Unsere Positionen

Wir machen Politik nicht aus dem Elfenbeinturm, sondern aus dem Alltag der Verbraucher heraus. Unsere Positionen entstehen im Dialog mit unseren Mitgliedern und orientieren sich an dem, was wirklich zählt: Transparenz, Fairness und Gestaltungswille. Auf dieser Seite findest Du unsere Stellungnahmen, Impulspapiere und Forderungskataloge.

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von Publikation 6. März 2025
Anschreiben an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sehr geehrter Herr Vorsitzender Merz, es gibt einen grundlegenden Vertrag zwischen Politik und Gesellschaft: Die Bürgerinnen und Bürger schenken Parteien und Politikern ihr Vertrauen – im Gegenzug erwarten sie Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und eine Führung, die an dem orientiert bleibt, was sie vor einer Wahl zugesagt hat. Doch was wir derzeit erleben, ist das exakte Gegenteil. Wenige Tage nach der Wahl wird genau das aufgekündigt, was zuvor als unverrückbare Gewissheit verkauft wurde. Ihre Partei hat im Wahlkampf klargestellt: Keine Reform der Schuldenbremse. Keine neuen Sondervermögen. Keine Tricks mit der Staatsverschuldung. Das waren keine nuancierten Formulierungen, keine leeren Floskeln – es waren knallharte Versprechen, die Vertrauengeschaffen haben. Nun, kaum dass die Wahl vorbei ist, wird dieser Kurs über Bord geworfen. Plötzlich soll die Schuldenbremse reformiert werden – und das noch im alten Bundestag, bevor der neue überhaupt zusammentreten kann. Plötzlich sind neue Schulden und Sondervermögen wieder auf dem Tisch. Plötzlich wird all das, was eben noch als alternativlos galt, mit einem Federstrich rückgängig gemacht. Wir, die Bundesverbraucherhilfe, sind die erste Verbraucherorganisation, die sich nicht mehr damit begnügt, am Seitenrand zu stehen und zuzusehen, wie die Glaubwürdigkeit der Politik weiter ausgehöhlt wird. Denn die Verbraucher in Deutschland sind nicht nur Käufer von Produkten oder Dienstleistungen – sie sind auch die Konsumenten des Wahlkampfes. Sie wurden mit politischen Versprechen umworben, ihnen wurde ein Produkt verkauft: Ein politischer Kurs, eine klare Haltung, eine Absicherung gegen eine Politik der Schuldenexzesse. Und jetzt? Jetzt stehen sie als getäuschte Käufer da, weil die versprochene Ware nicht geliefert wird. Was in der Wirtschaft als arglistige Täuschung gilt, kann in der Politik doch nicht einfach als „pragmatische Neuorientierung“ abgetan werden. So kann Politik nicht weitergehen. So darf Politik nicht weitergehen. Die Bürger haben ein Anrecht darauf, dass Wahlkampf nicht zur bloßen Marketingkampagne verkommt – mit Versprechen, die nur so lange gültig sind, bis das Wahlergebnis feststeht. Wer in der Wirtschaft so handeln würde, wer ein Produkt anpreist, das dann gar nicht existiert, würde mit Reklamationen, Klagen und Reputationsverlust konfrontiert werden. In der Politik darf sich ein solches Verhalten nicht als Normalität etablieren. Sehr geehrter Herr Merz, Sie haben stets betont, dass Sie für eine neue Ehrlichkeit in der Politik stehen. Dass Sie gegen Tricksereien sind. Dass Sie für eine CDU stehen, die sich nicht in Opportunismus verliert. Jetzt ist der Moment, in dem sich zeigt, ob diese Worte Substanz haben – oder ob sie nur eine weitere Werbebotschaft waren. Der erste und unverzichtbare Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens ist Aufrichtigkeit. Deshalb: Bekennen Sie offen , dass dieser abrupte Kurswechsel im Widerspruch zu Ihren eigenen Wahlversprechen steht. Erläutern Sie den Bürgerinnen und Bürgern , aus welchen Gründen Sie nun jene Positionen aufgeben, die Sie noch vor wenigen Tagen als unumstößlich dargestellt haben. Ermöglichen Sie eine offene, gesellschaftliche Debatte über diese tiefgreifende Kehrtwende – anstatt sie im alten Bundestag durch taktische Manöver und parlamentarische Winkelzüge vollendete Tatsachen schaffen zu lassen. Es geht hier nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung. Es geht um das Fundament unserer Demokratie: Glaubwürdigkeit. Verlässlichkeit. Respekt vor dem Wähler. Wenn diese Werte immer weiter erodieren, dann zerstört das langfristig die Bereitschaft der Menschen, sich überhaupt noch für politische Prozesse zu interessieren. Dann bestärken wir genau jene, die ohnehin behaupten, dass „die da oben“ nach der Wahl ohnehin tun, was sie wollen. Das darf nicht der Stil einer CDU sein, die sich als Partei der Verantwortung, der Stabilität und der Verlässlichkeit versteht. Herr Merz, Sie haben es in der Hand: Lassen Sie nicht zu, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zum Verschleißartikel wird. Ziehen Sie die Grundgesetzänderung nicht im alten Bundestag durch. Erklären Sie den Menschen offen und transparent, warum Sie diesen drastischen Kurswechsel wirklich vollziehen – oder kehren Sie zu Ihrer eigenen Haltung zurück. Letztendlich gilt: Wer das Vertrauen verspielt, verliert am Ende alles.
