Immobilienausschuss

Immobilien-ausschuss

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Deshalb beschäftigt sich der Immobilienausschuss mit Mietrecht, Baurecht und Raumordnung. Ziel ist es, Wohnraum bezahlbar, nachhaltig und zukunftssicher in Stadt und Land zu gestalten.

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Immobilienausschuss

Referat: Jasmin Lindner

Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

Vorsitzende des Ausschusses

N.N.

Vorsitz derzeit vakant


Chair of the Committee of Property

Aktuelles aus dem Ausschuss

von Aktuelles 4. Mai 2023
Ein häufiges Argument gegen eine bundeseinheitliche Regelung, wie beispielsweise eine Bundesbauordnung, ist der Vorwurf des Zentralismus. Doch ist dieser Vorwurf wirklich gerechtfertigt? Lassen Sie uns die Fakten betrachten: Es stimmt, dass die Zuständigkeit für Bauangelegenheiten laut Grundgesetz den Ländern obliegt. Allerdings gibt es bereits heute viele bundesweit einheitliche Vorschriften im Baurecht, wie etwa die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine bundesweite Regelung für den Brandschutz und die Barrierefreiheit würde also nur eine logische Fortsetzung dieser Entwicklung darstellen.
von Pressemitteilung 28. November 2022
Die Teilnehmenden des Immobiliengipfels sind am 26. November 2022 in den folgenden Punkten übereingekommen: Die Baubranche leidet. Infolge des Krieges gegen die Ukraine und den damit zusammenhängenden Preisteuerungen sind Handelsmärkte für Baumaterialien angehalten, ihre erhöhten Liefer- und Beschaffungskosten auf die Bauherrinnen und Bauherren oder diejenigen umzulegen, die am Immobilienbau beteiligt sind. Deshalb ist es wichtig, an der Wurzel der Probleme anzupacken und zu aller erst Maßnahmen zu schaffen, die die Baustoffhändlerinnen und Baustoffhändler entlasten. Die dadurch entstehenden Kostendefizite tragen unmittelbar dazu bei, Baukosten zu senken und die dann veranschlagten Kauf- und Mietpreise in Bezug auf eine zunehmend belastende Höhe in der Preissteigerung zu entschleunigen. Der Investitions- und Immobilienmarkt wird derzeit durch nicht geschaffene Anreize oder fehlerhaft eingesetzte Maßnahmen ausgebremst. Investorinnen und Investoren, worunter auch Familien oder Personen fallen, die eine nicht auf Erwerb gerichtete Investitionskultur betreiben, müssen zum Bau, auch zum Bau im Bestand, angeregt und bei diesem Prozess unterstützt werden. Es gilt deshalb, Maßnahmen hinsichtlich entbürokratisierender Behördengänge zu schaffen. Vor allem Wartezeiten oder dem Zweck nicht entsprechenden Verwaltungsvorschriften muss durch die zu schaffenden Maßnahmen entgegengewirkt werden. Bauen muss sich nicht nur in Bezug auf die Kosten lohnen; auch Aufwand und Nutzen sind in sich auszugleichen. Die In-Kenntnis-Setzung über Immobilien, über deren Eigentümer und Eckwerte zu den jeweiligen Nießbrauchrechten müssen digital und transparent einsehbar gemacht werden. Zuletzt haben dies Vertreter der Bundesnotarkammer in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 23. November 2022 gefordert. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen bereits seit 2013, wurden aber bisher technisch und regulatorisch nicht umgesetzt. Es wird konstatiert, dass sich die Transparenz im Hinblick auf Immobiliensuchen für mögliche Kaufinteressenten verbessern muss. Festzustellen bleibt außerdem, dass sich nicht nur die Einsichtnahme durch Interessenten verbessern würde, sondern sich insbesondere auch illegitime Vermögensabsprachen dadurch viel transparenter gestalten ließen. Das Bundesweite Datenbankgrundbuch würde diesbezüglich Abhilfe leisten. Entsprechende Maßnahmen müssen regierungsseits rasch auf den Weg gebracht werden. Weiterer Entbürokratisierungsbedarf wird in Bezug auf Bauvorschriften gesehen. Derzeit verfügt jedes Bundesland über seine individuellen und eigenen Bauordnungen; so hat Bayern unter anderem die Bayerische Bauordnung (BayBO), die das Bauen in die Höhe auf in der Regel 15 Meter begrenzt. Dies geht aus einer Mitteilung des Eigenheimerverbandes Bayern hervor. Viele weitere Teilregularien gliedern sich diesem Grundsatz in Bayern unter, weshalb Wohnraum in der Innenstadt Münchens bereits vor Jahren