Die Organisationsebene 1 umfasst gesetzliche Vertreter wie die Mitglieder des Präsidiums, der Bundesgeschäftsführung oder in Teilen die Vertreter der Beiräte.
Die Organisationsebene 2 umfasst Bereichsleiter und deren unmittelbaren Stabsstellen. Sie dürfen in Teilen Verträge schließen und Willenserklärungen im Namen der Bundesverbraucherhilfe gegenüber Dritten abgeben.
In der Organisationsebene 3 finden sich die Abteilungen und Ausschüsse wieder. Sie agieren immer gemeinsam mit einem gesetzlichen Vertreter oder mit Personen, welchen unmittelbare Vollmachten erteilt wurden.
Die Organisationsebene 4 bildet das Fundament unserer Arbeit, denn in ihr kommen die Teams, Büros und Beauftragten zusammen. Sie agieren entweder nach Weisung der Abteilung, des Bereichs oder in Abstimmung mit ihnen.