Nebenberuflich selbstständig: Gründen neben dem Hauptjob

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Nicht jeder möchte oder kann seinen sicheren Hauptjob aufgeben, wenn er eine Geschäftsidee hat. Die Arbeit als Angestellter oder Beamter bietet ein stabiles Einkommen, und es ist schwer vorherzusagen, wie sich ein neues Unternehmen entwickeln wird. Hier kommt die nebenberufliche Selbstständigkeit ins Spiel, die eine interessante Alternative bietet, um beides zu verbinden.


Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Das regelmäßige Einkommen aus deinem Hauptjob sorgt für finanzielle Sicherheit und nimmt den Erfolgsdruck von deinem neuen Unternehmen. Du hast die Freiheit, deine Geschäftsidee in Ruhe zu testen und später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit überzuführen. Die Finanzierung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich individuell steuern, was das finanzielle Risiko minimiert. Im Vergleich zur Gründung im Haupterwerb kannst du dir mehr Zeit lassen, deine Arbeitsstunden flexibel einteilen und dir Auszeiten gönnen. Sollte dein Unternehmen erfolgreich werden, kannst du es leicht in eine hauptberufliche Tätigkeit umwandeln, zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit. Wenn du erfolgreich nebenberuflich selbstständig bist, kannst du dein Gesamteinkommen deutlich steigern.


Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Ein Unternehmen neben dem Hauptjob zu führen, erfordert viel Energie und Zeit. Deine Familie und Freizeitgestaltung müssen oft zurückstehen. Überlege gründlich, ob du die nötige freie Zeit und Energie hast, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein. Insgesamt wirst du weniger Zeit in dein Unternehmen investieren können als hauptberufliche Gründer. Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten könnten deine Selbstständigkeit im Nebenerwerb negativ bewerten, da sie mangelndes Engagement und fehlende Professionalität vermuten könnten. Dein Hauptjob schränkt dich in der Zeiteinteilung ein, was bedeutet, dass du weniger flexibel auf Spitzenbelastungen und Kundenwünsche reagieren kannst. Scheitert deine nebenberufliche Selbstständigkeit, könntest du eventuell entstandene Schulden mit deinem Gehalt abbezahlen oder dein Vermögen einsetzen müssen.


Tipp: Die Art der Selbstständigkeit, die du nebenberuflich ausüben möchtest, beeinflusst deinen Erfolg. Eine Beratungstätigkeit oder ein Steuerbüro lassen sich leichter neben dem Hauptberuf führen als beispielsweise ein Ladengeschäft.



Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Die Anmeldung deines nebenberuflichen Gewerbes erfolgt in der Regel genauso wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es allerdings eine Neuerung: Du musst dem Finanzamt die Aufnahme deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach der Neugründung aktiv mitteilen. Dies erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über das ELSTER-Portal ausfüllen und einreichen kannst.


Wenn du noch kein ELSTER-Zertifikat hast, kannst du dich für das ELSTER-Light-Zertifikat registrieren, das eine vereinfachte Anmeldung ermöglicht. Dieses Zertifikat kann später in ein vollwertiges ELSTER-Zertifikat umgewandelt werden.


Vor der Anmeldung solltest du prüfen, ob deine geplante Tätigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt, wie zum Beispiel einer Genehmigungspflicht, Meisterpflicht oder anderen branchenspezifischen Regelungen.



Information des Arbeitgebers bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber über deine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Dies ist in den meisten Fällen eine reine Formsache, solange du dich an die folgenden Regeln hältst:


  • Deine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen.
  • Deine Leistung im Hauptberuf darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden, d.h. du musst weiterhin zuverlässig zur Arbeit erscheinen, ausgeruht sein und deine Aufgaben engagiert und leistungsfähig erfüllen.
  • Du darfst keine betrieblichen Mittel oder Daten deines Arbeitgebers für deine Selbstständigkeit nutzen.



Nebenberuflich selbstständig als Beamter


Für Beamte gelten spezielle Regeln, da sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Beamte dürfen nur dann nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:


  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Bei einer 40-Stunden-Woche wären das maximal acht Stunden pro Woche.
  • Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit dürfen maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen.
  • Beamte müssen ihren Dienstherrn nicht nur informieren, sondern sich die nebenberufliche Selbstständigkeit genehmigen lassen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, und ist auf maximal fünf Jahre befristet.


Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn:


  • Die selbstständige Tätigkeit die Arbeitskraft des Beamten so stark beansprucht, dass dienstliche Interessen leiden.
  • Es zu einem Interessenkonflikt zwischen den dienstlichen Pflichten und der selbstständigen Tätigkeit kommen könnte.
  • Die Tätigkeit das Ansehen der Behörde schädigen könnte.


Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten.

