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Arbeit und Einkommen · Steuerrecht

Steuerreform 2027: Was sich für Beschäftigte und Familien ändern soll

Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes beschlossen. Er soll kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten und höhere Einkommen stärker belasten. Was geplant ist, für wen es sich lohnt und was Sie noch 2026 erledigen sollten.

Auf einen Blick

  • Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen, das Kindergeld auf 267 Euro je Kind und Monat.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab 70.600 Euro greifen. Für sehr hohe Einkommen steigt die Belastung: 45 Prozent ab 250.000 Euro, neu 47 Prozent ab 280.000 Euro.
  • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent und von höchstens 1.200 auf 900 Euro sinken. Wer Arbeiten plant, profitiert davon, die Rechnung noch 2026 zu bezahlen.
  • Noch ist nichts beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, Änderungen sind möglich.

Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 liegt als Regierungsentwurf vor. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Werte steigen in einer zweiten Stufe zum 1. Januar 2028. Abgeschlossen werden soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr.

Tarif und Grundfreibetrag

  • Grundfreibetrag: 12.564 Euro statt 12.348 Euro. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen.
  • Spitzensteuersatz: Die Grenze für 42 Prozent steigt von 69.879 Euro auf 70.600 Euro zu versteuerndes Einkommen.
  • Höchste Einkommen: Der Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro kommt ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu.

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Grenzen.

Familien

Das Kindergeld soll um 8 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen, für 2028 sind 272 Euro geplant. Der Kinderfreibetrag soll insgesamt um 300 Euro auf 10.056 Euro je Kind steigen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Beschäftigte

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er soll auf 1.430 Euro steigen. Bis zu diesem Betrag zieht das Finanzamt Werbungskosten ohne Nachweis ab.
  • Sonntags- und Feiertagszuschläge: Steuerfrei sollen Zuschläge künftig bis zu einem Grundlohn von 75 Euro je Stunde sein statt bis 50 Euro. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
  • Minijobs: Die Pauschalsteuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, soll von 2 auf 5 Prozent steigen.

Handwerkerbonus: noch 2026 bezahlen

Für Handwerkerleistungen im Haushalt, etwa Reparaturen, Wartung oder Modernisierung, ziehen Sie heute 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Künftig sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Wer Arbeiten ohnehin plant und die Rechnung noch im Dezember 2026 per Überweisung begleicht, sichert sich den höheren Bonus. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Was bei Ihnen ankommt

Ob und wie stark Sie entlastet werden, hängt von Einkommen, Familienstand und Kindern ab. Steigende Sozialabgaben können einen Teil der Entlastung aufzehren. Unser Rechner stellt 2026 und 2027 nebeneinander, mit Steuer, Sozialabgaben und Abgaben im Alltag.

Zum Steuer- und Abgabenrechner

Was Sie jetzt tun können

  1. Geplante Handwerkerarbeiten prüfen und die Rechnung möglichst noch 2026 per Überweisung bezahlen.
  2. Mit dem Rechner ausrechnen, wie sich 2027 auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt.
  3. Prüfen, ob Ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen und sich Belege lohnen.
  4. Nach Verabschiedung des Gesetzes die Lohnabrechnung im Januar 2027 kontrollieren.

Grenzen dieser Darstellung

Alle Werte für 2027 und 2028 beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Sie können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Es gibt einen Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Ab wann gilt das höhere Kindergeld?

Geplant ist der 1. Januar 2027. Familienkassen zahlen den neuen Betrag automatisch aus, sobald das Gesetz in Kraft ist.

Lohnt es sich, Handwerker noch 2026 zu bezahlen?

Wenn Sie die Arbeiten ohnehin planen, ja. Für 2026 gilt noch der Bonus von 20 Prozent bis 1.200 Euro. Entscheidend ist der Zahlungstag.

Muss ich etwas beantragen?

Nein. Grundfreibetrag und Tarif berücksichtigt der Arbeitgeber über die Lohnsteuer automatisch.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage ist der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026, BR-Drucksache 507/26) sowie fachliche Auswertungen, Stand Oktober 2026.
Laufende Verfahren

Regierungsentwurf, noch nicht verabschiedet. Wir aktualisieren diesen Ratgeber und den Steuerrechner, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

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