Themenfeld: Wohnen und Mieten
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Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete: Fristen, Begründung, Zustimmung
Fünfzehn Monate unveränderte Miete, zwölf Monate seit der letzten Erhöhung, höchstens zwanzig Prozent in drei Jahren und in angespannten Märkten nur fünfzehn. Wer diese vier Zahlen kennt, erkennt…
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Mietkaution: Höhe, Anlage, Abrechnung und Rückzahlung
Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution gibt es nicht. Was es gibt, ist eine Treuhandpflicht, eine Sechsmonatsverjährung für Schäden und eine Zwölfmonatsfrist für Betriebskosten. Wer diese…
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Betriebskostenabrechnung prüfen: Fristen, Verteilerschlüssel und Einwendungen
Zwölf Monate hat Ihr Vermieter, um abzurechnen. Zwölf Monate haben Sie, um zu widersprechen. Dazwischen liegt die Prüfung, und der wirksamste Hebel dabei ist nicht der Widerspruch, sondern…
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Wohnen und Mieten
Mietvertrag, Betriebskosten, Mieterhöhung und Kündigung – mit den Fristen, auf die es ankommt.
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Bundesausschuss: Was eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung enthalten muss
Ohne vollständige Ankündigung verschiebt sich die Duldungspflicht. Der Ausschuss fasst die Anforderungen des § 555c BGB zusammen.
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Kaution nach dem Auszug: Wann die Rückzahlung fällig wird
Die Vermieterseite darf die Kaution nur so lange und so weit einbehalten, wie ihr noch Ansprüche zustehen können. Eine pauschale Wartezeit gibt es nicht.
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Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist an Form, Begründung und Fristen gebunden. Sie müssen zustimmen, aber Sie haben Zeit zur Prüfung.
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Bundesausschuss: Betriebskostenabrechnungen bleiben der häufigste Streitpunkt
Der Bundesausschuss der Bundesverbraucherhilfe benennt die Punkte, an denen Abrechnungen regelmäßig angreifbar werden, und was beide Seiten daraus mitnehmen sollten.
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Betriebskostenabrechnung prüfen: Fristen und typische Formfehler
Die Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach sind Nachforderungen in aller Regel ausgeschlossen.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.