Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 liegt als Regierungsentwurf vor. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Werte steigen in einer zweiten Stufe zum 1. Januar 2028. Abgeschlossen werden soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr.
Tarif und Grundfreibetrag
- Grundfreibetrag: 12.564 Euro statt 12.348 Euro. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen.
- Spitzensteuersatz: Die Grenze für 42 Prozent steigt von 69.879 Euro auf 70.600 Euro zu versteuerndes Einkommen.
- Höchste Einkommen: Der Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro kommt ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu.
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Grenzen.
Familien
Das Kindergeld soll um 8 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen, für 2028 sind 272 Euro geplant. Der Kinderfreibetrag soll insgesamt um 300 Euro auf 10.056 Euro je Kind steigen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Beschäftigte
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er soll auf 1.430 Euro steigen. Bis zu diesem Betrag zieht das Finanzamt Werbungskosten ohne Nachweis ab.
- Sonntags- und Feiertagszuschläge: Steuerfrei sollen Zuschläge künftig bis zu einem Grundlohn von 75 Euro je Stunde sein statt bis 50 Euro. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
- Minijobs: Die Pauschalsteuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
Handwerkerbonus: noch 2026 bezahlen
Für Handwerkerleistungen im Haushalt, etwa Reparaturen, Wartung oder Modernisierung, ziehen Sie heute 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Künftig sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Wer Arbeiten ohnehin plant und die Rechnung noch im Dezember 2026 per Überweisung begleicht, sichert sich den höheren Bonus. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Was bei Ihnen ankommt
Ob und wie stark Sie entlastet werden, hängt von Einkommen, Familienstand und Kindern ab. Steigende Sozialabgaben können einen Teil der Entlastung aufzehren. Unser Rechner stellt 2026 und 2027 nebeneinander, mit Steuer, Sozialabgaben und Abgaben im Alltag.
Zum Steuer- und Abgabenrechner
Was Sie jetzt tun können
- Geplante Handwerkerarbeiten prüfen und die Rechnung möglichst noch 2026 per Überweisung bezahlen.
- Mit dem Rechner ausrechnen, wie sich 2027 auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt.
- Prüfen, ob Ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen und sich Belege lohnen.
- Nach Verabschiedung des Gesetzes die Lohnabrechnung im Januar 2027 kontrollieren.
Grenzen dieser Darstellung
Alle Werte für 2027 und 2028 beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Sie können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
