Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Demnach haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen bestanden hat.
Die Lohnfortzahlung umfasst das volle Gehalt, einschließlich aller Zulagen und Zuschläge, die du normalerweise erhalten würdest. Auch Minijobber und Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, ebenso wie Auszubildende und befristet Beschäftigte.
Um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Du bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. In der Regel muss diese Meldung spätestens am ersten Krankheitstag erfolgen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung, auch Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, bestätigt deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer. Manche Arbeitgeber verlangen diese Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag, daher solltest du dich über die spezifischen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung informieren.
Endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen, hast du Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % deines Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % deines Nettogehalts. Das Krankengeld wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Um Krankengeld zu erhalten, musst du deiner Krankenkasse die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Dazu ist es erforderlich, dass du regelmäßig Folgebescheinigungen von deinem Arzt einreichst. Achte darauf, dass keine Lücken zwischen den einzelnen Bescheinigungen entstehen, da dies zu einer Unterbrechung der Krankengeldzahlung führen kann.
Die Lohnfortzahlung gilt nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Dies umfasst sowohl Arbeitsunfälle als auch Unfälle in der Freizeit. Wichtig ist, dass du auch hier die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich meldest und die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen vorlegst.
Wenn dein Kind krank ist und du es zu Hause betreuen musst, hast du ebenfalls Anspruch auf eine Art Lohnfortzahlung, das sogenannte Kinderkrankengeld. Für jedes gesetzlich versicherte Kind unter 12 Jahren stehen dir pro Jahr bis zu 10 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden 20 Tage) Kinderkrankengeld zu. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann und du eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorlegst.