Rechtsgebiet: Energierecht
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Sperrung der Energieversorgung: Voraussetzungen, Abwendung, Wiederherstellung
Seit dem 23. Dezember 2025 steht der Sperrschutz in den §§ 41f und 41g EnWG und gilt auch im Sondervertrag. Der wirksamste Hebel liegt nicht im Streit über…
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Die Jahresabrechnung für Strom und Gas prüfen: Schätzung, Nachforderung, Guthaben
Die meisten Streitfälle entscheiden sich an drei Stellen: an der Art, wie der Zählerstand ermittelt wurde, an der Zulässigkeit einer Schätzung und an der Frage, wie weit eine…
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Sonderkündigung nach Preiserhöhung
Energieversorger erhöht den Preis. Sonderkündigungsrecht nutzen.
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Tobias Lerch
Berät zu Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kündigungen. Führt regelmäßig Verfahren zur Belegeinsicht.
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Martin Grothe
Berät bei Preisanpassungen, Abrechnungsfehlern und dem Wechsel von Energieanbietern.
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Bundesausschuss: Das Sonderkündigungsrecht praktisch nutzbar machen
Preisanpassungsschreiben sind häufig so gestaltet, dass die Frist verstreicht, bevor die Tragweite erkennbar wird. Der Ausschuss benennt drei Anforderungen.
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Preiserhöhung des Energieversorgers: das Sonderkündigungsrecht
Bei einer Anpassung des Preises besteht ein Recht zur Kündigung. Voraussetzung ist eine rechtzeitige und verständliche Mitteilung des Versorgers.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.