Familienausschuss

Familien-ausschuss

Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Im Familienausschuss entwickeln wir Ideen für eine moderne Gesellschaft, in der Kinder, Eltern und Pflegeverantwortliche die Unterstützung bekommen, die sie wirklich brauchen – gerecht, unbürokratisch und lebensnah.

Kontakt


Es gibt Fragen oder Anliegen, die Du mit dem Familienausschuss teilen möchtest? Dann solltest Du den Draht zum Ausschuss auf folgende Weise suchen:


familienausschuss@bundesverbraucherhilfe.de

Telefon: 030 23326484-0 (Vermittlung)


Familienausschuss

Referat: Jasmin Lindner

Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

Vorsitzende des Ausschusses

N.N.

Vorsitz des Familienausschusses derzeit vakant


Chair of the Committee of Family Affairs

Aktuelles aus dem Ausschuss

EU-Fahne
von Aktuelles 25. Februar 2025
Schon allein der Name ist sperrig: Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Oder auf deutsch: Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht. In der öffentlichen Diskussion werden daher meist die Abkürzung CSDDD (noch kürzer: CS3D) oder die deutsche Kurzbezeichnung verwendet: EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Regelung trat im Sommer 2024 in Kraft und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, große Unternehmen dazu zu verpflichten, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette – von der Förderung des Rohstoffs über die Herstellung bis hin zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen. Unternehmen tragen dadurch in Zukunft (noch) mehr Verantwortung dafür, mit welchen Zulieferern sie zusammenarbeiten. Umweltschützer und Menschenrechtsaktivisten hatten das schon lange gefordert. Ebenso kritische Verbraucher, die insbesondere bei Kleidung und Nahrung sicher sein wollen, dass bestimmte Standards eingehalten werden.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
von Aktuelles 22. April 2023
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) vorgelegt. Vor allem das Bundeskartellamt soll weitreichendere Eingriffsrechte in den Markt erhalten und so "den fairen Wettbewerb sicherstellen". Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt ist ein behördlicher Schiedsrichter mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehört in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Des Weiteren ist das Bundeskartellamt zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und/oder marktstarke Unternehmen, die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes sowie der Verbraucherschutz. Zudem gehören zum Aufgabenstamm des Bundeskartellamtes seit 2005 die sogenannten Sektoruntersuchungen , um die Wettbewerbssituationen in einzelnen Branchen unabhängig von einem konkreten Einzelfall genauer zu untersuchen. Wettbewerblich organisierter Markt In einer freien Marktwirtschaft entscheidet das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage darüber, welche Waren und Dienstleistungen zu welchen Preisen und Qualitäten ausgetauscht werden. Wettbewerb bedeutet, dass verschiedene Unternehmen um die Gunst ihrer Abnehmer konkurrieren. Kunden oder Lieferanten haben in einem wettbewerblichen Umfeld Ausweichmöglichkeiten und können sich für die Angebote eines anderen Unternehmens entscheiden. Die Unternehmen versuchen deshalb, ihre Waren oder Dienstleistungen zu möglichst günstigen Preisen anzubieten und die Qualität zu verbessern. Wettbewerb steigert damit auch die Innovationsfreude der Unternehmen. Funktionierender Wettbewerb beugt gleichzeitig der Entstehung oder Verfestigung zu starker gesellschaftlicher und politischer Machtstellungen vor. Von einem wettbewerblich organisierten Markt profitieren insbesondere die Verbraucher, weil sie sich aus einer breiten Angebotspalette diejenigen Güter und Leistungen auswählen können, die am ehesten ihren Vorstellungen entsprechen (z.B. gute Qualität, angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis, guter Service, etc.). Unternehmen, die ihren Kunden im Vergleich zu anderen Unternehmen gute Leistungen zu angemessenen Preisen bieten, können in einem wettbewerblich organisierten Markt höhere Umsätze und höhere Gewinne erzielen. Schlechte Leistungen oder überhöhte Preise hingegen werden im Wettbewerb mit Verlusten oder gegebenenfalls sogar mit dem Ausscheiden aus dem Markt „bestraft“.

Erfahre mehr über unsere Ausschüsse und Arbeitskreise.

ZUR DETAILSEITE