Mit einem Klick später bezahlen oder in Raten: Was beim Online-Einkauf bequem ist, führt bei vielen Menschen zu Zahlungsrückständen, weil mehrere kleine Verpflichtungen gleichzeitig laufen. Der Bundestag hat deshalb am 17. April 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026.
Was künftig als Kredit gilt
Bisher waren zinsfreie Kredite, sehr kurze Zahlungsaufschübe und Kleinbeträge unter 200 Euro weitgehend von den Schutzvorschriften ausgenommen. Das ändert sich. Kostenlose und kurzfristige Kredite, Kredite unter 200 Euro und Zahlungsaufschübe einschließlich vieler „Später bezahlen“-Modelle fallen künftig unter das Recht der Verbraucherdarlehen. Entscheidend ist die Ausgestaltung: Finanziert ein Zahlungsdienstleister, kostet der Aufschub Geld oder ist die Zahlungsfrist länger als bei einem gewöhnlichen Rechnungskauf, handelt es sich regelmäßig um einen Kredit.
Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt in der Regel ausgenommen, auch wenn der Händler die Forderung an einen Dienstleister abtritt. Gleiches gilt für zinsfreie Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung.
Ihre neuen Rechte
- Prüfung der Kreditwürdigkeit: Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Geraten Sie in Schwierigkeiten, muss der Kreditgeber Nachsicht üben, bevor er Maßnahmen ergreift.
- Faire Datenbasis: Informationen aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten dürfen für die Bewertung nicht verwendet werden. Scores für Minderjährige sind verboten. Gegen eine automatisierte Entscheidung können Sie verlangen, dass ein Mensch sie überprüft.
- Klare Information: Auch bei kostenlosen Krediten erhalten Sie ein einseitiges Informationsblatt, bei anderen Krediten standardisierte Informationen mit Rechenbeispiel. Verträge können künftig in Textform, also etwa per E-Mail, geschlossen werden.
- Widerruf: Kreditverträge können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei fehlerhaften Informationen verlängert sich die Frist, endet aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
- Dispokredit: Sie erhalten ein Widerrufsrecht. Die Bank darf die Überziehung nicht mehr mit sofortiger Wirkung beenden und muss vor der Durchsetzung eine Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten anbieten.
- Werbung: Kreditwerbung muss darauf hinweisen, dass Kredite Geld kosten.
Was kostet der Ratenkauf wirklich?
Ob „0 Prozent“ oder nicht: Entscheidend ist die Summe aller Zahlungen. Tragen Sie Kaufpreis, Raten und Gebühren ein, und der Rechner zeigt Ihnen Mehrkosten und effektiven Jahreszins.
So behalten Sie den Überblick
Schwierig wird es selten durch einen einzelnen Ratenkauf, sondern durch mehrere gleichzeitig. Notieren Sie jede Zahlungsverpflichtung mit Fälligkeit oder prüfen Sie in den Apps der Anbieter, welche Beträge in den nächsten Wochen anstehen. Verpasste Raten führen schnell zu Mahngebühren, zur Weitergabe an ein Inkassounternehmen und zu negativen Einträgen bei Auskunfteien.
Was zu tun ist
- Rechnen Sie vor dem Kauf aus, was Sie insgesamt zahlen, und vergleichen Sie mit Barzahlung oder einem günstigen Ratenkredit.
- Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihnen die Informationen zum Kredit und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt hat.
- Führen Sie eine Liste aller laufenden Raten und Zahlungsaufschübe mit Fälligkeitsdatum.
- Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig an den Kreditgeber und verweisen Sie auf seine Pflicht zur Nachsicht.
- Nutzen Sie bei mehreren Rückständen eine kostenfreie Schuldnerberatung.
Grenzen dieser Darstellung
Die Darstellung beruht auf Berichten über das vom Bundestag am 17. April 2026 beschlossene Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2023/2225. Ob ein konkretes „Später bezahlen“-Angebot als Kredit gilt, hängt von seiner Ausgestaltung ab. Der Rechner ermittelt den effektiven Jahreszins vereinfacht mit monatlichen Raten.
