Immobiliengipfel einigt sich auf Abschlusserklärung

Datum der Veröffentlichung: 28. November 2022

Die Teilnehmenden des Immobiliengipfels sind am 26. November 2022 in den folgenden Punkten übereingekommen:

 

  1. Die Baubranche leidet. Infolge des Krieges gegen die Ukraine und den damit zusammenhängenden Preisteuerungen sind Handelsmärkte für Baumaterialien angehalten, ihre erhöhten Liefer- und Beschaffungskosten auf die Bauherrinnen und Bauherren oder diejenigen umzulegen, die am Immobilienbau beteiligt sind. Deshalb ist es wichtig, an der Wurzel der Probleme anzupacken und zu aller erst Maßnahmen zu schaffen, die die Baustoffhändlerinnen und Baustoffhändler entlasten. Die dadurch entstehenden Kostendefizite tragen unmittelbar dazu bei, Baukosten zu senken und die dann veranschlagten Kauf- und Mietpreise in Bezug auf eine zunehmend belastende Höhe in der Preissteigerung zu entschleunigen.
  2. Der Investitions- und Immobilienmarkt wird derzeit durch nicht geschaffene Anreize oder fehlerhaft eingesetzte Maßnahmen ausgebremst. Investorinnen und Investoren, worunter auch Familien oder Personen fallen, die eine nicht auf Erwerb gerichtete Investitionskultur betreiben, müssen zum Bau, auch zum Bau im Bestand, angeregt und bei diesem Prozess unterstützt werden. Es gilt deshalb, Maßnahmen hinsichtlich entbürokratisierender Behördengänge zu schaffen. Vor allem Wartezeiten oder dem Zweck nicht entsprechenden Verwaltungsvorschriften muss durch die zu schaffenden Maßnahmen entgegengewirkt werden. Bauen muss sich nicht nur in Bezug auf die Kosten lohnen; auch Aufwand und Nutzen sind in sich auszugleichen.
  3. Die In-Kenntnis-Setzung über Immobilien, über deren Eigentümer und Eckwerte zu den jeweiligen Nießbrauchrechten müssen digital und transparent einsehbar gemacht werden. Zuletzt haben dies Vertreter der Bundesnotarkammer in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 23. November 2022 gefordert. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen bereits seit 2013, wurden aber bisher technisch und regulatorisch nicht umgesetzt. Es wird konstatiert, dass sich die Transparenz im Hinblick auf Immobiliensuchen für mögliche Kaufinteressenten verbessern muss. Festzustellen bleibt außerdem, dass sich nicht nur die Einsichtnahme durch Interessenten verbessern würde, sondern sich insbesondere auch illegitime Vermögensabsprachen dadurch viel transparenter gestalten ließen. Das Bundesweite Datenbankgrundbuch würde diesbezüglich Abhilfe leisten. Entsprechende Maßnahmen müssen regierungsseits rasch auf den Weg gebracht werden.
  4. Weiterer Entbürokratisierungsbedarf wird in Bezug auf Bauvorschriften gesehen. Derzeit verfügt jedes Bundesland über seine individuellen und eigenen Bauordnungen; so hat Bayern unter anderem die Bayerische Bauordnung (BayBO), die das Bauen in die Höhe auf in der Regel 15 Meter begrenzt. Dies geht aus einer Mitteilung des Eigenheimerverbandes Bayern hervor. Viele weitere Teilregularien gliedern sich diesem Grundsatz in Bayern unter, weshalb Wohnraum in der Innenstadt Münchens bereits vor Jahren zu einem Luxusgut geworden ist. Es ist zu konstatieren, dass eine Bundesbauordnung Abhilfe schaffen würde. Grundsätze im Hinblick auf Bauhöhen und Abstandsflächen bundeseinheitlich festzulegen würde die Bau- und Investmentbranche wesentlich begünstigen, gleichzeitig aber auch Wohnraum an der Quelle arbeitsschaffender Gewerbeflächen bieten. Auch Regularien in Bezug auf Bauen im Bestand oder einheitliche Gesamterscheinungsbilder einer Stadt sind zu entbürokratisieren und einem den Umständen der jeweiligen Stadt und Anwohner:innen anzupassen. Baubehörden müssen auch einzelfallbezogen handeln dürfen. Stadtratsabstimmungen wären in Grundsatzfragen zeitnah heranzuholen.
  5. Die Ausweitung von Bauflächen führen zu einem zunehmenden Rückgang von Grünflächen und damit verbunden von natürlichem Schutzraum für Tiere. Diesen zu schützen ist die Aufgabe der Gesellschaft. Bauen in die Höhe, also das Schaffen von Hochhäusern, hat deshalb zentraler Bestandteil der vorbenannten Maßnahmen im Hinblick auf Entbürokratisierungen und Bauvorschriftsanpassungen zu sein. In Deutschland wird der Begriff Hochhaus in den Bauordnungen der Länder dann angewandt, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Das entspricht einem Gebäude von acht Stockwerken und mehr. Es ist davon auszugehen, dass unter einer solchen Erweiterung die Stadtbilder nicht leiden.

 

Bezahlbarer Wohnraum kann nur dadurch entstehen, dass insgesamt mehr Wohnraum geschaffen wird. Dabei kann es nicht Sinn und Zweck sein, vor allem staatsgeförderte oder gar ganz vom Staat errichtete Immobilien zu forcieren, die dann privatisiert werden. Der Wohnungsbau durch den Staat entsteht unter Ausschreibungen und den jeweils günstigsten Marktangeboten. Regionale Betriebe können diesem Kostenbedarf durch ihre darüber liegenden Eigenkosten nicht entsprechen. Die Bau- und Immobilienbranche muss deshalb entschieden gestärkt werden.

 

Die in dieser Abschlusserklärung niedergebrachten Formulierungen wurden von den Teilnehmenden des Immobiliengipfels einstimmig angenommen.


Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“