von Publikation 28. Februar 2025
Anschreiben an die EU Kommision Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Die neue In-vitro-Diagnostik-Verordnung (IVDR) der EU ist ein wichtiges Thema für das Gesundheitswesen. Ihr Ziel ist es, europaweit hohe Standards zu setzen und die Sicherheit sowie Qualität von Diagnostika zu ver- bessern. Gleichzeitig sorgt die Umstellung von der bisherigen IVDD auf die IVDR jedoch für große Herausforderungen bei Unternehmen und Verbrauchern. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat bereits auf Schwierigkeiten hingewiesen, insbesondere auf die hohen Anforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und den langwierigen Zulassungsprozess neuer Produkte. Die IVDR birgt viele Chancen für das Gesundheitswesen, die genutzt werden sollten: Bessere Diagnostik für Patienten : Die neuen Standards sorgen für sicherere und verlässlichere Tests. Gerade für chronisch Kranke und Menschen mit seltenen Erkrankungen ist es wichtig, dass Diagnosen präziser werden und schnell zur Verfügung stehen. Innovationen fördern : Die IVDR kann neue Technologien und digitale Diagnostik vorantreiben. Wenn die Zulassungsverfahren effizienter gestaltet werden, können innovative Tests schneller auf den Markt kommen Verstärktes Vertrauen der Verbraucher : Transparente und verständliche Informationen sind der Schlüssel, um das Vertrauen der Menschen in medizinische Tests zu stärken. Eine klare Kennzeichnung und einfache Erklärungen helfen dabei. Bürokratieabbau und Digitalisierung : Standardisierte und digitale Dokumentationen, wie sie der VDGH vorgeschlagen hat, könnte den Zulassungsprozess erheblich erleichtern und beschleunigen. Unterstützung für KMU : Kleine und mittelständische Unternehmen sind oft die treibende Kraft hinter Innovationen. Um ihnen den Marktzugang zu erleichtern, braucht es gezielte Förderprogramme und pragmatische Lö sungen. Damit die IVDR nicht zur Innovationsbremse wird, sondern die Gesundheitsversorgung verbessert, braucht es vor allem schnellere und praktikable Zulassungsverfahren. Tests, die für die medizinische Versorgung dringend benötigt werden oder einen hohen Innovationsgrad haben, sollten bevorzugt behandelt werden. NRW hat mit dem Modellprojekt "MDR&IVDR - Digital Gesundheit NRW" gezeigt, dass eine gute Umsetzung möglich ist. Solche Lösungen sollten auch auf EU-Ebene gefördert werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, die IVDR so weiterzuentwickeln, dass sie den Patientenschutz erhöht, aber nicht den Zugang zu neuen Diag  nostika erschwert.
