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Stellungnahme: "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung"


Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2024


Unstrittig notwendige Reformen

Grundsätzlich begrüßt die Bundesverbraucherhilfe die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, nach vielen Jahren der Stagnation und Prioritätenverschiebung, eine Reform der Notfallversorgung anzustoßen. Dennoch halten wir die vorgeschlagene Reform für unzureichend und verweisen auf die von der Bundesverbraucherhilfe bereits 2022 eingebrachte und mit Rettungskräften erarbeitete Gesetzesinitiative, die nur zu einem geringen Teil aufgegriffen wurde.

 

Es ist erfreulich, dass einige unserer vorgeschlagenen Änderungen in den aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung übernommen wurden. Die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten, einschließlich einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, war ein zentraler Bestandteil unseres Vorschlags und wurde im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt. Die Zusammenführung und digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden wurde ebenfalls umgesetzt, was die Effizienz und Koordination der Notfallversorgung erheblich verbessern wird. Darüber hinaus wurde die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen, was die Erreichbarkeit und Effizienz der Notfallversorgung weiter stärkt.

 

Definition einheitlich harmonisierter Grundätze

Trotz dieser positiven Aspekte bleiben wesentliche Vorschläge der Bundesverbraucherhilfe unbehandelt. Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72 und 74), um die Kompetenz für die Notfallrettung von den Ländern auf den Bund zu übertragen, wurde nicht berücksichtigt. Diese Änderung hat sich in unseren Beratungen mit Notfallmedizinern als ein zentraler Bestandteil herausgestellt, um eine einheitliche und standardisierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten. Das Argument des Föderalismus greift unseres Erachtens zu kurz, um diesem gegenüber dem Nutzen einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Notfallversorgung Vorrang einzuräumen. Wir halten diese essenzielle Grundgesetzänderung für dringend erforderlich, um Grundsätze der Notfallversorgung bundesweit zu harmonisieren.

 

Eine zentrale Steuerung durch den Bund würde ohne Zweifel sicherstellen, dass alle Bundesländer einheitliche Grundkritieren und gemeinsam definierte Standards in der Notfallversorgung einhalten, was zu einer gleichwertigen und hochwertigen Versorgung in ganz Deutschland führt.

 

Strafrechtliche Gefahrenlage

Unsere Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches (§ 323c StGB), um Rettungskräfte besser vor ungerechtfertigten Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung zu schützen, fanden ebenfalls keine Beachtung. Ein klarer rechtlicher Schutz würde das Vertrauen und die Sicherheit der Rettungskräfte erheblich stärken. Das Berufsbild leidet erheblich unter den psychischen Auswirkungen, die mögliche Strafanzeigen trotz fachkundiger Hilfe mit sich bringen.

 

Ebenso wurde die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (§ 13 BtMG), die es Notfallsanitätern erlaubt hätte, bestimmte Betäubungsmittel nach spezieller Fortbildung zu verabreichen, nicht aufgenommen. Dies hätte die Handlungsfähigkeit von Rettungskräften erheblich verbessert. Es braucht dringend mehr Handlungsspielräume für Rettungskräfte, um die Erstversorgung zu stabilisieren.

 

Ein rechtlicher Schutz der Rettungskräfte würde deren Handlungsfähigkeit stärken und das Vertrauen in ihre Entscheidungen erhöhen. Dies käme letztlich den Patienten zugute, da Rettungskräfte schneller und sicherer agieren könnten. Notfallsanitäter, die in der Verabreichung von Betäubungsmitteln ausgebildet sind, können schneller und effektiver auf schwere Notfälle reagieren, was lebensrettend sein kann und die Versorgungsqualität in akuten Situationen erheblich verbessert.

 

Standardisierte Systeme und Entlastung der Berufsgruppe

Auch die Einführung standardisierter Systeme und Ausstattungen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, wurde im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Einheitliche Standards würden die Qualität und Sicherheit der Notfallversorgung bundesweit erhöhen. Schließlich wurden die vorgeschlagenen Bonuszahlungen und Gefahrenzulagen für Rettungsdienstmitarbeiter zur Anerkennung ihrer Leistungen und zur Motivation im neuen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt.

