Gesundheitsausschuss

Gesundheits-ausschuss

Ein verlässliches Gesundheitswesen ist elementar für ein selbstbestimmtes Leben. Der Gesundheitsausschuss analysiert Missstände im System, macht Versorgungslücken sichtbar und setzt sich für eine faire, verständliche und leistungsfähige Gesundheitsstruktur ein.

Kontakt


Es gibt Fragen oder Anliegen, die Du mit dem Gesundheitsausschuss teilen möchtest? Dann solltest Du den Draht zum Ausschuss auf folgende Weise suchen:


gesundheitsausschuss@bundesverbraucherhilfe.de

Telefon: 030 23326484-0 (Vermittlung)


Gesundheitsausschuss

Referat: Jasmin Lindner

Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

Vorsitzende des Ausschusses

Bianca Behr

Vorsitzende des Gesundheitsausschusses


Chair of the Committee of Health

Aktuelles aus dem Ausschuss

von Pressemitteilung 12. September 2024
Berlin, 12. September 2024 – Wir, die Bundesverbraucherhilfe e.V., setzen uns dafür ein, dass Pflegefachkräfte, sowie ausgebildetes medizinisches Personal wie Gesundheits- und Krankenpfleger in Zügen der Deutschen Bahn bei medizinischen Notfällen Zugang zu Notfallkoffern erhalten. Gemeinsam mit der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen fordern wir, dass diese Personen, die als Ersthelfer agieren, Zugang zu diesen wichtigen Hilfsmitteln bekommen. „Pflegefachkräfte, sowie Gesundheits- und Krankenpfleger sind durch Ihre tägliche Arbeit in der Lage, in Notsituationen schnell und effizient zu handeln. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ihnen der Zugang zu Notfallkoffern verwehrt, wird“, sagt unser Präsident Ricardo Dietl.  „Gerade in Zügen, in denen Ärzte nicht immer verfügbar sind, sollte jede medizinisch qualifizierte Person die Möglichkeit haben, Hilfe zu leisten.“ Zusätzlich können wir dankbar sein, das Hilfe angeboten wird, denn gerade in Zeiten, in denen eher das Smartphone geknüpft wird, anstatt zu helfen ist es umso wichtiger, die Menschen mit Notfallutensilien zu unterstützen, die sich als Ersthelfer anbieten und sogar darin geschult sind. Wir haben bereits den Vorstand der Deutschen Bahn kontaktiert und darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Angesichts des demographischen Wandels und einer immer älter werdenden Bevölkerung ist es absehbar, dass medizinische Zwischenfälle auf Reisen zunehmen werden. Schnelles Eingreifen durch qualifiziertes Personal ist in diesen Situationen unerlässlich, bis Ärztliche Hilfe eingetroffen ist. Sollte die Deutsche Bahn ihre Vorschriften nicht zeitnah anpassen, werden wir prüfen, wie wir auch auf bundespolitischer Ebene dafür sorgen können, dass entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
von Pressemitteilung 3. Juli 2024
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit, eine Reform der Notfallversorgung zu initiieren, kritisiert jedoch die unzureichende Berücksichtigung wesentlicher Vorschläge in dem aktuellen Referentenentwurf. In ihrer Stellungnahme betont die Bundesverbraucherhilfe die Notwendigkeit einer umfassenden und nachhaltigen Reform der Notfallversorgung. Besonders begrüßt werden die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten und die Zusammenführung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Koordination der Notfallversorgung erheblich verbessern. Auch die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wird als positiver Schritt gesehen. Trotz dieser Fortschritte sieht die Bundesverbraucherhilfe wesentliche Aspekte unbehandelt. Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Übertragung der Kompetenz für die Notfallrettung von den Ländern auf den Bund, was als notwendig erachtet wird, um eine einheitliche und standardisierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten. Auch der vorgeschlagene rechtliche Schutz der Rettungskräfte vor ungerechtfertigten Strafanzeigen und die Möglichkeit für Notfallsanitäter, bestimmte Betäubungsmittel zu verabreichen, wurden im Entwurf nicht berücksichtigt. „Unsere Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes sind entscheidend, um die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen der Rettungskräfte zu stärken“, erklärt Bianca Behr, Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege der Bundesverbraucherhilfe. „Ohne diese Anpassungen bleibt der Entwurf hinter den notwendigen Reformen zurück.“ Ebenso kritisiert wird das Fehlen von standardisierten Systemen und Ausstattungen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, sowie die Nichtberücksichtigung von Bonuszahlungen und Gefahrenzulagen für Rettungsdienstmitarbeiter. Ein weiterer wichtiger Vorschlag der Bundesverbraucherhilfe, die Einführung eines „Psychologischen Leiters Rettungsdienst“, der die psychologische und psychotherapeutische Betreuung der Rettungskräfte unterstützen soll, fand ebenfalls keine Berücksichtigung im aktuellen Entwurf. „Der vorliegende Entwurf entlastet die Rettungskräfte nicht ausreichend und geht auf die psychischen Herausforderungen der Branche in keinster Weise ein“, so Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Es braucht aktive rechtliche Veränderungen, um den Belastungen gerecht zu werden.“ Die Bundesverbraucherhilfe fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die genannten Punkte in weiteren Überarbeitungen des Entwurfs zu berücksichtigen, und bietet ihre eigene, bereits 2022 eingebrachte und mit Rettungskräften erarbeitete Gesetzesinitiative zur Beratung an.

Erfahre mehr über unsere Ausschüsse und Arbeitskreise.

ZUR DETAILSEITE