24. Februar 2025
A. Allgemeine Betrachtung des Entwurfs Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes soll dem Bedürfnis nach einer Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten des orts- und zeitunabhängigen Arbeitens Rechnung tragen. Dies soll geschehen, indem unter weiteren Voraussetzungen die Einführung einer wöchentlichen, statt täglichen Höchstarbeitszeit gestattet wird und, indem, ebenfalls unter weiteren Voraussetzungen, die Ruhzeiten weitgehender als bisher gekürzt werden können. Flexibles Arbeiten in einer modernen und digitalen Arbeitswelt sind dem Arbeitszeitgesetz bislang kaum bekannt. Es begrenzt Arbeitgebende und vor allem auch Arbeitnehmende dadurch bislang vielmehr in ihren dahingehenden Gestaltungsfreiheiten. Eine Modernisierung, die zu einer Erweiterung des rechtlichen Rahmens führt, ist mithin auch aus Verbrauchersicht grundsätzlich zu begrüßen, da flexiblere Arbeitszeitmodelle zu mehr Möglichkeiten der Verbraucher führen, individuellen Lebensmodelle in Bezug auf Beruf und Privatleben besser umsetzen zu können. B. Kritische Punkte und Nachbesserungsbedarf a. Wöchentliche statt werkstägliche Höchstarbeitszeit auch bei Nachtarbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen Unklar ist, wieso die Einführung des neuen Buchst. b) in § 7 Abs. 1 Nr. 1. ArbZG nicht ebenfalls auf die bisher parallellaufende Regelung in Nr. 4 übertragen wird. Gründe hierfür lassen sich weder dem Entwurf noch der EU-Arbeitszeitrichtlinie entnehmen. Hier wäre, um Nachtarbeitnehmende nicht zu benachteiligen, eine entsprechende Anpassung auch von § 7 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG erforderlich. Wir fordern daher eine entsprechende Erweiterung der Regelung auf Nachtarbeitnehmer, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden und den Schutzmechanismen der EU-Arbeitszeitrichtlinie vollumfänglich Rechnung zu tragen. b. Klarstellung für den Fall fehlender Tarifbindung In § 7 Abs. 3 ArbZG heißt es: “Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages (…)“. Hier ist für die Gesetzesanwender nicht eindeutig erkennbar, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. So wird in der der Literatur vertreten, dass damit der nur fachliche und räumliche Geltungsbereich gemeint ist oder, dass auch der zeitliche und der persönliche Geltungsbereich eröffnet sein müssen. Es besteht daher eine Unsicherheit auch für Arbeitnehmende in Bezug auf die Anwendbarkeit von in Bezug genommenen Tarifverträgen auf Ihr Arbeitsverhältnis. Eine sprachliche Klarstellung könnte hier Abhilfe schaffen. C. Fazit Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt die Grundziele des Gesetzesentwurfes. Es dürfte allerdings im Wege der Anpassung sinnvoll sein, auch andere Aspekte, wie die oben bezeichneten, zu regeln, um eine bessere Transparenz und ein erhöhtes Verständnis der Betroffenen – insbesondere der Arbeitnehmenden als Verbraucher – zu schaffen.
von Publikation 30. Januar 2025
Anschreiben an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hiermit nehmen wir im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Stellung wie folgt: Wir begrüßen das Ziel des LKSG, die Wärmewende voranzutreiben und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen. Es werden sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes gesehen, insbesondere im Hinblick auf die nicht konkret definierbaren Maßnahmen und die damit verbundene Vorbildfunktion. Begründung: Das Gesetz zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius in Rheinland-Pfalz verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der damit verbundenen Bürokratie. Die Vielzahl an Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen auferlegt werden, führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Bürokratieabbaus, die eigentlich eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse anstreben. Die Einführung umfangreicher Berichtspflichten für Kommunen und die Erstellung eines Klimaschutzmaßnahmenregisters könnte die Umsetzung behindern, da viele Kommunen bereits jetzt mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten. Es ist entscheidend, dass digitale und standardisierte Werkzeuge bereitgestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Datenerfassung zu gewährleisten. Das Gesetz lässt den öffentlichen Stellen zu große Spielräume bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Die Vorgaben sind oft zu unkonkret, was dazu führt, dass die Maßnahmen stark variieren können und nicht immer die gewünschten Effekte erzielen. Diese Flexibilität kann zwar in bestimmten Kontexten vorteilhaft sein, führt aber in der Praxis häufig dazu, dass die Maßnahmen nicht stringent genug umgesetzt werden und somit die angestrebten Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden. Es werden zwar Ziele und Rahmenbedingungen definiert, aber es fehlen klare und verbindliche Vorgaben, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dies führt dazu, dass die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen oft nicht wissen, welche konkreten Schritte sie unternehmen müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ohne klare Handlungsanweisungen bleibt das Gesetz in vielen Bereichen vage und unverbindlich. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird durch das Gesetz nicht ausreichend gestärkt. Zwar wird betont, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen soll, aber es fehlen konkrete Maßnahmen und Anreize, um diese Rolle effektiv auszufüllen. Die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen benötigen klare Richtlinien und Unterstützung, um tatsächlich als Vorbilder im Klimaschutz agieren zu können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz zwar wichtige Ziele im Klimaschutz verfolgt, aber in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen aufweist. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Vorgaben sind zu unkonkret und die Spielräume für die öffentlichen Stellen zu groß. Dadurch fehlen klare Ansatzpunkte für konkrete Einsparungen und Maßnahmen. Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz zu stärken, bedarf es klarer, verbindlicher und umsetzbarer Vorgaben, die den Kommunen und anderen öffentlichen Stellen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
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