Ratgeber für Selbstständige

Nebenberuflich selbstständig: Gründen neben dem Hauptjob


Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024


Der Ratgeber auf einen Blick


  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Nicht jeder möchte oder kann seinen sicheren Hauptjob aufgeben, wenn er eine Geschäftsidee hat. Die Arbeit als Angestellter oder Beamter bietet ein stabiles Einkommen, und es ist schwer vorherzusagen, wie sich ein neues Unternehmen entwickeln wird. Hier kommt die nebenberufliche Selbstständigkeit ins Spiel, die eine interessante Alternative bietet, um beides zu verbinden.


Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Das regelmäßige Einkommen aus deinem Hauptjob sorgt für finanzielle Sicherheit und nimmt den Erfolgsdruck von deinem neuen Unternehmen. Du hast die Freiheit, deine Geschäftsidee in Ruhe zu testen und später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit überzuführen. Die Finanzierung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich individuell steuern, was das finanzielle Risiko minimiert. Im Vergleich zur Gründung im Haupterwerb kannst du dir mehr Zeit lassen, deine Arbeitsstunden flexibel einteilen und dir Auszeiten gönnen. Sollte dein Unternehmen erfolgreich werden, kannst du es leicht in eine hauptberufliche Tätigkeit umwandeln, zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit. Wenn du erfolgreich nebenberuflich selbstständig bist, kannst du dein Gesamteinkommen deutlich steigern.


Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Ein Unternehmen neben dem Hauptjob zu führen, erfordert viel Energie und Zeit. Deine Familie und Freizeitgestaltung müssen oft zurückstehen. Überlege gründlich, ob du die nötige freie Zeit und Energie hast, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein. Insgesamt wirst du weniger Zeit in dein Unternehmen investieren können als hauptberufliche Gründer. Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten könnten deine Selbstständigkeit im Nebenerwerb negativ bewerten, da sie mangelndes Engagement und fehlende Professionalität vermuten könnten. Dein Hauptjob schränkt dich in der Zeiteinteilung ein, was bedeutet, dass du weniger flexibel auf Spitzenbelastungen und Kundenwünsche reagieren kannst. Scheitert deine nebenberufliche Selbstständigkeit, könntest du eventuell entstandene Schulden mit deinem Gehalt abbezahlen oder dein Vermögen einsetzen müssen.


Tipp: Die Art der Selbstständigkeit, die du nebenberuflich ausüben möchtest, beeinflusst deinen Erfolg. Eine Beratungstätigkeit oder ein Steuerbüro lassen sich leichter neben dem Hauptberuf führen als beispielsweise ein Ladengeschäft.



Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Die Anmeldung deines nebenberuflichen Gewerbes erfolgt in der Regel genauso wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es allerdings eine Neuerung: Du musst dem Finanzamt die Aufnahme deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach der Neugründung aktiv mitteilen. Dies erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über das ELSTER-Portal ausfüllen und einreichen kannst.


Wenn du noch kein ELSTER-Zertifikat hast, kannst du dich für das ELSTER-Light-Zertifikat registrieren, das eine vereinfachte Anmeldung ermöglicht. Dieses Zertifikat kann später in ein vollwertiges ELSTER-Zertifikat umgewandelt werden.


Vor der Anmeldung solltest du prüfen, ob deine geplante Tätigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt, wie zum Beispiel einer Genehmigungspflicht, Meisterpflicht oder anderen branchenspezifischen Regelungen.



Information des Arbeitgebers bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber über deine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Dies ist in den meisten Fällen eine reine Formsache, solange du dich an die folgenden Regeln hältst:


  • Deine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen.
  • Deine Leistung im Hauptberuf darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden, d.h. du musst weiterhin zuverlässig zur Arbeit erscheinen, ausgeruht sein und deine Aufgaben engagiert und leistungsfähig erfüllen.
  • Du darfst keine betrieblichen Mittel oder Daten deines Arbeitgebers für deine Selbstständigkeit nutzen.



Nebenberuflich selbstständig als Beamter


Für Beamte gelten spezielle Regeln, da sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Beamte dürfen nur dann nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:


  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Bei einer 40-Stunden-Woche wären das maximal acht Stunden pro Woche.
  • Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit dürfen maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen.
  • Beamte müssen ihren Dienstherrn nicht nur informieren, sondern sich die nebenberufliche Selbstständigkeit genehmigen lassen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, und ist auf maximal fünf Jahre befristet.


Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn:


  • Die selbstständige Tätigkeit die Arbeitskraft des Beamten so stark beansprucht, dass dienstliche Interessen leiden.
  • Es zu einem Interessenkonflikt zwischen den dienstlichen Pflichten und der selbstständigen Tätigkeit kommen könnte.
  • Die Tätigkeit das Ansehen der Behörde schädigen könnte.


Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten.

Staatliche Fördermittel und Zuschüsse


Die staatliche Förderung für nebenberufliche Gründer ist begrenzt. Während hauptberuflich Gründende von einer Vielzahl an Fördermitteln und Zuschüssen profitieren können, ist die Auswahl für nebenberufliche Gründer kleiner. Einige Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können jedoch auch von nebenberuflichen Gründern in Anspruch genommen werden, wenn sie planen, langfristig in die hauptberufliche Selbstständigkeit überzugehen. Achte darauf, deinen Kapitalbedarf realistisch einzuschätzen und prüfe, ob du Fördermittel von Bund, Ländern oder Gemeinden in Anspruch nehmen kannst.



Versicherungen und Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Auch wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es einige wichtige Punkte bezüglich Versicherungen und Steuern zu beachten.


Steuern


Das Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt genauso wie dein reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du etwa 30 % deines Gewinns für die Steuerzahlungen zurücklegen.


Umsatzsteuer


Wenn du Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, musst du eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In den ersten beiden Jahren deiner Selbstständigkeit musst du diese in der Regel monatlich abgeben. Du kannst den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die von dir bezahlte Mehrwertsteuer von der eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen. Den Restbetrag zahlst du an das Finanzamt als Umsatzsteuer.


Kleinunternehmerregelung


Wenn deine Umsätze im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Kleinunternehmerregelung kann für nebenberuflich Selbstständige sinnvoll sein, wenn die Umsätze überschaubar sind. Informiere dich jedoch im Vorfeld genau, ob diese Regelung für dich die beste Wahl ist.


Sozialversicherung


Solange deine Arbeitszeit und dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit die Grenzwerte nicht überschreiten, zahlst du deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über deinen Hauptjob. Weitere Beiträge fallen in der Regel nicht an. Sollte deine selbstständige Tätigkeit jedoch überwiegen, musst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.


Tipp: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit als nebenberuflich oder hauptberuflich eingestuft wird, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei deiner Krankenkasse beantragen.


Prüfe auch, ob deine Tätigkeit einer Rentenversicherungspflicht unterliegt, insbesondere wenn du in bestimmten Berufen wie Lehrer, Trainer oder Physiotherapeut arbeitest. Es kann sinnvoll sein, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.


Denke außerdem daran, zu prüfen, ob deine Tätigkeit einer Beitragspflicht in einer der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterliegt.



Scheinselbstständigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit


Ein wichtiger Punkt, den du beachten musst, ist die mögliche Scheinselbstständigkeit. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Unternehmen Selbstständige beschäftigen, die eigentlich wie Angestellte arbeiten, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du offiziell als Selbstständiger arbeitest, tatsächlich aber in Abhängigkeit und unter ähnlichen Bedingungen wie ein angestellter Arbeitnehmer tätig bist. Dies kann sowohl für dich als auch für deinen Auftraggeber rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.


Anzeichen für Scheinselbstständigkeit:


  • Du arbeitest hauptsächlich oder ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber.
  • Du arbeitest für deinen bisherigen Arbeitgeber und führst ähnliche oder identische Aufgaben wie in deinem Hauptjob aus.
  • Der Großteil (mehr als fünf Sechstel) deines Umsatzes stammt von einem Auftraggeber.
  • Du arbeitest in den Räumlichkeiten deines Auftraggebers und wirst wie ein Mitarbeiter behandelt.
  • Du hast keine Kontrolle über die Auswahl deiner Aufträge, dein Arbeitspensum oder deine Arbeitszeiten.


Wenn diese Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen, besteht das Risiko, dass du als scheinselbstständig eingestuft wirst. Wird nachträglich eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, musst du die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, was erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann.


Tipp: Wenn du Zweifel hast, ob deine Tätigkeit als selbstständig oder scheinselbstständig einzustufen ist, solltest du eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dort kannst du auch ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, um rechtliche Klarheit zu bekommen.



Rechtsformen für die nebenberufliche Selbstständigkeit


Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung deines Unternehmens, auch wenn es nur nebenberuflich betrieben wird. Die Rechtsform bestimmt nicht nur, wie dein Unternehmen rechtlich strukturiert ist, sondern hat auch Auswirkungen auf Haftung, Steuerpflicht und Verwaltung.