Staatliche Fördermittel und Zuschüsse


Die staatliche Förderung für nebenberufliche Gründer ist begrenzt. Während hauptberuflich Gründende von einer Vielzahl an Fördermitteln und Zuschüssen profitieren können, ist die Auswahl für nebenberufliche Gründer kleiner. Einige Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können jedoch auch von nebenberuflichen Gründern in Anspruch genommen werden, wenn sie planen, langfristig in die hauptberufliche Selbstständigkeit überzugehen. Achte darauf, deinen Kapitalbedarf realistisch einzuschätzen und prüfe, ob du Fördermittel von Bund, Ländern oder Gemeinden in Anspruch nehmen kannst.



Versicherungen und Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Auch wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es einige wichtige Punkte bezüglich Versicherungen und Steuern zu beachten.


Steuern


Das Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt genauso wie dein reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du etwa 30 % deines Gewinns für die Steuerzahlungen zurücklegen.


Umsatzsteuer


Wenn du Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, musst du eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In den ersten beiden Jahren deiner Selbstständigkeit musst du diese in der Regel monatlich abgeben. Du kannst den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die von dir bezahlte Mehrwertsteuer von der eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen. Den Restbetrag zahlst du an das Finanzamt als Umsatzsteuer.


Kleinunternehmerregelung


Wenn deine Umsätze im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Kleinunternehmerregelung kann für nebenberuflich Selbstständige sinnvoll sein, wenn die Umsätze überschaubar sind. Informiere dich jedoch im Vorfeld genau, ob diese Regelung für dich die beste Wahl ist.


Sozialversicherung


Solange deine Arbeitszeit und dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit die Grenzwerte nicht überschreiten, zahlst du deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über deinen Hauptjob. Weitere Beiträge fallen in der Regel nicht an. Sollte deine selbstständige Tätigkeit jedoch überwiegen, musst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.


Tipp: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit als nebenberuflich oder hauptberuflich eingestuft wird, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei deiner Krankenkasse beantragen.


Prüfe auch, ob deine Tätigkeit einer Rentenversicherungspflicht unterliegt, insbesondere wenn du in bestimmten Berufen wie Lehrer, Trainer oder Physiotherapeut arbeitest. Es kann sinnvoll sein, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.


Denke außerdem daran, zu prüfen, ob deine Tätigkeit einer Beitragspflicht in einer der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterliegt.



Scheinselbstständigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit


Ein wichtiger Punkt, den du beachten musst, ist die mögliche Scheinselbstständigkeit. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Unternehmen Selbstständige beschäftigen, die eigentlich wie Angestellte arbeiten, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du offiziell als Selbstständiger arbeitest, tatsächlich aber in Abhängigkeit und unter ähnlichen Bedingungen wie ein angestellter Arbeitnehmer tätig bist. Dies kann sowohl für dich als auch für deinen Auftraggeber rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.


Anzeichen für Scheinselbstständigkeit:


  • Du arbeitest hauptsächlich oder ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber.
  • Du arbeitest für deinen bisherigen Arbeitgeber und führst ähnliche oder identische Aufgaben wie in deinem Hauptjob aus.
  • Der Großteil (mehr als fünf Sechstel) deines Umsatzes stammt von einem Auftraggeber.
  • Du arbeitest in den Räumlichkeiten deines Auftraggebers und wirst wie ein Mitarbeiter behandelt.
  • Du hast keine Kontrolle über die Auswahl deiner Aufträge, dein Arbeitspensum oder deine Arbeitszeiten.


Wenn diese Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen, besteht das Risiko, dass du als scheinselbstständig eingestuft wirst. Wird nachträglich eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, musst du die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, was erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann.


Tipp: Wenn du Zweifel hast, ob deine Tätigkeit als selbstständig oder scheinselbstständig einzustufen ist, solltest du eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dort kannst du auch ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, um rechtliche Klarheit zu bekommen.



Rechtsformen für die nebenberufliche Selbstständigkeit


Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung deines Unternehmens, auch wenn es nur nebenberuflich betrieben wird. Die Rechtsform bestimmt nicht nur, wie dein Unternehmen rechtlich strukturiert ist, sondern hat auch Auswirkungen auf Haftung, Steuerpflicht und Verwaltung.


Einzelunternehmen


Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für nebenberufliche Gründer. Es ist einfach und kostengünstig zu gründen und erfordert keine besondere formelle Gründung. Ein Nachteil ist jedoch, dass du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen deine persönlichen Finanzen betroffen sein können.


Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Wenn du mit anderen zusammen ein Unternehmen gründen möchtest, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Diese Rechtsform ist ebenfalls einfach und kostengünstig zu gründen, da ein mündlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern bereits ausreichend ist. Allerdings ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. In der GbR haften die Gesellschafter ebenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen.


GmbH und UG (haftungsbeschränkt)


Möchtest du deine Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) (auch Mini-GmbH genannt) die geeignete Wahl. Diese Rechtsformen bieten den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass du im Fall von Schulden oder rechtlichen Problemen nur mit dem Firmenvermögen haftest und nicht mit deinem Privatvermögen. Allerdings sind die Gründungskosten und der Verwaltungsaufwand bei diesen Rechtsformen deutlich höher, und die Buchführung ist komplexer.