zu einem Luxusgut geworden ist. Es ist zu konstatieren, dass eine Bundesbauordnung Abhilfe schaffen würde. Grundsätze im Hinblick auf Bauhöhen und Abstandsflächen bundeseinheitlich festzulegen würde die Bau- und Investmentbranche wesentlich begünstigen, gleichzeitig aber auch Wohnraum an der Quelle arbeitsschaffender Gewerbeflächen bieten. Auch Regularien in Bezug auf Bauen im Bestand oder einheitliche Gesamterscheinungsbilder einer Stadt sind zu entbürokratisieren und einem den Umständen der jeweiligen Stadt und Anwohner:innen anzupassen. Baubehörden müssen auch einzelfallbezogen handeln dürfen. Stadtratsabstimmungen wären in Grundsatzfragen zeitnah heranzuholen. Die Ausweitung von Bauflächen führen zu einem zunehmenden Rückgang von Grünflächen und damit verbunden von natürlichem Schutzraum für Tiere. Diesen zu schützen ist die Aufgabe der Gesellschaft. Bauen in die Höhe, also das Schaffen von Hochhäusern, hat deshalb zentraler Bestandteil der vorbenannten Maßnahmen im Hinblick auf Entbürokratisierungen und Bauvorschriftsanpassungen zu sein. In Deutschland wird der Begriff Hochhaus in den Bauordnungen der Länder dann angewandt, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Das entspricht einem Gebäude von acht Stockwerken und mehr. Es ist davon auszugehen, dass unter einer solchen Erweiterung die Stadtbilder nicht leiden. Bezahlbarer Wohnraum kann nur dadurch entstehen, dass insgesamt mehr Wohnraum geschaffen wird. Dabei kann es nicht Sinn und Zweck sein, vor allem staatsgeförderte oder gar ganz vom Staat errichtete Immobilien zu forcieren, die dann privatisiert werden. Der Wohnungsbau durch den Staat entsteht unter Ausschreibungen und den jeweils günstigsten Marktangeboten. Regionale Betriebe können diesem Kostenbedarf durch ihre darüber liegenden Eigenkosten nicht entsprechen. Die Bau- und Immobilienbranche muss deshalb entschieden gestärkt werden. Die in dieser Abschlusserklärung niedergebrachten Formulierungen wurden von den Teilnehmenden des Immobiliengipfels einstimmig angenommen.
von Aktuelles 6. November 2022
Für eine Bundesbauordnung gab es in den letzten zwei Jahren besonders viel Zuspruch. Die Bauordnungen auf Länderebene sind nämlich vor allem eines: Bürokratisch und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Investorinnen und Investoren ist dieses Verordnungs-Wirrwarr eine Herausforderung. Initiative für eine Bundesbauordnung  Die Brandschutzakademie Berlin hat eine Initiative für eine solche Bundesbauordnung geschaffen. Während des Immobiliengipfels im November wird sich auch der Immobilienvorstand unter Vanessa Wenk mit der Frage beschäftigen, ob die Schaffung einer Bundesbauordnung Sinn machen könnte. Mit der Erschaffung von Gesetzestexten hat die Bundesverbraucherhilfe schließlich Erfahrung. Abzuwarten bleibt vor allem die Expertise des Immobiliengipfels. Das Für und Wider einer solchen Bauordnung wird eines der zentralen Themen des Gipfels.
von Aktuelles 6. November 2022
Das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe fordert Hochbauten, anstatt weitere Grünflächen auszuweiten. Darauf hat sich der Tochterverband der Bundesverbraucherhilfe bereits im September 2022 ausgesprochen. Doch wie vereinbar ist diese Forderung mit dem Bundesvorstand für Immobilien und sind Hochbauten wirklich die Lösung? Initiativen gegen Hochbauten Bürgerinitiativen gegen Hochbauten sprechen sich bereits seit Jahren gegen Hochhäuser aus. Sie seien wahre "Klimakiller", wird die Münchner Bürgerinitiative zitiert. Bayerns Landespräsident sieht die Kompetenz auf Bundesebene: "Wir brauchen mehr Hochbauten, müssen aber auf Bundesebene darüber sprechen, bevor Entscheidungen getroffen werden." Die reine Ablehnung von Hochbauten lehne er hingegen ab. "Wohnraum kann nur endlich in die Breite entstehen", sagt er. In Bayern werde man den Immobiliengipfel der Bundesverbraucherhilfe im November abwarten. Kein Positionspapier ohne Zustimmung vom Bund  Die Bayerische Landesverbraucherhilfe werde kein Positionspapier ohne die Zustimmung des Bundesimmobilienvorstandes herausgeben. Das hat das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe bestätigt.

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