Einzelunternehmen


Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für nebenberufliche Gründer. Es ist einfach und kostengünstig zu gründen und erfordert keine besondere formelle Gründung. Ein Nachteil ist jedoch, dass du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen deine persönlichen Finanzen betroffen sein können.


Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Wenn du mit anderen zusammen ein Unternehmen gründen möchtest, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Diese Rechtsform ist ebenfalls einfach und kostengünstig zu gründen, da ein mündlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern bereits ausreichend ist. Allerdings ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. In der GbR haften die Gesellschafter ebenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen.


GmbH und UG (haftungsbeschränkt)


Möchtest du deine Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) (auch Mini-GmbH genannt) die geeignete Wahl. Diese Rechtsformen bieten den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass du im Fall von Schulden oder rechtlichen Problemen nur mit dem Firmenvermögen haftest und nicht mit deinem Privatvermögen. Allerdings sind die Gründungskosten und der Verwaltungsaufwand bei diesen Rechtsformen deutlich höher, und die Buchführung ist komplexer.


Die Entscheidung für die richtige Rechtsform sollte gut überlegt sein, da sie langfristige Auswirkungen auf dein Unternehmen hat. Ein Ratgeber zur Wahl der Rechtsform kann dir dabei helfen, die für dich passende Option zu finden.


Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Gründung


Auch aus der Arbeitslosigkeit heraus ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, wieder aktiv zu werden und ein Einkommen zu erzielen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst.


Arbeitslosengeld I und nebenberufliche Selbstständigkeit


Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es klare Regelungen. Sobald du mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem eigenen Unternehmen arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt. Daher solltest du genau abwägen, ob es sinnvoller ist, eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu beginnen, die möglicherweise durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert wird.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Förderungen zu klären.



Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und nebenberufliche Selbstständigkeit


Für Bezieher von Arbeitslosengeld II kann die nebenberufliche Selbstständigkeit eine Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern. Hier gelten jedoch besondere Regeln:


  • Du musst die Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit umgehend beim Jobcenter anzeigen.
  • Du wirst aufgefordert, die Anlage „EKS“ auszufüllen, in der du eine Prognose über dein voraussichtliches Einkommen abgibst.
  • Dein Arbeitslosengeld II wird um die zu erwartenden Einnahmen gekürzt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Bewilligungszeitraums. Sollten deine Einnahmen niedriger als erwartet ausfallen, erhältst du eine Nachzahlung. Verdienst du mehr, musst du die zu viel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
  • Du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Vereinbarungen, wie die Anzahl der monatlichen Bewerbungen, erfüllen.


Sollte sich deine nebenberufliche Selbstständigkeit als erfolgreich erweisen, kannst du überlegen, sie in eine hauptberufliche Tätigkeit zu überführen. In diesem Fall könntest du das sogenannte Einstiegsgeld als Förderung beantragen. Beachte jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt; die Entscheidung liegt im Ermessen des Fallmanagers.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Fallmanager beim Jobcenter, um alle Formalitäten zu klären und mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.




Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit


Wenn du dich dazu entschieden hast, nebenberuflich selbstständig zu werden, gibt es einige grundlegende Schritte, die du beachten solltest. Diese entsprechen weitgehend den Schritten zur hauptberuflichen Selbstständigkeit, müssen jedoch auf die spezifischen Bedingungen deiner Nebenbeschäftigung angepasst werden.


Geschäftsidee und Businessplan


Der erste Schritt besteht darin, eine tragfähige Geschäftsidee zu entwickeln. Überlege, welche Produkte oder Dienstleistungen du anbieten möchtest und welche Zielgruppe du damit erreichen willst. Ein solider Businessplan hilft dir dabei, die Tragfähigkeit deiner Idee zu überprüfen und potenzielle Herausforderungen zu identifizieren. Im Businessplan solltest du insbesondere die finanzielle Planung genau durchdenken, um zu entscheiden, ob du zusätzliche Mittel benötigst und ob du eventuell Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen kannst.


Qualifikationen und Genehmigungen


Stelle sicher, dass du alle notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen für deine selbstständige Tätigkeit besitzt. In einigen Branchen, wie dem Handwerk oder der Gastronomie, sind spezielle Nachweise erforderlich, die du vor Beginn der Tätigkeit erbringen musst.


Information des Arbeitgebers


Informiere deinen Arbeitgeber über deine geplante Selbstständigkeit, auch wenn dies nur eine reine Formalität ist. Bei Beamten ist die Genehmigung des Dienstherrn erforderlich.


