Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher
Was wir unter Umwelt und Nachhaltigkeit verstehen
Nachhaltigkeit ist zu einem Werbeargument geworden und damit zu einer Frage der Nachprüfbarkeit. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Querschnittsfeld zwischen Wettbewerbsrecht, Kaufrecht und Energierecht: Wer mit Umweltbezug wirbt, trägt die Belegpflicht, und wer langlebige Produkte will, ist auf durchsetzbare Nacherfüllung angewiesen.
Was in dieses Themenfeld fällt
- Umweltbezogene Werbeaussagen und ihre Belegbarkeit
- Reparatur, Nacherfüllung und Ersatzteilverfügbarkeit
- Langlebigkeit und Gewährleistung
- Energetische Sanierung im Mietverhältnis
- Förderung und Umlage energetischer Maßnahmen




