Publikation

Stellungnahme zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete


Datum der Veröffentlichung: 15. Dezember 2024


Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz


die Bundesverbraucherhilfe e.V. nimmt mit größter Verwunderung und erheblichem Unverständnis die im Rahmen dieses Referentenentwurfs gesetzte Frist zur Kenntnis. Die gesetzgeberische Praxis, innerhalb eines derart kurzen Zeitraums eine Stellungnahme zu einem derart komplexen Regelungsvorhaben einzufordern, stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Verbände dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Qualität und Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens auf.


 

1.     Zeitliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Qualität der Beteiligung


Die von Ihnen am 13. Dezember 2024 gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme – bis zum 16. Dezember 2024 – beläuft sich auf lediglich einen Werktag. Diese zeitliche Begrenzung steht in keinerlei Verhältnis zur Komplexität des Regelungsvorhabens, das tiefgreifende Änderungen im Wohnraummietrecht vorsieht. Die Bearbeitung und Bewertung eines derart umfassenden Entwurfs erfordert Zeit, um die Vielzahl der enthaltenen Regelungen nicht nur in ihrer isolierten, sondern vor allem in ihrer systemischen Wirkung auf das Mietrecht und den Wohnungsmarkt im Allgemeinen zu analysieren.

Eine solche Analyse, die fundiert, empirisch gestützt und juristisch abgesichert sein muss, ist innerhalb der vorgegebenen Frist schlichtweg unmöglich. In der Konsequenz führt dies dazu, dass die Verbände nicht in der Lage sind, ihre Funktion als wesentliche Akteure der politischen Willensbildung angemessen wahrzunehmen.

 


2.     Demokratische Legitimation und Partizipation


Die gesetzgeberische Einbindung von Fachkreisen und Verbänden dient nicht allein der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern hat das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung durch breites Expertenwissen und differenzierte Perspektiven zu erhöhen. Eine derart verkürzte Fristsetzung konterkariert jedoch diesen Anspruch. Sie erschwert die Partizipation der Verbände und lässt den Eindruck entstehen, dass die Einbindung der Fachöffentlichkeit weniger der inhaltlichen Verbesserung des Entwurfs als vielmehr einer reinen Legitimationsbeschaffung dient.

 

Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Prinzipien guter Gesetzgebung, wie sie etwa in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dort wird klar betont, dass Anhörungsverfahren der Information und Einbeziehung von Interessenvertretern dienen sollen, um ausgewogene, fachlich fundierte und umsetzbare Regelungen zu entwickeln. Eine Fristsetzung, die dies unmöglich macht, untergräbt diese Prinzipien und wirft Zweifel an der demokratischen Qualität des Verfahrens auf.

 


3.     Fachliche Tiefgründigkeit und Zeitbedarf

 

Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen – darunter die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Einführung einer Pflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel – stellen eine komplexe Materie dar, deren Folgen für Mieter, Vermieter und die öffentliche Hand einer detaillierten Analyse bedürfen.

 

Eine solche Analyse erfordert den Rückgriff auf empirische Daten, juristische Fachmeinungen sowie den Abgleich mit internationalen Regelungen und Erfahrungen. Die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verbände sowie mit externen Experten können innerhalb der gesetzten Frist nicht geleistet werden, ohne die inhaltliche Qualität erheblich zu beeinträchtigen.

 


4.     Mögliche Intention hinter der Fristsetzung

 

Die gesetzte Frist lässt den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung weniger an einer substantiellen Auseinandersetzung mit dem Entwurf als an einer schnellen Umsetzung desselben interessiert ist. Eine derart kurze Frist suggeriert, dass die Einwände der Verbände als potenzielle Verzögerung wahrgenommen werden und dass der politische Wille zur Umsetzung des Vorhabens über die Notwendigkeit eines ausgewogenen Gesetzgebungsverfahrens gestellt wird.

 

Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Regelungen in der breiteren Öffentlichkeit.

 


5.     Forderung nach einer Neubewertung der Fristsetzungspraxis

 

Wir fordern mit Nachdruck, dass die Bundesregierung ihre Fristsetzungspraxis in Verbändeanhörungen überprüft und sicherstellt, dass für komplexe Gesetzgebungsvorhaben angemessene Zeiträume zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität der Gesetzgebung sollte nicht dem politischen Tempo geopfert werden.

 


6.     Abschließende Bemerkung

 

Im Übrigen lehnen wir den Referentenentwurf ab. Gerne führen wir die Gründe dafür in einer Anhörung im Deutschen Bundestag aus.

 

Wir bitten um vollständige Veröffentlichung und Einbindung dieser Stellungnahme.

 

Unsere Mitglieder haben wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie wegen der kurzen Fristsetzung im Rahmen der demokratischen Mitgliederbefragung nicht beteiligt werden konnten.

ANSCHREIBEN HERUNTERLADEN

Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
Share by: