Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob du das Musterprotokoll verwenden möchtest oder einen individuell angepassten UG-Vertrag bevorzugst. Das Musterprotokoll ist eine kostengünstige und einfache Variante, die jedoch nur bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden kann. Für komplexere Regelungen und eine größere Anzahl von Gesellschaftern ist ein individueller UG-Vertrag die bessere Wahl.


Bei der Festlegung des Stammkapitals solltest du berücksichtigen, dass ein Mindeststammkapital von 1.000 Euro empfohlen wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Geschäftsanteile müssen unter den Gesellschaftern verteilt werden, wobei sich das Verhältnis nach dem eingezahlten Anteil am Stammkapital richtet. Diese Aufteilung hat Auswirkungen auf Stimmrechte, Gewinnverteilung und Besitzverhältnisse.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bestellung des Geschäftsführers. Diese Entscheidung sollte bereits vor dem Notartermin getroffen werden, da die Geschäftsführerbestellung entweder im Musterprotokoll oder per Gesellschaftsbeschluss erfolgt. Der Geschäftsführer muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, darunter das Mindestalter von 18 Jahren und die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit.


Auch die Wahl des Firmensitzes ist von großer Bedeutung, da jede spätere Änderung mit zusätzlichen Kosten und einem Notartermin verbunden ist. Daher ist es sinnvoll, den Firmensitz von Anfang an sorgfältig zu wählen. Bei der Wahl des Firmennamens solltest du darauf achten, dass dieser eintragungsfähig ist und keine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Prüfung durch die IHK kann dabei helfen, spätere Probleme zu vermeiden. Der Unternehmensgegenstand, der den Handlungsrahmen der UG definiert, sollte präzise formuliert werden, um spätere Anpassungen zu vermeiden. Das Geschäftskonto muss rechtzeitig eröffnet werden, da es für die Einzahlung des Stammkapitals benötigt wird.


Eine gründliche Vorbereitung dieser Punkte spart Zeit und verhindert später auftretende Probleme. Das UG-Gründungspaket bietet Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.



Der Notar-Termin: wichtige Tipps


Der Notartermin ist ein zentraler Schritt bei der Gründung der UG, da die Gesellschaft erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, solltest du den Termin frühzeitig vereinbaren, da Notare oft Wochen im Voraus ausgebucht sind. Seit dem 1. August 2022 besteht zudem die Möglichkeit, die Beurkundung online per Videokonferenz vorzunehmen, was dir Zeit und Kosten spart.


Beim Notartermin werden der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll sowie die Gesellschafterliste verlesen und beurkundet. Nach dem Notartermin muss das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, bevor der Notar die Anmeldung beim Handelsregister vornimmt. Das Amtsgericht prüft anschließend die Unterlagen und trägt die UG ins Handelsregister ein. Erst nach dieser Eintragung darf der Zusatz „in Gründung“ entfallen.


Es ist wichtig, nach der Eintragung im Handelsregister aufmerksam zu sein, da betrügerische Schreiben und Rechnungen an die Adresse der neu gegründeten UG gesendet werden können. Solche Schreiben sollten ignoriert und keinesfalls bezahlt werden.



Anmeldung nach dem Handelsregister: die UG anmelden


Nach der erfolgreichen Eintragung der UG ins Handelsregister müssen weitere Anmeldungen bei verschiedenen Ämtern und Behörden erfolgen. Zunächst steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Die Kosten hierfür variieren je nach Stadt und betragen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.


Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hierfür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese ist notwendig, um Rechnungen ausstellen zu können. Der Fragebogen enthält viele Informationen zur künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der UG, einschließlich Umsatz- und Gewinnschätzungen.


Darüber hinaus ist die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erforderlich. Alle Gewerbebetriebe sind zur Mitgliedschaft bei einer dieser Kammern verpflichtet, was jährliche Beiträge zur Folge hat. Auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, ist für alle Unternehmen Pflicht.


Falls du planst, Mitarbeiter einzustellen, musst du eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Auch wenn dies nicht sofort erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Anmeldung frühzeitig vorzunehmen. Schließlich muss die UG im Transparenzregister eingetragen werden, in dem die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft erfasst werden. Diese Anmeldung ist kostenfrei, allerdings fallen in den Folgejahren Gebühren an.


Diese Schritte sind notwendig, um die UG vollständig zu registrieren und sicherzustellen, dass sie rechtlich und steuerlich korrekt arbeitet.



UG online gründen


Seit dem 1. August 2022 ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) eine Online-Gründung der UG. Dieser Prozess vereinfacht den Gründungsablauf erheblich, da der persönliche Vor-Ort-Termin beim Notar durch eine Videokonferenz ersetzt wird.


Die Unterlagen zur UG-Gründung werden im Vorfeld digital an den Notar übermittelt und von diesem elektronisch aufbereitet. In der Videokonferenz wird die Urkunde verlesen und mittels Fern-Signatur von den Gesellschaftern unterschrieben. Der Notar übernimmt anschließend die Übermittlung der Dokumente an das Handelsregister. Diese Online-Gründung spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten für die Anreise.


Obwohl die digitale Gründung viele Vorteile bietet, bleibt die Notarpflicht bestehen, und der Prozess erfordert nach wie vor eine gründliche Vorbereitung und Koordination. Insbesondere müssen die Dokumente vollständig und korrekt vorbereitet sein, um Verzögerungen zu vermeiden.


Checkliste zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)


  • Lege die vertraglichen Regelungen im UG-Vertrag fest, insbesondere bei Teamgründungen.



  • Wähle einen passenden Firmennamen und führe eine Namensprüfung bei der IHK durch, um sicherzustellen, dass der Name eintragungsfähig ist.


  • Überlege, ob der Firmenname als Marke angemeldet werden soll, um den rechtlichen Schutz zu sichern.


  • Bestimme, wer Geschäftsführer wird, und kläre die Details im Gesellschaftervertrag.


  • Wähle einen Notar für die Gründung der UG aus und vereinbare frühzeitig einen Termin, um Verzögerungen zu vermeiden.


  • Entscheide dich für eine Bank und eröffne dort das Geschäftskonto. Prüfe auch, ob eine Online-Eröffnung möglich ist, um den Prozess zu beschleunigen.


  • Bestimme die Höhe des Stammkapitals und verteile die Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern. Achte darauf, dass das Stammkapital ausreichend ist, um die anfänglichen Kosten zu decken und finanzielle Engpässe zu vermeiden.


  • Vermeide es, vor der Eintragung ins Handelsregister Verträge im Namen der UG abzuschließen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.


  • Denke daran, nach der Eintragung im Handelsregister die weiteren notwendigen Anmeldungen bei verschiedenen Ämtern und Behörden durchzuführen, wie die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der IHK oder HWK.


  • Falls du Unterstützung bei der steuerlichen Erfassung oder der Erstellung der Eröffnungsbilanz benötigst, überlege, einen Steuerberater hinzuzuziehen.


  • Achte darauf, nach der Gründung den Namenszusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ korrekt zu verwenden, sowohl im Impressum als auch auf Rechnungen und in Verträgen oder AGB.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 24 Aug., 2024
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von Aktuelles 08 Jan., 2024
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von Aktuelles 07 Jan., 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
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