 

Psychologischer Leiter Rettungsdienst

Weiter haben wir als Bundesverbraucherhilfe den "Psychologischen Leiter Rettungsdienst" vorgeschlagen, der eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Rettungskräfte spielen soll. Dieser Leiter hätte das Potenzial, die psychologische und psychotherapeutische Betreuung der Rettungskräfte zu unterstützen, um deren Einsatzfähigkeit nach dem Notfallgeschehen wiederherzustellen. Er würde unmittelbar dafür sorgen, dass verfügbare Therapieplätze bereitgestellt würden, und könnte die notwendige Unterstützung koordinieren. Der Psychologische Leiter arbeitet dabei potenziell eng mit Krankenhäusern, niedergelassenen Therapeuten und weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, um eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf geht auf die psychischen Herausforderungen in keinster Weise ein.

 

Insgesamt entlastet der vorliegende Entwurf die Rettungskräfte nicht in genügendem Maße, wenn er überhaupt für Entlastung sorgen kann. Es braucht aktive rechtliche Veränderungen, um den Belastungen der Branche gerecht zu werden. Dies wird unsererseits nicht erkannt.


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Aktuelle Themen

von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 10. November 2024
In den vergangenen Jahren hat sich die Vorgehensweise vieler Verbraucherverbände stark verändert. Während früher der Fokus auf Dialog und Information lag, greifen viele Organisationen mittlerweile zu rechtlichen Mitteln wie Abmahnungen und Klagen, um Unternehmen zu Verbraucherschutzmaßnahmen zu bewegen. Dieser Ansatz hat das Bild von Verbraucherverbänden in der Öffentlichkeit geprägt und oft auch zu einem angespannten Verhältnis zwischen Verbraucherschützern und Unternehmen geführt. „Wir bei der Bundesverbraucherhilfe glauben, dass es einen besseren Weg gibt,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Anstatt Konflikte zu schüren und Unternehmen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, setzen wir auf konstruktive Zusammenarbeit. Wir wollen gemeinsam mit Unternehmen Lösungen finden, die langfristig sowohl den Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommen.“ Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt als erster Verband in Deutschland einen kooperativen Ansatz, bei dem nicht die Konfrontation, sondern der Dialog im Mittelpunkt steht. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen basiert auf Vertrauen, Respekt und der gemeinsamen Überzeugung, dass echter Verbraucherschutz am besten in Partnerschaft funktioniert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft,“ fügt Generaldirektorin Marina Schneider hinzu. „Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Unternehmen erleichtern, verbraucherfreundliche Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese immer durch rechtliche Auseinandersetzungen erzwungen werden müssen.“ Dieser Ansatz hat zahlreiche Vorteile für die Verbraucher. Anstatt nur punktuelle Erfolge durch juristische Maßnahmen zu erzielen, entstehen nachhaltige Verbesserungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt auf transparente Prozesse, offene Kommunikation und die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung von Verbraucherschutzstandards. Dies ermöglicht praxisnahe Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind, und schafft gleichzeitig ein positives Umfeld für die Unternehmen, sich aktiv einzubringen. „Wir hören immer wieder, dass Verbraucher mittlerweile das Gefühl haben, dass Verbände sich mehr um Schlagzeilen und juristische Erfolge kümmern als um den eigentlichen Verbraucherschutz,“ sagt Daniel Greckl, Vizepräsident der Bundesverbraucherhilfe. „Mit unserer Herangehensweise möchten wir zeigen, dass Verbraucherschutz auch anders geht – lösungsorientiert, partnerschaftlich und im besten Interesse aller Beteiligten.“ Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Wirkung auf die Gesellschaft. Indem die Bundesverbraucherhilfe auf Dialog und Kooperation setzt, trägt sie zu einem besseren gesellschaftlichen Klima bei, in dem Unternehmen und Verbraucher auf Augenhöhe agieren. Das fördert nicht nur die Akzeptanz von Verbraucherschutzmaßnahmen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft. „Unser Ansatz ist kein Kompromiss am Verbraucherschutz, sondern ein neuer Standard,“ betont Ricardo Dietl. „Wir wollen ein Miteinander schaffen, das die Gesellschaft als Ganzes stärkt und Verbraucherschutz neu definiert.“ Die Bundesverbraucherhilfe hat sich das Ziel gesetzt, eine Plattform für den offenen Austausch zu schaffen. Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, finden in der Bundesverbraucherhilfe einen verlässlichen Partner, der nicht nur Forderungen stellt, sondern sie aktiv dabei unterstützt, Verbraucherschutz als Teil ihrer Unternehmensphilosophie zu integrieren. „Indem wir uns auf konstruktive Lösungen konzentrieren, schaffen wir langfristige Vorteile für die Verbraucher und geben Unternehmen die Chance, sich aktiv an der Gestaltung eines modernen Verbraucherschutzes zu beteiligen,“ erläutert die Generaldirektorin. Die Bundesverbraucherhilfe ist stolz darauf, als erste Organisation in Deutschland diesen Weg zu gehen und damit ein Vorbild für andere Verbraucherverbände zu sein. Anstatt sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, setzt die Bundesverbraucherhilfe auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für alle Seiten eine Win-Win-Situation schafft. Der Ansatz der Kooperation wird dabei auch von den Mitgliedern der Organisation geschätzt, die in Umfragen regelmäßig betonen, wie wichtig ihnen eine transparente und nachhaltige Strategie im Verbraucherschutz ist. „Die Zeiten des Konfrontationskurses sind vorbei. Wir bauen eine Brücke zu den Unternehmen und zeigen, dass man Verbraucherschutz auch anders gestalten kann – fair, respektvoll und im Sinne aller Beteiligten,“ fasst der Vizepräsident abschließend zusammen. Mit dieser Vision arbeitet die Bundesverbraucherhilfe tagtäglich daran, den Verbraucherschutz in Deutschland neu zu definieren und ein positives Beispiel für einen modernen, dialogorientierten Ansatz zu setzen.
von Aktuelles 24. August 2024
Die Digitalisierung des Bildungssystems in Deutschland ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Trotz zahlreicher Initiativen und erheblicher Investitionen ist der Fortschritt jedoch weiterhin schleppend. In diesem Artikel beleuchten wir den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Bereichen schulische Bildung, universitäre Bildung, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie die zentralen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Digitalisierung in der schulischen Bildung Die schulische Bildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen in der Digitalisierung. Obwohl der Bund bereits im Rahmen des "DigitalPakts Schule" 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten, gibt es weiterhin signifikante Defizite. Besonders besorgniserregend ist, dass der DigitalPakt 2024 ausläuft und bisher keine Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies könnte die laufenden Bemühungen ins Stocken bringen und die dringend benötigte Weiterentwicklung behindern. Ein weiteres großes Problem ist die unzureichende Umsetzung vieler Projekte. Von den zahlreichen digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung wurden bisher nur wenige erfolgreich abgeschlossen. Schulen kämpfen zudem mit einem Fachkräftemangel in der IT-Administration und Lehrkräfte fehlen oft die nötigen digitalen Kompetenzen​. Universitäre Bildung und Forschung In der universitären Bildung zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Pandemie als Katalysator für die Einführung digitaler Lehrformate fungierte, fehlt es vielen Hochschulen an einer langfristigen Strategie zur Integration digitaler Angebote. Die Bundesforschungsministerin hat den Aufbau einer nationalen Bildungsplattform angekündigt, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Diese Plattform soll bestehende und neue digitale Bildungsangebote bündeln und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Startschuss für die ersten Förderungen ist bereits gefallen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die gesteckten Ziele in diesem Zeitrahmen erreicht werden können​. Frühkindliche Bildung In der frühkindlichen Bildung sind digitale Bildungsangebote bisher nur spärlich vertreten. Hier mangelt es vor allem an flächendeckenden Konzepten und einer passenden Infrastruktur. Der Fokus liegt derzeit eher auf der Einführung digitaler Werkzeuge in Grundschulen, während der frühkindliche Bereich noch weitgehend analog bleibt. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Inhalte und Methoden, die das spielerische Lernen im digitalen Raum fördern, ohne den sozialen und emotionalen Bildungsaspekt zu vernachlässigen. Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung hat insbesondere durch die Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote wurden digitalisiert und können mittlerweile ortsunabhängig genutzt werden. Dies ist besonders für berufstätige Erwachsene von Vorteil, die sich neben ihrem Job weiterqualifizieren möchten. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch hier Herausforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastrukturen und der Schulung von Lehrkräften.
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