Preiserhöhungen bei Streamingdiensten: Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
Datum der Veröffentlichung: 7. April 2025

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Streamingdienste wie Amazon Prime, Netflix, Spotify und DAZN ihre Abonnementpreise erhöht. Diese Anpassungen werfen wichtige Fragen zum Vertragsrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einseitiger Preiserhöhungen und der Rechte der Verbraucher.
Rechtliche Grundlagen einseitiger Preiserhöhungen
Grundsätzlich sind einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich problematisch. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Vertragsänderungen, die eine Partei einseitig vornimmt, den anderen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem Anbieter das Recht einräumen, Preise nach eigenem Ermessen zu erhöhen, wurden von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft.
Gerichtliche Entscheidungen zu Preisanpassungsklauseln
Mehrere Gerichte haben sich mit der Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten befasst:
- Amazon Prime: Das Landgericht Düsseldorf erklärte im Januar 2025 die Preisanpassungsklausel von Amazon Prime für unwirksam. Das Gericht befand, dass die Klausel zu unbestimmt sei und den Kunden keine Möglichkeit gebe, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen. Infolgedessen wurde die Preiserhöhung vom September 2022 als unzulässig eingestuft.
- DAZN: Das Oberlandesgericht München entschied im Oktober 2024, dass die Preisanpassungsklausel des Sport-Streamingdienstes DAZN unwirksam ist. Das Gericht kritisierte die mangelnde Transparenz der Klausel und untersagte deren weitere Verwendung.
- Netflix und Spotify: Das Kammergericht Berlin urteilte im November 2023, dass die Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify unwirksam sind. Die Klauseln ermöglichten einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und benachteiligten die Kunden unangemessen.
Reaktionen der Streamingdienste
Nach den gerichtlichen Entscheidungen haben einige Streamingdienste ihre Praktiken angepasst:
- Netflix und Spotify: Beide Unternehmen haben begonnen, vor Preiserhöhungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
- Amazon Prime: Trotz des Urteils des Landgerichts Düsseldorf hält Amazon die Preiserhöhung weiterhin für rechtmäßig und hat angekündigt, möglicherweise in Berufung zu gehen.
Sammelklagen und Verbraucherrechte
Aufgrund der als unzulässig eingestuften Preiserhöhungen haben Verbraucherorganisationen Sammelklagen initiiert, um die zu viel gezahlten Beträge für die Kunden zurückzufordern. So haben sich beispielsweise bis Anfang 2025 fast 83.000 Teilnehmer einer Sammelklage gegen Amazon Prime angeschlossen.
Unser Fazit
Die Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten hat erhebliche rechtliche und praktische Implikationen. Gerichtliche Entscheidungen haben die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Anbieter dazu veranlasst, ihre Vertragsklauseln und Kommunikationsstrategien zu überdenken. Verbraucher sollten bei Preiserhöhungen die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ihre Rechte geltend machen.
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