Meta treibt KI-Integration in WhatsApp, Facebook und Instagram voran

Datum der Veröffentlichung: 7. April 2025

Das Bild zeigt die Hände einer Person, die ein Smartphone benutzt. Der Fokus liegt auf den gut gepflegten Fingernägeln und dem großen Display des Geräts, auf dem eine Nachrichten-App geöffnet ist. Die Person tippt auf der virtuellen Tastatur, sichtbar auf dem hell erleuchteten Bildschirm, der Textnachrichten und eine Eingabezeile zeigt. Der Hintergrund ist unscharf, aber es scheint, als säße die Person an einem Schreibtisch, was auf eine Arbeits- oder Büroumgebung hindeutet. Dieses Bild fängt einen alltäglichen Moment der digitalen Kommunikation ein.

Meta Platforms, das Unternehmen hinter Facebook, WhatsApp und Instagram, hat im Jahr 2025 bedeutende Fortschritte in der Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in seine Dienste erzielt. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, die Nutzererfahrung zu verbessern und neue Funktionen bereitzustellen.​


Einführung von Meta AI in Europa


Nach einer Verzögerung aufgrund regulatorischer Herausforderungen hat Meta seine KI-gestützte Assistenz, bekannt als Meta AI, nun auch in Europa eingeführt. Diese Funktion ist in WhatsApp, Facebook, Instagram und Messenger integriert und ermöglicht es Nutzern, direkt in den Apps Fragen zu stellen, Informationen zu suchen und verschiedene Aufgaben zu erledigen. Obwohl die Einführung begrüßt wurde, gibt es Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, die Funktion zu deaktivieren, da einige Nutzer die Integration als aufdringlich empfinden. ​


Neue KI-Modelle: Llama 4 Scout und Llama 4 Maverick


Meta hat zwei neue KI-Modelle vorgestellt: Llama 4 Scout und Llama 4 Maverick. Llama 4 Scout ist ein kompaktes Modell, das auf einem einzelnen Nvidia H100 GPU läuft und eine Kontextlänge von 10 Millionen Token bietet. Es übertrifft mehrere Konkurrenten in verschiedenen Benchmarks. Llama 4 Maverick hingegen ist ein größeres Modell, das in Aufgaben wie Codierung und logischem Denken mit anderen führenden Modellen vergleichbar ist, jedoch weniger aktive Parameter verwendet. Beide Modelle werden in Metas KI-Assistenten integriert und sollen die Funktionalität über verschiedene Plattformen hinweg verbessern.


GPU steht für Graphics Processing Unit, also Grafikprozessor. Ursprünglich wurden GPUs entwickelt, um Grafiken und Bilder auf Computern schnell zu verarbeiten – zum Beispiel für Spiele oder 3D-Anwendungen. Heute werden GPUs aber auch in der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, weil sie große Datenmengen extrem schnell und gleichzeitig verarbeiten können. Anders als normale Prozessoren (CPUs), die Aufgaben nacheinander abarbeiten, können GPUs tausende Rechenschritte parallel ausführen. Genau das braucht man beim Trainieren und Ausführen von KI-Modellen wie z. B. Metas LLaMA 4. In einfachen Worten: Eine GPU ist der Rechenkern für moderne KI – schnell, leistungsstark und spezialisiert auf große Datenmengen.


KI-gestützte Funktionen in WhatsApp


WhatsApp hat eine neue KI-Funktion namens Meta AI eingeführt, die automatisch in der App aktiviert wird. Diese Funktion erscheint als blauer Kreis und ermöglicht es Nutzern, Fragen zu stellen und in Echtzeit Antworten zu erhalten. Obwohl Meta AI nur auf die Nachrichten zugreift, die direkt an sie gesendet werden, wird empfohlen, keine sensiblen Informationen zu teilen. In Gruppenchats kann Meta AI durch das @-Zeichen direkt angesprochen werden, um Fragen zu beantworten.


Personalisierung durch KI-Erinnerungsfunktion


Meta hat die Erinnerungsfunktion für seinen KI-Chatbot erweitert, sodass dieser Details aus vergangenen Unterhaltungen speichern kann. Dadurch kann Meta AI personalisierte Empfehlungen geben, indem es beispielsweise Ernährungspräferenzen berücksichtigt. Diese Funktion ist auf Facebook, Messenger und WhatsApp in den USA und Kanada verfügbar. Nutzer können gespeicherte Informationen jederzeit löschen, jedoch gibt es keine Option, die Funktion vollständig zu deaktivieren.


Abgang der Leiterin der KI-Forschung


Joelle Pineau, die Leiterin der KI-Forschung bei Meta, hat ihren Rücktritt angekündigt. Pineau spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Metas KI-Initiativen, einschließlich der Llama-Sprachmodelle. Ihr Abgang erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Meta erhebliche Investitionen in KI tätigt, um mit Wettbewerbern wie OpenAI und Anthropic Schritt zu halten. ​


Unser Fazit


Die Integration von Künstlicher Intelligenz in Metas Plattformen schreitet zügig voran und bringt sowohl neue Möglichkeiten als auch Herausforderungen mit sich. Während die neuen Funktionen das Nutzererlebnis verbessern können, werfen sie auch Fragen zum Datenschutz und zur Benutzerkontrolle auf.



Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“