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Geld und Verträge · Bank- und Kapitalmarktrecht

Ratenkauf und „Später bezahlen“: Was ab 20. November 2026 neu gilt

Ab dem 20. November 2026 gelten für Ratenkauf, „Später bezahlen“ und Dispo neue Regeln. Viele Angebote, die bisher kaum reguliert waren, werden zum Kredit mit Prüfung, Informationen und Widerrufsrecht. Dieser Ratgeber erklärt, was sich für Sie ändert, und rechnet aus, was ein Ratenkauf wirklich kostet.

Auf einen Blick

  • Ab 20. November 2026 fallen auch zinsfreie und kurzfristige Kredite, Kleinkredite unter 200 Euro und viele „Später bezahlen“-Angebote unter die Regeln für Verbraucherdarlehen.
  • Kreditgeber müssen Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Daten aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten dürfen dafür nicht genutzt werden.
  • Beim Dispo erhalten Sie ein Widerrufsrecht. Banken dürfen ihn nicht mehr fristlos kündigen und müssen vor der Durchsetzung eine Rückzahlung in zwölf Monatsraten anbieten.
  • Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt in der Regel ausgenommen.

Mit einem Klick später bezahlen oder in Raten: Was beim Online-Einkauf bequem ist, führt bei vielen Menschen zu Zahlungsrückständen, weil mehrere kleine Verpflichtungen gleichzeitig laufen. Der Bundestag hat deshalb am 17. April 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026.

Was künftig als Kredit gilt

Bisher waren zinsfreie Kredite, sehr kurze Zahlungsaufschübe und Kleinbeträge unter 200 Euro weitgehend von den Schutzvorschriften ausgenommen. Das ändert sich. Kostenlose und kurzfristige Kredite, Kredite unter 200 Euro und Zahlungsaufschübe einschließlich vieler „Später bezahlen“-Modelle fallen künftig unter das Recht der Verbraucherdarlehen. Entscheidend ist die Ausgestaltung: Finanziert ein Zahlungsdienstleister, kostet der Aufschub Geld oder ist die Zahlungsfrist länger als bei einem gewöhnlichen Rechnungskauf, handelt es sich regelmäßig um einen Kredit.

Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt in der Regel ausgenommen, auch wenn der Händler die Forderung an einen Dienstleister abtritt. Gleiches gilt für zinsfreie Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung.

Ihre neuen Rechte

  • Prüfung der Kreditwürdigkeit: Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Geraten Sie in Schwierigkeiten, muss der Kreditgeber Nachsicht üben, bevor er Maßnahmen ergreift.
  • Faire Datenbasis: Informationen aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten dürfen für die Bewertung nicht verwendet werden. Scores für Minderjährige sind verboten. Gegen eine automatisierte Entscheidung können Sie verlangen, dass ein Mensch sie überprüft.
  • Klare Information: Auch bei kostenlosen Krediten erhalten Sie ein einseitiges Informationsblatt, bei anderen Krediten standardisierte Informationen mit Rechenbeispiel. Verträge können künftig in Textform, also etwa per E-Mail, geschlossen werden.
  • Widerruf: Kreditverträge können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei fehlerhaften Informationen verlängert sich die Frist, endet aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
  • Dispokredit: Sie erhalten ein Widerrufsrecht. Die Bank darf die Überziehung nicht mehr mit sofortiger Wirkung beenden und muss vor der Durchsetzung eine Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten anbieten.
  • Werbung: Kreditwerbung muss darauf hinweisen, dass Kredite Geld kosten.

Was kostet der Ratenkauf wirklich?

Ob „0 Prozent“ oder nicht: Entscheidend ist die Summe aller Zahlungen. Tragen Sie Kaufpreis, Raten und Gebühren ein, und der Rechner zeigt Ihnen Mehrkosten und effektiven Jahreszins.

So behalten Sie den Überblick

Schwierig wird es selten durch einen einzelnen Ratenkauf, sondern durch mehrere gleichzeitig. Notieren Sie jede Zahlungsverpflichtung mit Fälligkeit oder prüfen Sie in den Apps der Anbieter, welche Beträge in den nächsten Wochen anstehen. Verpasste Raten führen schnell zu Mahngebühren, zur Weitergabe an ein Inkassounternehmen und zu negativen Einträgen bei Auskunfteien.

Was zu tun ist

  1. Rechnen Sie vor dem Kauf aus, was Sie insgesamt zahlen, und vergleichen Sie mit Barzahlung oder einem günstigen Ratenkredit.
  2. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihnen die Informationen zum Kredit und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt hat.
  3. Führen Sie eine Liste aller laufenden Raten und Zahlungsaufschübe mit Fälligkeitsdatum.
  4. Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig an den Kreditgeber und verweisen Sie auf seine Pflicht zur Nachsicht.
  5. Nutzen Sie bei mehreren Rückständen eine kostenfreie Schuldnerberatung.

Grenzen dieser Darstellung

Die Darstellung beruht auf Berichten über das vom Bundestag am 17. April 2026 beschlossene Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2023/2225. Ob ein konkretes „Später bezahlen“-Angebot als Kredit gilt, hängt von seiner Ausgestaltung ab. Der Rechner ermittelt den effektiven Jahreszins vereinfacht mit monatlichen Raten.

Häufige Fragen

Gilt der Kauf auf Rechnung jetzt als Kredit?

In der Regel nicht. Der klassische Rechnungskauf mit kurzer Zahlungsfrist und ohne Gebühren bleibt ausgenommen, auch wenn der Händler die Forderung an einen Dienstleister abgibt.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Ab dem 20. November 2026. Für Verträge, die vorher geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht.

Kann ich einen Ratenkauf widerrufen?

Handelt es sich um einen Kreditvertrag, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Daneben kann ein Widerrufsrecht für den Kauf selbst bestehen, wenn Sie online gekauft haben.

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

Melden Sie sich sofort beim Kreditgeber. Er muss künftig Nachsicht üben, etwa durch Stundung oder neue Raten, bevor er Maßnahmen ergreift.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage sind Berichte über den Bundestagsbeschluss vom 17. April 2026 sowie Fachbeiträge zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225. Der Normtext der Neufassung lag bei Redaktionsschluss nicht in konsolidierter Form vor; Paragraphenangaben können sich noch verschieben.
Laufende Verfahren

Die Regeln gelten ab dem 20. November 2026. Wir beobachten, wie Anbieter von „Später bezahlen“ ihre Modelle anpassen, und schreiben den Ratgeber fort.

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