Rechtsgebiet: Datenschutzrecht
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Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.
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Löschungsersuchen nach Art. 17 DSGVO
Speicherung ist nicht mehr erforderlich. Löschung verlangen.
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Widerspruch gegen Direktwerbung
Keine Werbung per Post, E-Mail oder Telefon mehr erhalten.
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Miriam Sandberg
Arbeitet an der Schnittstelle von Datenschutz und digitalen Verträgen. Setzt Auskunfts- und Löschungsansprüche gegenüber Plattformen durch.
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Dr. Peter Ohlsen
Bearbeitet Rückforderungen unwirksam erhobener Entgelte und Streitigkeiten um Kreditverträge.
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Elif Özdemir
Wehrt unberechtigte Inkassoforderungen ab und prüft Einträge bei Auskunfteien.
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Bundesausschuss: Auskunftsersuchen dürfen nicht ins Leere laufen
Der Ausschuss benennt die Muster, mit denen Auskunftsansprüche faktisch entwertet werden, und formuliert einen praktikablen Mindeststandard.
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Einsicht in die Patientenakte verlangen
Der Anspruch auf Einsicht folgt aus dem Behandlungsvertrag und zusätzlich aus dem Datenschutzrecht. Beide Wege lassen sich kombinieren.
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Löschung verlangen und Direktwerbung widersprechen
Der Löschungsanspruch ist an Voraussetzungen gebunden. Der Widerspruch gegen Direktwerbung ist es nicht.
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Auskunft nach Art. 15 DSGVO: was Sie verlangen können
Der Auskunftsanspruch reicht weiter als eine Liste gespeicherter Daten. Er umfasst Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und eine Kopie.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.