Die Entscheidung für die richtige Rechtsform sollte gut überlegt sein, da sie langfristige Auswirkungen auf dein Unternehmen hat. Ein Ratgeber zur Wahl der Rechtsform kann dir dabei helfen, die für dich passende Option zu finden.


Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Gründung


Auch aus der Arbeitslosigkeit heraus ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, wieder aktiv zu werden und ein Einkommen zu erzielen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst.


Arbeitslosengeld I und nebenberufliche Selbstständigkeit


Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es klare Regelungen. Sobald du mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem eigenen Unternehmen arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt. Daher solltest du genau abwägen, ob es sinnvoller ist, eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu beginnen, die möglicherweise durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert wird.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Förderungen zu klären.



Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und nebenberufliche Selbstständigkeit


Für Bezieher von Arbeitslosengeld II kann die nebenberufliche Selbstständigkeit eine Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern. Hier gelten jedoch besondere Regeln:


  • Du musst die Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit umgehend beim Jobcenter anzeigen.
  • Du wirst aufgefordert, die Anlage „EKS“ auszufüllen, in der du eine Prognose über dein voraussichtliches Einkommen abgibst.
  • Dein Arbeitslosengeld II wird um die zu erwartenden Einnahmen gekürzt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Bewilligungszeitraums. Sollten deine Einnahmen niedriger als erwartet ausfallen, erhältst du eine Nachzahlung. Verdienst du mehr, musst du die zu viel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
  • Du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Vereinbarungen, wie die Anzahl der monatlichen Bewerbungen, erfüllen.


Sollte sich deine nebenberufliche Selbstständigkeit als erfolgreich erweisen, kannst du überlegen, sie in eine hauptberufliche Tätigkeit zu überführen. In diesem Fall könntest du das sogenannte Einstiegsgeld als Förderung beantragen. Beachte jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt; die Entscheidung liegt im Ermessen des Fallmanagers.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Fallmanager beim Jobcenter, um alle Formalitäten zu klären und mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.




Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit


Wenn du dich dazu entschieden hast, nebenberuflich selbstständig zu werden, gibt es einige grundlegende Schritte, die du beachten solltest. Diese entsprechen weitgehend den Schritten zur hauptberuflichen Selbstständigkeit, müssen jedoch auf die spezifischen Bedingungen deiner Nebenbeschäftigung angepasst werden.


Geschäftsidee und Businessplan


Der erste Schritt besteht darin, eine tragfähige Geschäftsidee zu entwickeln. Überlege, welche Produkte oder Dienstleistungen du anbieten möchtest und welche Zielgruppe du damit erreichen willst. Ein solider Businessplan hilft dir dabei, die Tragfähigkeit deiner Idee zu überprüfen und potenzielle Herausforderungen zu identifizieren. Im Businessplan solltest du insbesondere die finanzielle Planung genau durchdenken, um zu entscheiden, ob du zusätzliche Mittel benötigst und ob du eventuell Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen kannst.


Qualifikationen und Genehmigungen


Stelle sicher, dass du alle notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen für deine selbstständige Tätigkeit besitzt. In einigen Branchen, wie dem Handwerk oder der Gastronomie, sind spezielle Nachweise erforderlich, die du vor Beginn der Tätigkeit erbringen musst.


Information des Arbeitgebers


Informiere deinen Arbeitgeber über deine geplante Selbstständigkeit, auch wenn dies nur eine reine Formalität ist. Bei Beamten ist die Genehmigung des Dienstherrn erforderlich.


Sozialversicherung und Krankenkasse


Informiere deine Sozialversicherungsträger darüber, dass du nebenberuflich selbstständig tätig bist. Überprüfe, ob du deine Krankenversicherung und Rentenversicherung anpassen musst, insbesondere wenn deine selbstständige Tätigkeit den Hauptberuf überwiegt.


Buchführung und Steuer


Betreibe deine Unternehmensführung professionell, auch wenn es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist unerlässlich, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und einen Überblick über deine finanzielle Situation zu behalten. Überlege, ob du die Buchführung selbst erledigen möchtest oder ob es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir helfen, den Überblick zu behalten und administrative Aufgaben zu automatisieren.


Versicherungen


Kläre mit deinen Versicherungen, ob deine selbstständige Tätigkeit abgedeckt ist oder ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind. Abhängig von der Art deiner Tätigkeit könnten Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht, eine Produkthaftpflicht oder eine Berufsgenossenschaft sinnvoll oder sogar notwendig sein.


Finanzierung und Förderung


Wenn du eine Finanzierung benötigst oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchtest, solltest du diese frühzeitig beantragen. Prüfe die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die auch für nebenberuflich Selbstständige verfügbar sind, und entscheide, welche am besten zu deinem Vorhaben passt.


Gewerbe anmelden


Melde deine selbstständige Nebentätigkeit ordnungsgemäß an. Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt, während Gewerbetreibende ihre Anmeldung beim Gewerbeamt des Betriebssitzes vornehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und offiziell tätig werden zu können.


Tipp: Nutze von Anfang an Beratungsangebote und tausche dich mit anderen Selbstständigen

Aktuelle Themen

9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.
9. Oktober 2025
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12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.