Finanzausschuss

Steuern, Geldpolitik und Haushaltsfragen betreffen uns alle, oft ohne dass wir es merken. Der Finanzausschuss der BVH blickt hinter die Zahlen, prüft staatliche Ausgaben auf Sinn und Wirkung und fordert transparente Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und Finanzinstrumenten.

Kontakt


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finanzausschuss@bundesverbraucherhilfe.de

Telefon: 030 23326484-0 (Vermittlung)


Finanzausschuss

Referat: Jasmin Lindner

Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

Vorsitzender des Ausschusses

Dr. Oliver Rosowski

Vorsitzender des Finanzausschusses


Chair of the Committee of Finance

Aktuelles aus dem Ausschuss

von Publikation 21. Januar 2025
1. Einleitung Die aktuelle Diskussion um die Absenkung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % hat eine intensive Analyse der wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen erforderlich gemacht. Die Bundesverbraucherhilfe lehnt diesen Vorschlag entschieden ab, da er in erster Linie symbolpolitischer Natur ist und weder eine substanzielle Entlastung der Verbraucher bewirkt noch die strukturellen Herausforderungen der öffentlichen Haushalte adressiert. Vielmehr gefährdet er die finanzielle Stabilität und erweist sich als kontraproduktiv im Kontext einer langfristig angelegten Fiskalpolitik. 2. Wirtschaftliche Auswirkungen Die ermäßigte Mehrwertsteuer betrifft primär Güter des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, deren Preisgestaltung durch Marktmechanismen bereits auf einem niedrigen Niveau gehalten wird. Eine Senkung der Steuer von 7 % auf 5 % würde lediglich marginale Einsparungen für die Verbraucher bewirken, die kaum spürbar wären. Selbst bei vollständiger Weitergabe der Steuerreduktion an die Endverbraucher bliebe der finanzielle Vorteil minimal und stünde in keinem Verhältnis zu den potenziellen Einnahmeverlusten des Staates. Die Praxis zeigt zudem, dass steuerliche Entlastungen oft nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden. Stattdessen könnten Unternehmen die Differenz zur Steigerung ihrer Gewinnmargen nutzen, wodurch der gewünschte Effekt der Entlastung weiter abgeschwächt würde. Ohne klare Mechanismen, die eine vollständige Weitergabe garantieren, bleiben die Auswirkungen der Maßnahme unberechenbar und inkonsistent. Gleichzeitig würden dem Staatshaushalt bedeutende Mittel entzogen, die für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherungssysteme dringend benötigt werden. 3. Politische und fiskalische Bewertung Fiskalpolitisch stellt die vorgeschlagene Steuerreduktion eine erhebliche Belastung dar. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer würde den finanziellen Spielraum des Staates weiter einengen und die strategische Steuerung der öffentlichen Finanzen erschweren. In einer Zeit steigender Inflation und globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten bedarf es einer konsistenten, langfristig angelegten Fiskalpolitik, die Investitionen in zukunftsweisende Bereiche fördert. Symbolpolitische Maßnahmen, die primär der politischen Profilierung dienen, laufen diesen Erfordernissen zuwider. Darüber hinaus ist der Vorschlag wirtschaftspolitisch nicht zielführend. Anstatt Verbraucher durch marginale Steuererleichterungen zu entlasten, sollten regulatorische Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Preispraktiken und zur Erhöhung der Markttransparenz Vorrang haben. Unternehmen, die durch spekulative Preisgestaltung zur Belastung der Verbraucher beitragen, müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Eine konsequente Preiskontrolle und die Förderung fairer Wettbewerbsmechanismen wären wesentlich effektivere Ansätze, um die Kaufkraft der Haushalte langfristig zu stärken. 4. Schlussfolgerung Die Senkung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % stellt keine geeignete Maßnahme zur Lösung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen dar. Ihre Auswirkungen sind marginal und bieten keine nachhaltige Entlastung der Verbraucher. Gleichzeitig gefährdet sie die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates und verstärkt die strukturellen Defizite im öffentlichen Finanzmanagement. Die Bundesverbraucherhilfe spricht sich daher für eine klare Neuausrichtung der fiskal- und wirtschaftspolitischen Agenda aus. Diese sollte sich auf nachhaltige, zielgerichtete Maßnahmen konzentrieren, darunter die Förderung eines fairen Wettbewerbs und die Stärkung zukunftsorientierter Investitionen. Die vorgeschlagene Steuerreduktion ist als rein symbolpolitische Geste abzulehnen, da sie weder den sozialen noch den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird. Eine verantwortungsvolle Politik erfordert stattdessen Lösungen, die spürbare und langfristige Verbesserungen bewirken.
von Publikation 21. April 2024
Das Inflationsausgleichsgesetz wurde eingeführt, um die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch steigende Lebenshaltungskosten zu mildern. Es umfasst Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrags, des Spitzensteuersatzes und des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags. Trotz dieser Maßnahmen wurden von verschiedenen Seiten, einschließlich des ifo Instituts, signifikante Kritikpunkte geäußert. Diese betreffen insbesondere die tatsächliche Wirksamkeit der Steuerentlastungen, die durch gleichzeitige Anhebungen bei Sozialversicherungsbeiträgen konterkariert werden könnten, und das Problem mangelnder Arbeitsanreize.

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