Als Auszubildender hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, die den Anforderungen deines Berufsbildes entspricht. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass du alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbst, die für deinen Beruf notwendig sind. Der Ausbildungsrahmenplan ist dabei eine zentrale Grundlage, an die sich dein Ausbildungsbetrieb halten muss.
Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die monatlich ausgezahlt wird. Diese Vergütung richtet sich nach den geltenden tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben und sollte mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Darüber hinaus hast du das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz richten.
Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Dein Ausbildungsbetrieb muss die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitszeiten einhalten, was insbesondere für minderjährige Auszubildende von Bedeutung ist. Auch das Führen eines Ausbildungsnachweises, also eines Berichtsheftes, gehört zu deinen Rechten, da es dir hilft, den Überblick über deinen Lernfortschritt zu behalten.
Du hast das Recht, an der Berufsschule teilzunehmen und dich auf Prüfungen vorzubereiten. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir die dafür notwendige Zeit gewähren und darf dich während der Berufsschulzeit nicht zur Arbeit verpflichten. Zusätzlich hast du das Recht, eine angemessene Betreuung durch deinen Ausbilder zu erhalten, der dich in allen fachlichen und persönlichen Belangen unterstützen soll.
Neben deinen Rechten hast du als Auszubildender auch Pflichten, die du erfüllen musst, um deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zu den wichtigsten Pflichten gehört es, die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Du bist verpflichtet, das im Betrieb und in der Berufsschule erworbene Wissen und Können anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Die Teilnahme an der Berufsschule ist ebenfalls eine zentrale Pflicht. Du musst regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen und die von der Schule gestellten Aufgaben erledigen. Auch das Führen eines Berichtsheftes, in dem du deine Ausbildungsinhalte dokumentierst, gehört zu deinen Pflichten. Dieses Berichtsheft ist wichtig für die Abschlussprüfung und muss regelmäßig vorgelegt werden.
Du bist verpflichtet, den Weisungen deines Ausbilders oder der Ausbilderin Folge zu leisten, sofern diese mit deiner Ausbildung in Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch, dass du dich an betriebliche Regeln und Vorschriften hältst, insbesondere was den Umgang mit Arbeitsmaterialien und Maschinen betrifft.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflicht zur Verschwiegenheit. Du darfst keine Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung deiner Ausbildung.
Wenn du deinen Pflichten als Auszubildender nicht nachkommst, können verschiedene Konsequenzen auf dich zukommen. Bei leichteren Verstößen wirst du in der Regel zunächst eine Ermahnung erhalten. Solltest du weiterhin gegen deine Pflichten verstoßen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Eine Abmahnung ist eine ernste Warnung und bleibt in deiner Personalakte vermerkt.
In schwerwiegenden Fällen, wie beispielsweise bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, Arbeitsverweigerung oder der Verletzung von Betriebsgeheimnissen, kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis sogar fristlos kündigen. Eine solche Kündigung hat weitreichende Folgen, da du unter Umständen Schwierigkeiten haben wirst, eine neue Ausbildungsstelle zu finden.
Solltest du das Gefühl haben, dass deine Rechte als Auszubildender verletzt werden, ist es wichtig, dass du schnell und angemessen handelst. Der erste Schritt sollte immer das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsleitung sein. In vielen Fällen lassen sich Missverständnisse oder Probleme bereits auf diese Weise klären.
Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, kannst du dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden, sofern dein Betrieb eine solche hat. Diese Gremien sind dazu da, die Interessen der Auszubildenden zu vertreten und können dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.
Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, hast du die Möglichkeit, dich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer zu wenden. Diese Kammern sind für die Überwachung der Einhaltung der Ausbildungsstandards verantwortlich und können vermittelnd eingreifen.
In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, sich frühzeitig juristischen Rat einzuholen.