Ratgeber für den Mittelstand

Produktsicherheit im Fokus: Was Hersteller, Importeure und Händler wissen müssen

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Produktsicherheitsgesetz für sichere Produkte
  • Zielgruppen: Hersteller, Importeure, Händler
  • Gilt für Non-Food-Produkte auf dem Markt
  • Wichtige Begriffe: Produkt, Bereitstellung, Verwendung
  • Sicherheit anhand von vier Hauptaspekten
  • Pflicht zur korrekten Kennzeichnung und CE-Prüfung
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch Risikomanagement

Was ist das Produktsicherheitsgesetz?


Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Anforderungen an Produkte, die in Deutschland und in der EU in Verkehr gebracht werden. Es dient dem Schutz von Verbrauchern und der Sicherheit von Produkten, die in den Markt gelangen. Verstöße gegen das ProdSG können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Bußgelder, Schadensersatzforderungen und erheblicher Imageschäden für dein Unternehmen.


Den deutschen Gesetzestext des ProdSG (Fassung 2021) finden Sie im Internet.



An wen richtet sich das Produktsicherheitsgesetz?


Das ProdSG richtet sich an alle Akteure in der Lieferkette:


  • Hersteller: Diese stellen Produkte her oder bearbeiten sie wesentlich. Auch Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Verkehr bringen, gelten als Hersteller.
  • Bevollmächtigte: Sie handeln im Namen des Herstellers und sind dessen Ansprechpartner für die Behörden innerhalb der EU.
  • Einführer (Importeur): Sie bringen Produkte aus Drittländern in die EU und müssen sicherstellen, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Händler: Sie verkaufen Produkte auf dem Markt und müssen sicherstellen, dass die angebotenen Produkte sicher sind.


Jeder dieser Akteure trägt Verantwortung dafür, dass die Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.



Für welche Produkte gilt das ProdSG? Anwendungsbereich und rechtlicher Rahmen


Das ProdSG gilt für alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt werden. Dazu gehören neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind oder unter vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden könnten. Das Gesetz ist in erster Linie auf Non-Food-Produkte ausgerichtet und umfasst zahlreiche EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden.


Beispielsweise gelten spezifische Richtlinien für:


  • Elektrische Betriebsmittel: Diese müssen bestimmten Spannungsgrenzen entsprechen und sicher sein.
  • Maschinen: Hier gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit.
  • Spielzeug: Für Spielwaren gibt es strenge Sicherheitsstandards, die insbesondere den Schutz von Kindern gewährleisten sollen.


Das ProdSG ist jedoch nicht auf alle Produkte anwendbar. Ausnahmen sind unter anderem Antiquitäten, bestimmte gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt werden müssen, sowie Lebensmittel und Medizinprodukte.



Definitionen im Rahmen des ProdSG


Um das ProdSG besser zu verstehen, ist es wichtig, einige zentrale Begriffe zu kennen:


  • Produkt: Dies umfasst alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Verbraucherprodukte sind dabei diejenigen, die direkt oder indirekt für den Endverbraucher bestimmt sind.
  • Bereitstellen auf dem Markt: Dies meint jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Europäischen Binnenmarkt.
  • Inverkehrbringen: Darunter versteht man die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt.
  • Verwendung von Produkten: Diese umfasst sowohl die bestimmungsgemäße als auch die vorhersehbare Verwendung eines Produktes, wobei der Hersteller beide Nutzungsarten berücksichtigen muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.



Beurteilung der Sicherheit eines Produktes


Die Sicherheit eines Produktes wird durch mehrere Faktoren bestimmt:


  1. Eigenschaften des Produktes: Dazu zählen die Zusammensetzung, Verpackung und Gebrauchsanweisungen.
  2. Ein- und Wechselwirkungen: Diese betreffen die möglichen Interaktionen mit anderen Produkten.
  3. Produktbezogene Angaben: Hierzu gehören Kennzeichnungen, Warnhinweise und Bedienungsanleitungen.
  4. Besonders gefährdete Verwendergruppen: Diese müssen besonders berücksichtigt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.


Die Produktsicherheit kann durch die Anwendung harmonisierter Normen sichergestellt werden, die in der EU als allgemeingültig erklärt wurden. Wenn ein Produkt diesen Normen entspricht, wird es als konform mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen angesehen. Zudem sind alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, in deutscher Sprache beizulegen.



Kennzeichnung von Produkten


Die Kennzeichnung von Produkten spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des ProdSG:


  • Sicherheits- und Gebrauchshinweise: Diese müssen in deutscher Sprache vorliegen und potenzielle Gefahren klar benennen.
  • Kennzeichnung des Herstellers: Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein.
  • CE-Kennzeichnung: Produkte, die unter spezifische EU-Richtlinien fallen, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, die bestätigt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.


Darüber hinaus können Hersteller das freiwillige GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) verwenden, das eine zusätzliche Sicherheit für Verbraucher darstellt, aber nur nach einer umfassenden Prüfung durch eine GS-Prüfstelle vergeben wird.



ProdSG praxisnah – Was bedeuten die Sicherheitsregeln für Unternehmen?


Das ProdSG bringt erhebliche Haftungsrisiken mit sich, weshalb es unerlässlich ist, sich intensiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen:


  • Risikomanagement: Entwickle ein umfassendes Risikomanagement-System, das alle Phasen der Produktentwicklung, -herstellung und -verwendung abdeckt.
  • Produktprüfung: Führe vor der Markteinführung eine gründliche Risikobeurteilung durch.
  • Dokumentation: Halte alle sicherheitsrelevanten Informationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sorgfältig und vollständig fest.
  • Reaktionspläne: Erstelle Notfallpläne für Rückrufaktionen und informiere dich über die notwendigen Schritte, falls sich herausstellt, dass ein Produkt unsicher ist.


Bei Verstößen gegen das ProdSG drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Imageschäden. Daher ist es wichtig, dass du die Produktsicherheit von Anfang an ernst nimmst und entsprechende Maßnahmen in deinem Unternehmen verankerst.



Praktische Informationsstellen


Um die Produktsicherheit in deinem Unternehmen zu gewährleisten, kannst du auf verschiedene Informationsquellen und Hilfestellungen zurückgreifen:


  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Hier findest du umfangreiche Informationen und Ansprechpartner zum Thema Produktsicherheit.
  • IHK: Die Industrie- und Handelskammer bietet zahlreiche Leitfäden und Seminare an, um Unternehmen bei der Umsetzung des ProdSG zu unterstützen.
  • Europäische Kommission: Die offizielle Website der EU bietet detaillierte Informationen zu den relevanten Richtlinien und deren Umsetzung.


Mit diesem Wissen und den richtigen Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass deine Produkte den hohen Sicherheitsanforderungen des ProdSG entsprechen und dein Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken geschützt ist.

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