Rechtsgebiet: Kaufrecht
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Widerruf im Fernabsatz: Frist, Belehrung, Wertersatz und die Ausnahmen
Vierzehn Tage sind die Regel. Fehlt die Belehrung, sind es zwölf Monate und vierzehn Tage. Seit dem 19. Juni 2026 gehört zur vollständigen Belehrung auch die Information über…
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Minderung des Kaufpreises
Mangel bleibt bestehen, die Sache soll behalten werden. Kaufpreis mindern.
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Dr. Falk Rehberg
Bearbeitet Unfallregulierungen und Bußgeldverfahren, einschließlich Akteneinsicht und Messdatenprüfung.
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Widerruf eines Fernabsatzvertrages
Vertrag im Internet, per Telefon oder an der Haustür geschlossen und innerhalb der Frist widerrufen.
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Mängelrüge und Aufforderung zur Nacherfüllung
Ware ist mangelhaft. Nacherfüllung verlangen und Frist setzen.
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Rücktritt vom Kaufvertrag nach fruchtloser Frist
Nacherfüllung ist gescheitert. Vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis zurückfordern.
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Dr. Annika Wehrmann
Schwerpunkt auf Kaufverträgen im Online-Handel und auf Pauschalreisen. Vertritt seit 2014 überwiegend Verbraucher gegenüber großen Händlern und Reiseveranstaltern.
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Claudia Brenner
Prüft Leistungsablehnungen und Beitragsanpassungen, insbesondere in der privaten Krankenversicherung.
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Martin Grothe
Berät bei Preisanpassungen, Abrechnungsfehlern und dem Wechsel von Energieanbietern.
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Widerruf im Fernabsatz: vierzehn Tage und ihre Ausnahmen
Die Widerrufsfrist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Fehlt sie, verlängert sich die Frist erheblich.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.