Sozialversicherung und Krankenkasse


Informiere deine Sozialversicherungsträger darüber, dass du nebenberuflich selbstständig tätig bist. Überprüfe, ob du deine Krankenversicherung und Rentenversicherung anpassen musst, insbesondere wenn deine selbstständige Tätigkeit den Hauptberuf überwiegt.


Buchführung und Steuer


Betreibe deine Unternehmensführung professionell, auch wenn es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist unerlässlich, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und einen Überblick über deine finanzielle Situation zu behalten. Überlege, ob du die Buchführung selbst erledigen möchtest oder ob es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir helfen, den Überblick zu behalten und administrative Aufgaben zu automatisieren.


Versicherungen


Kläre mit deinen Versicherungen, ob deine selbstständige Tätigkeit abgedeckt ist oder ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind. Abhängig von der Art deiner Tätigkeit könnten Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht, eine Produkthaftpflicht oder eine Berufsgenossenschaft sinnvoll oder sogar notwendig sein.


Finanzierung und Förderung


Wenn du eine Finanzierung benötigst oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchtest, solltest du diese frühzeitig beantragen. Prüfe die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die auch für nebenberuflich Selbstständige verfügbar sind, und entscheide, welche am besten zu deinem Vorhaben passt.


Gewerbe anmelden


Melde deine selbstständige Nebentätigkeit ordnungsgemäß an. Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt, während Gewerbetreibende ihre Anmeldung beim Gewerbeamt des Betriebssitzes vornehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und offiziell tätig werden zu können.


Tipp: Nutze von Anfang an Beratungsangebote und tausche dich mit anderen Selbstständigen

Aktuelle Themen

von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 10. November 2024
In den vergangenen Jahren hat sich die Vorgehensweise vieler Verbraucherverbände stark verändert. Während früher der Fokus auf Dialog und Information lag, greifen viele Organisationen mittlerweile zu rechtlichen Mitteln wie Abmahnungen und Klagen, um Unternehmen zu Verbraucherschutzmaßnahmen zu bewegen. Dieser Ansatz hat das Bild von Verbraucherverbänden in der Öffentlichkeit geprägt und oft auch zu einem angespannten Verhältnis zwischen Verbraucherschützern und Unternehmen geführt. „Wir bei der Bundesverbraucherhilfe glauben, dass es einen besseren Weg gibt,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Anstatt Konflikte zu schüren und Unternehmen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, setzen wir auf konstruktive Zusammenarbeit. Wir wollen gemeinsam mit Unternehmen Lösungen finden, die langfristig sowohl den Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommen.“ Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt als erster Verband in Deutschland einen kooperativen Ansatz, bei dem nicht die Konfrontation, sondern der Dialog im Mittelpunkt steht. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen basiert auf Vertrauen, Respekt und der gemeinsamen Überzeugung, dass echter Verbraucherschutz am besten in Partnerschaft funktioniert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft,“ fügt Generaldirektorin Marina Schneider hinzu. „Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Unternehmen erleichtern, verbraucherfreundliche Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese immer durch rechtliche Auseinandersetzungen erzwungen werden müssen.“ Dieser Ansatz hat zahlreiche Vorteile für die Verbraucher. Anstatt nur punktuelle Erfolge durch juristische Maßnahmen zu erzielen, entstehen nachhaltige Verbesserungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt auf transparente Prozesse, offene Kommunikation und die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung von Verbraucherschutzstandards. Dies ermöglicht praxisnahe Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind, und schafft gleichzeitig ein positives Umfeld für die Unternehmen, sich aktiv einzubringen. „Wir hören immer wieder, dass Verbraucher mittlerweile das Gefühl haben, dass Verbände sich mehr um Schlagzeilen und juristische Erfolge kümmern als um den eigentlichen Verbraucherschutz,“ sagt Daniel Greckl, Vizepräsident der Bundesverbraucherhilfe. „Mit unserer Herangehensweise möchten wir zeigen, dass Verbraucherschutz auch anders geht – lösungsorientiert, partnerschaftlich und im besten Interesse aller Beteiligten.“ Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Wirkung auf die Gesellschaft. Indem die Bundesverbraucherhilfe auf Dialog und Kooperation setzt, trägt sie zu einem besseren gesellschaftlichen Klima bei, in dem Unternehmen und Verbraucher auf Augenhöhe agieren. Das fördert nicht nur die Akzeptanz von Verbraucherschutzmaßnahmen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft. „Unser Ansatz ist kein Kompromiss am Verbraucherschutz, sondern ein neuer Standard,“ betont Ricardo Dietl. „Wir wollen ein Miteinander schaffen, das die Gesellschaft als Ganzes stärkt und Verbraucherschutz neu definiert.“ Die Bundesverbraucherhilfe hat sich das Ziel gesetzt, eine Plattform für den offenen Austausch zu schaffen. Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, finden in der Bundesverbraucherhilfe einen verlässlichen Partner, der nicht nur Forderungen stellt, sondern sie aktiv dabei unterstützt, Verbraucherschutz als Teil ihrer Unternehmensphilosophie zu integrieren. „Indem wir uns auf konstruktive Lösungen konzentrieren, schaffen wir langfristige Vorteile für die Verbraucher und geben Unternehmen die Chance, sich aktiv an der Gestaltung eines modernen Verbraucherschutzes zu beteiligen,“ erläutert die Generaldirektorin. Die Bundesverbraucherhilfe ist stolz darauf, als erste Organisation in Deutschland diesen Weg zu gehen und damit ein Vorbild für andere Verbraucherverbände zu sein. Anstatt sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, setzt die Bundesverbraucherhilfe auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für alle Seiten eine Win-Win-Situation schafft. Der Ansatz der Kooperation wird dabei auch von den Mitgliedern der Organisation geschätzt, die in Umfragen regelmäßig betonen, wie wichtig ihnen eine transparente und nachhaltige Strategie im Verbraucherschutz ist. „Die Zeiten des Konfrontationskurses sind vorbei. Wir bauen eine Brücke zu den Unternehmen und zeigen, dass man Verbraucherschutz auch anders gestalten kann – fair, respektvoll und im Sinne aller Beteiligten,“ fasst der Vizepräsident abschließend zusammen. Mit dieser Vision arbeitet die Bundesverbraucherhilfe tagtäglich daran, den Verbraucherschutz in Deutschland neu zu definieren und ein positives Beispiel für einen modernen, dialogorientierten Ansatz zu setzen.
von Aktuelles 24. August 2024
Die Digitalisierung des Bildungssystems in Deutschland ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Trotz zahlreicher Initiativen und erheblicher Investitionen ist der Fortschritt jedoch weiterhin schleppend. In diesem Artikel beleuchten wir den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Bereichen schulische Bildung, universitäre Bildung, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie die zentralen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Digitalisierung in der schulischen Bildung Die schulische Bildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen in der Digitalisierung. Obwohl der Bund bereits im Rahmen des "DigitalPakts Schule" 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten, gibt es weiterhin signifikante Defizite. Besonders besorgniserregend ist, dass der DigitalPakt 2024 ausläuft und bisher keine Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies könnte die laufenden Bemühungen ins Stocken bringen und die dringend benötigte Weiterentwicklung behindern. Ein weiteres großes Problem ist die unzureichende Umsetzung vieler Projekte. Von den zahlreichen digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung wurden bisher nur wenige erfolgreich abgeschlossen. Schulen kämpfen zudem mit einem Fachkräftemangel in der IT-Administration und Lehrkräfte fehlen oft die nötigen digitalen Kompetenzen​. Universitäre Bildung und Forschung In der universitären Bildung zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Pandemie als Katalysator für die Einführung digitaler Lehrformate fungierte, fehlt es vielen Hochschulen an einer langfristigen Strategie zur Integration digitaler Angebote. Die Bundesforschungsministerin hat den Aufbau einer nationalen Bildungsplattform angekündigt, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Diese Plattform soll bestehende und neue digitale Bildungsangebote bündeln und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Startschuss für die ersten Förderungen ist bereits gefallen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die gesteckten Ziele in diesem Zeitrahmen erreicht werden können​. Frühkindliche Bildung In der frühkindlichen Bildung sind digitale Bildungsangebote bisher nur spärlich vertreten. Hier mangelt es vor allem an flächendeckenden Konzepten und einer passenden Infrastruktur. Der Fokus liegt derzeit eher auf der Einführung digitaler Werkzeuge in Grundschulen, während der frühkindliche Bereich noch weitgehend analog bleibt. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Inhalte und Methoden, die das spielerische Lernen im digitalen Raum fördern, ohne den sozialen und emotionalen Bildungsaspekt zu vernachlässigen. Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung hat insbesondere durch die Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote wurden digitalisiert und können mittlerweile ortsunabhängig genutzt werden. Dies ist besonders für berufstätige Erwachsene von Vorteil, die sich neben ihrem Job weiterqualifizieren möchten. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch hier Herausforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastrukturen und der Schulung von Lehrkräften.
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