DSGVO-Bußgelder: So hoch sind sie inzwischen wirklich
Datum der Veröffentlichung: 7. April 2025

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben Datenschutzbehörden europaweit zahlreiche Bußgelder wegen Verstößen gegen die Verordnung verhängt. Die Höhe dieser Geldstrafen variiert erheblich und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes sowie der Größe des betroffenen Unternehmens. Die DSGVO sieht dabei Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bußgeldrahmen der DSGVO
Die DSGVO unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Verstößen:
- Geringfügigere Verstöße: Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, wie die mangelnde Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Für solche Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
- Schwerwiegendere Verstöße: Dazu gehören Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der betroffenen Personen oder die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer ohne angemessene Garantien. In diesen Fällen können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Aktuelle Bußgelder und Fallbeispiele
In den letzten Monaten haben europäische Datenschutzbehörden mehrere erhebliche Bußgelder verhängt:
- Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) verhängte im Februar 2025 ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen, weil es ohne ausreichende Identitätsprüfung eine SIM-Karte an einen Betrüger ausgegeben hatte. Dies führte zu einem finanziellen Schaden für den betroffenen Kunden.
- Rumänien: Die rumänische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von knapp 40.000 Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen, weil es Löschungsanfragen von abgelehnten potenziellen Kunden nicht korrekt bearbeitet und unnötige persönliche Daten angefordert hatte.
- Finnland: Die finnische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von 950.000 Euro gegen einen Kreditvergleichsdienst, weil Unbefugte durch manipulierte Webadressen Zugriff auf sensible Daten von Kreditantragstellern hatten.
Bedeutung für Unternehmen
Diese Fälle verdeutlichen, dass Datenschutzbehörden Verstöße gegen die DSGVO konsequent ahnden und dabei auch erhebliche Geldstrafen verhängen. Unternehmen sind daher angehalten, ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
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