Ratgeber

Heizkosten zu hoch: So erhalte ich Unterstützung


Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2025


Der Ratgeber auf einen Blick


  • Anspruch prüfen: Auch Berufstätige können bei hohen Heizkosten staatliche Unterstützung beantragen.
  • Antrag stellen: Heizkosten-Nachzahlungen und hohe Abschläge können übernommen werden – Antrag schriftlich einreichen.
  • Schnelle Hilfe: Zuschüsse oder Darlehen bei drohender Strom- oder Gassperre möglich.

Die steigenden Energiekosten belasten viele Haushalte enorm. Doch es gibt staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, die oft unbekannt sind. Dieser Ratgeber der Bundesverbraucherhilfe zeigt dir, wie du finanzielle Entlastung beantragen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte du unternehmen solltest, um deine Rechte zu sichern.


Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten


Viele Menschen glauben, dass Sozialleistungen nur für Arbeitslose oder Menschen mit sehr niedrigem Einkommen infrage kommen. Das ist ein Irrtum. Auch berufstätige Verbraucher können Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, wenn die Heizkosten einen unverhältnismäßig hohen Teil des Budgets ausmachen. Entscheidend ist, dass die Heizkosten als Teil des sozialrechtlichen Bedarfs anerkannt werden – allerdings nur, wenn sie als angemessen gelten.

Wichtig zu wissen:


  • Unterstützung wird ausschließlich für Heizkosten gewährt. Stromkosten werden nur dann berücksichtigt, wenn du mit Strom heizt.
  • Die Hilfe kann sowohl für direkte Verträge mit Gas- oder Energieversorgern als auch für Heizkosten, die über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, beantragt werden.
  • Für dringend benötigte Heizmittel wie Öl oder Pellets kann staatliche Hilfe ebenfalls greifen.
Was tun, wenn die Heizkosten nicht bezahlt werden können?


Wenn die Heizkosten deine finanziellen Möglichkeiten übersteigen, solltest du schnell handeln. Je nach individueller Situation hast du folgende Optionen:


  1. Direkte Zuschüsse oder Darlehen
    Bei einer drohenden Strom- oder Gassperre kannst du Zuschüsse oder zinslose Darlehen beantragen, um die Versorgung sicherzustellen. Dafür musst du dich an das zuständige Sozialamt oder Jobcenter wenden.

  2. Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen
    Erhalte eine hohe Nachzahlungsforderung aus deiner Nebenkostenabrechnung, kannst du ebenfalls staatliche Unterstützung beantragen. Hier wird der tatsächliche Bedarf gedeckt, solange die Kosten angemessen sind.

  3. Laufende hohe Abschläge
    Selbst wenn du noch keine Nachzahlung leisten musstest, aber deine monatlichen Abschläge drastisch steigen, kann bereits ein Anspruch bestehen. Wichtig ist, dies rechtzeitig anzugeben.
Antragstellung: So sicherst du dir Unterstützung

Fristen beachten

Du musst den Antrag schriftlich stellen. Achte darauf, die Frist nicht zu versäumen – falls dir Unterlagen fehlen, kannst du den Antrag zunächst unvollständig einreichen und später ergänzen.


Wichtige Unterlagen

Für deinen Antrag brauchst du folgende Dokumente:

  • Letzte Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über dein Einkommen
  • Nebenkostenabrechnungen oder Rechnungen von Energieversorgern
  • Kontoauszüge, die Zahlungen oder Mahnungen dokumentieren
  • Deinen Mietvertrag, um die Heizkostenregelung zu klären


Online-Optionen

Viele Kommunen ermöglichen es dir, den Antrag online einzureichen. Nutze Plattformen wie Sozialplattform oder lade Musterformulare auf energie-hilfe.org herunter. So sparst du dir den Weg zum Amt.

Voraussetzungen für staatliche Unterstützung


Einkommensgrenzen

Ob du Anspruch auf Unterstützung hast, hängt von deinem Einkommen und den anerkannten Kosten ab. Liegt dein Einkommen über bestimmten Freibeträgen, könnte die Unterstützung gekürzt werden. Lass im Zweifel eine Sozialberatungsstelle deine Situation prüfen.


Erspartes

In der Regel musst du eigenes Vermögen verwenden, bevor dir staatliche Leistungen gewährt werden. Allerdings gibt es Freibeträge, die kleine Rücklagen schützen.

Mustervorlagen im Überblick
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 27. Januar 2025
Kopiere den folgenden Text ganz einfach dorthin, wo du ihn haben möchtest:
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Stromanbieter] [Kundencenter/Serviceadresse des Stromanbieters] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Widerspruch gegen fehlerhafte Stromrechnung [Rechnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen die Stromrechnung mit der Rechnungsnummer [Rechnungsnummer] vom [Datum der Rechnung] ein. Nach meiner Überprüfung weicht der in der Rechnung angegebene Verbrauch erheblich von meinen tatsächlichen Verbrauchsdaten ab. Laut Ihrer Abrechnung beträgt mein Stromverbrauch [angegebene kWh], während mein Zählerstand am [Datum der Ablesung] lediglich [tatsächlicher Zählerstand in kWh] aufwies. Dies ergibt eine Differenz von [Differenz in kWh], die nicht nachvollziehbar ist. Zudem habe ich in diesem Zeitraum keine außergewöhnlichen Geräte genutzt, die den Verbrauch erklären könnten. Ich bitte Sie daher, die Rechnung umgehend zu überprüfen und mir eine korrigierte Rechnung zukommen zu lassen. Bis zur Klärung des Sachverhalts werde ich den geforderten Betrag nicht überweisen und bitte um eine entsprechende Stundung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs und informieren Sie mich über die weiteren Schritte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Name der Förderstelle] [Adresse der Förderstelle] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Fördermittel für energetische Sanierung des Wohngebäudes [Adresse des Gebäudes] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Fördermittel für die energetische Sanierung meines Wohngebäudes, gelegen in der [Adresse des Gebäudes], gemäß den Richtlinien Ihres Förderprogramms [Name des Förderprogramms, falls bekannt]. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen folgende Punkte: Dämmung der Außenwände Austausch der alten Fenster durch energieeffiziente Modelle Erneuerung der Heizungsanlage Installation einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Energieberater [Name des Energieberaters] durchgeführt, der bereits eine umfassende Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungskonzepts übernommen hat. Das Konzept liegt diesem Antrag als Anlage bei. Im Rahmen der Sanierung erwarte ich eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und damit eine Verbesserung der Energieeffizienz meines Wohngebäudes. Die Durchführung der Maßnahmen wird voraussichtlich [geplanter Zeitraum] dauern. Anbei übersende ich Ihnen die folgenden Unterlagen zur weiteren Bearbeitung meines Antrags: Energieberatungsgutachten und Sanierungskonzept Kostenvoranschläge der beauftragten Fachfirmen Bestätigung über die Qualifikation des beauftragten Energieberaters Nachweis über die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes Ich bitte um eine zügige Bearbeitung meines Antrags und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
Share by: