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Vertrauensregister

Das Vertrauensregister führt die Unternehmen, die das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe e. V. bestanden haben. Jede Eintragung nennt Prüfdatum, Gültigkeit und das Datum der letzten Bestätigung.

So entsteht eine Eintragung

Ohne bestandenes Audit keine Eintragung.

Jede Eintragung folgt demselben Verfahren und demselben veröffentlichten Kriterienkatalog, unabhängig von Größe und Branche.

  1. Schritt 1: Antrag und Selbstauskunft

    • Unternehmensmitgliedschaft
    • Keine Kosten im Antrag

    Das Unternehmen beantragt die Unternehmensmitgliedschaft und legt eine Selbstauskunft mit Firmenangaben, Handelsregisternummer und benannter Ansprechperson vor. Mit dem Antrag fallen noch keine Beiträge an.

  2. Schritt 2: Prüfung nach dem Kriterienkatalog

    • Audit kostenfrei
    • Veröffentlichte Kriterien

    Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die die Bundesgeschäftsstelle zusammenstellt, prüft Vertragswerk, Preisangaben, Widerrufs- und Kündigungswege sowie die Bearbeitung von Beschwerden anhand eingereichter Unterlagen und dokumentierter Vorgänge. Das Audit ist Bestandteil der Mitgliedschaft und kostet nichts extra.

  3. Schritt 3: Entscheidung des Präsidiums

    • Präsidium
    • Unabhängig

    Die Prüfungskommission schlägt ein Ergebnis vor; das Präsidium entscheidet auf diesen Vorschlag über die Eintragung. Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen. Erst mit bestandenem Audit entsteht die Mitgliedschaft.

  4. Schritt 4: Eintragung und Veröffentlichung

    • Öffentlich
    • Zwei Jahre gültig

    Die Eintragung wird mit Prüfdatum und Gültigkeit veröffentlicht. Das Unternehmen erhält sie schriftlich; bei Ablehnung ergeht eine begründete Mitteilung mit Rechtsbehelfsbelehrung.

  5. Schritt 5: Aktuell halten

    • Jährliche Bestätigung
    • Wiederholungsaudit

    Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an, ebenfalls im Beitrag enthalten. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.

100 Euro im Monat, Audit kostenfrei.Beiträge erst nach bestandenem Audit. Einzelheiten regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.

Als Unternehmen beitreten

Fragen und Antworten

Was das Register aussagt und was nicht.

Transparenz beginnt bei den eigenen Grenzen.

Was wird geprüft?

Geprüft werden die Punkte, an denen Verbraucher regelmäßig in die Defensive geraten: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preis- und Gesamtpreisangaben, Widerrufsbelehrung und Widerrufsabwicklung, Kündigungswege, Erstattungsfristen sowie die dokumentierte Bearbeitung von Beschwerden.

Maßstab ist der veröffentlichte Kriterienkatalog. Er gilt für alle Antragsteller gleich und ist unabhängig von Größe und Branche.

Was sagt eine Eintragung aus?

Dass das Unternehmen die geprüften Kriterien zum genannten Zeitpunkt erfüllt hat. Die Eintragung ist keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, keine Aussage über die Bonität und keine Zusicherung für jeden Einzelfall.

Was sagt eine fehlende Eintragung aus?

Nichts. Das Verfahren ist freiwillig. Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen in Deutschland hat es nie beantragt. Aus dem Fehlen einer Eintragung lässt sich kein Vorwurf ableiten.

Wie bleibt eine Eintragung aktuell?

Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich schriftlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Das Datum dieser Bestätigung steht in jedem Auszug. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.

Wann endet eine Eintragung?

Wenn die Gültigkeit abläuft, die jährliche Bestätigung ausbleibt, das Unternehmen die Eintragung zurückgibt, die Voraussetzungen entfallen oder die Mitgliedschaft endet. Die Eintragung erscheint dann nicht mehr im Register.

Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab. Gründe für das Ende einer Eintragung werden nicht veröffentlicht.

Wer entscheidet über Eintragungen?

Das Präsidium, auf Vorschlag einer Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Die Bundesgeschäftsstelle stellt die Kommission zusammen, prüft und entscheidet aber nicht selbst. Zum Prüfungsablauf

Kann sich ein Unternehmen einkaufen?

Nein. Unternehmen erwerben die Mitgliedschaft ausschließlich durch ein bestandenes Audit. Der Beitrag ist kein Entgelt für ein bestimmtes Prüfergebnis: Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird weder Mitglied noch eingetragen und zahlt nichts.

Was kostet das für Unternehmen?

Die Unternehmensmitgliedschaft kostet 100,00 Euro im Monat, fällig jeweils zum Ersten des Monats per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Audit, Wiederholungsaudit und Eintragung sind darin enthalten. Es gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Alle Einzelheiten regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.

Für Unternehmen

Vom Audit bis zur Schlichtung.

  • Verfahren

    Audit und Prüfkriterien

    Freiwillige Prüfung entlang des veröffentlichten Kriterienkatalogs. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit eingetragen.

    Zum Auditverfahren
  • Antrag

    Eintragung beantragen

    Antrag, Selbstauskunft und die Unterlagen, die für die Prüfung vorzulegen sind.

    Zum Antrag
  • Regelwerk

    Beitrags- und Gebührenordnung

    Beiträge, Zahlungsweise, Laufzeit und Gebühren. Einheitlich für alle, ohne individuell verhandelte Konditionen.

    Zur Beitrags- und Gebührenordnung
  • Wenn es streitig bleibt

    Streitschlichtung

    Ein geordnetes Verfahren, bevor aus einem Beschwerdefall ein Rechtsstreit wird.

    Zur Streitschlichtung

Geprüft werden statt behauptet: Mitgliedschaft nur mit bestandenem Audit.