Studie deckt erhebliche Leistungslücken in privaten Krankenversicherungen auf

Datum der Veröffentlichung: 7. April 2025

Das Bild zeigt drei medizinische Fachkräfte – zwei Frauen und einen Mann – in einem Krankenhausflur. Sie betrachten gemeinsam Informationen auf einem Tablet, das die ältere Ärztin in den Händen hält. Sie trägt eine weiße Kitteljacke und Brille, während ihre Kollegen in blauen OP-Kleidung gekleidet sind. Die Szene deutet auf eine Beratung oder Diskussion über Patientendaten oder Behandlungspläne hin. Alle Personen scheinen konzentriert und engagiert zu sein, was auf die Wichtigkeit der besprochenen Informationen hindeutet. Dies könnte ein typisches Szenario in einem Krankenhaus sein, wo Teamarbeit und der Austausch von Fachwissen entscheidend sind.

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens PremiumCircle Deutschland GmbH vom 25. März 2025 wirft ein kritisches Licht auf die Leistungsfähigkeit privater Krankenversicherungen (PKV) im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Untersuchung zeigt, dass selbst die leistungsstärksten Tarife der PKV nicht alle Mindestleistungskriterien der GKV erfüllen. Dies hat eine breite öffentliche Diskussion entfacht und die PKV-Branche erneut in den Fokus der Kritik gerückt.​


Hintergrund der Studie


Bereits zum dritten Mal nach 2012 und 2018 hat PremiumCircle eine umfassende Analyse durchgeführt, um die Leistungen von PKV-Tarifen mit dem Leistungskatalog der GKV zu vergleichen. Für die aktuelle Studie wurden die leistungsstärksten Unisex-Tarife von 32 privaten Krankenversicherern ausgewertet, wobei insgesamt 104 GKV-Mindestleistungskriterien sowie drei zusätzliche Kriterien, die ein Krankenversicherungsschutz mindestens umfassen sollte, berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Kein einziger PKV-Tarif erfüllt alle 104 GKV-Mindestleistungskriterien.


Zentrale Ergebnisse der Untersuchung


Die Analyse zeigt deutliche Defizite in mehreren Bereichen der PKV-Tarife:​


  • Familienversorgung: Mit einem Nichterfüllungsgrad von 41,8 % weisen die PKV-Tarife erhebliche Lücken auf. Dies betrifft unter anderem Leistungen wie die stationäre Unterbringung von Neugeborenen oder Beitragsfreiheit während der Elternzeit. ​
  • Krankenpflege und Palliativversorgung: In diesem Bereich erfüllen 38,7 % der Tarife nicht die GKV-Standards. Beispielsweise fehlen oft Leistungen für die häusliche Krankenpflege oder Hospizversorgung. ​
  • Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur: Hier beträgt der Nichterfüllungsgrad 33,3 %. Viele Tarife bieten keine oder nur eingeschränkte Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuraufenthalte. ​


Diese Ergebnisse legen nahe, dass die oft beworbenen Vorteile der PKV in bestimmten Bereichen nicht gegeben sind und Versicherte mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen.​


Reaktionen und Kritik


Die Studie hat ein breites Medienecho hervorgerufen. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" widmete dem Thema einen ausführlichen Artikel und berichtete über Fälle, in denen Privatversicherte Leistungen einklagen mussten. Zudem hat das ZDF-Magazin "Frontal" einen Beitrag zu den Ergebnissen der Studie herausgebracht. ​


Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) wies die Ergebnisse zurück und betonte, dass die Behauptungen und Vermutungen nicht nachvollziehbar seien. Laut Verband erfolgen die Erstattungen von Arztrechnungen in der Regel reibungslos, und Beschwerden seien selten. Dies können wir als Bundesverbraucherhilfe nicht bestätigen, sondern begrüßen das Ergebnis der Studie. Auch bei der Bundesverbraucherhilfe sind Beschwerden von Verbrauchern zu ihren Privaten Krankenversicherungen eingegangen.


Unser Fazit


Die aktuelle Studie von PremiumCircle offenbart erhebliche Leistungslücken in den Tarifen der privaten Krankenversicherer im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Verbraucher sollten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich abgedeckt sind und ob diese ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile von PKV und GKV wird durch diese Ergebnisse neu entfacht und dürfte sowohl bei Verbrauchern als auch in der Politik für weiteren Gesprächsstoff sorgen.

Aktuelle Themen

11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.
7. April 2025
In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Zentral dabei ist die Frage, ob und inwieweit Betroffene Zugang zu den vollständigen Messdaten erhalten müssen, um die Genauigkeit der erhobenen Geschwindigkeitswerte überprüfen zu können.​ Hintergrund: Standardisierte Messverfahren und ihre Beweisführung Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen häufig sogenannte standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch normierte Abläufe und zugelassene Messgeräte aus, bei denen unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden. Gerichte gehen in solchen Fällen oft von der Richtigkeit der Messergebnisse aus, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid darlegen müssen, warum die Messung fehlerhaft sein könnte. Hierfür ist der Zugang zu den vollständigen Messdaten essenziell. Recht auf Einsicht in Messdaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 12. November 2020 betont, dass Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen haben. Dies umfasst insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht führte aus, dass das Recht auf ein faires Verfahren es erfordert, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zu überprüfen. Ohne Zugang zu den vollständigen Messdaten sei eine effektive Verteidigung kaum möglich. Weitere gerichtliche Entscheidungen Auch andere Gerichte haben sich mit der Thematik befasst:​ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg : In einem Urteil vom Januar 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass Betroffenen Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts gewährt werden muss. Die Verweigerung dieser Einsicht stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. ​ Amtsgericht Koblenz : Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass Betroffene das Recht haben, bestimmte Messdaten und -unterlagen einzusehen, um eine ordnungsgemäße Verteidigung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im Bußgeldrecht gilt. Bedeutung für Betroffene Diese Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Bußgeldverfahrens das Recht haben, die vollständigen Messdaten einzusehen, um die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Dies stärkt die Verteidigungsrechte und trägt zu einem fairen Verfahren bei.​ Unser Fazit Die aktuelle Rechtsprechung betont die Notwendigkeit der Transparenz und des Zugangs zu vollständigen Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen. Betroffene sollten sich dieser Rechte bewusst sein und im Falle von Zweifeln an der Messgenauigkeit entsprechende Einsicht in die Messunterlagen verlangen.