Immobilienausschuss

Immobilien-ausschuss

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Deshalb beschäftigt sich der Immobilienausschuss mit Mietrecht, Baurecht und Raumordnung. Ziel ist es, Wohnraum bezahlbar, nachhaltig und zukunftssicher in Stadt und Land zu gestalten.

Kontakt


Es gibt Fragen oder Anliegen, die Du mit dem Immobilienausschuss teilen möchtest? Dann solltest Du den Draht zum Ausschuss auf folgende Weise suchen:


immobilienausschuss@bundesverbraucherhilfe.de

Telefon: 030 23326484-0 (Vermittlung)


Immobilienausschuss

Referat: Jasmin Lindner

Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

Vorsitzende des Ausschusses

N.N.

Vorsitz derzeit vakant


Chair of the Committee of Property

Aktuelles aus dem Ausschuss

von Publikation 15. Dezember 2024
Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz die Bundesverbraucherhilfe e.V. nimmt mit größter Verwunderung und erheblichem Unverständnis die im Rahmen dieses Referentenentwurfs gesetzte Frist zur Kenntnis. Die gesetzgeberische Praxis, innerhalb eines derart kurzen Zeitraums eine Stellungnahme zu einem derart komplexen Regelungsvorhaben einzufordern, stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Verbände dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Qualität und Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens auf. 1. Zeitliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Qualität der Beteiligung Die von Ihnen am 13. Dezember 2024 gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme – bis zum 16. Dezember 2024 – beläuft sich auf lediglich einen Werktag. Diese zeitliche Begrenzung steht in keinerlei Verhältnis zur Komplexität des Regelungsvorhabens, das tiefgreifende Änderungen im Wohnraummietrecht vorsieht. Die Bearbeitung und Bewertung eines derart umfassenden Entwurfs erfordert Zeit, um die Vielzahl der enthaltenen Regelungen nicht nur in ihrer isolierten, sondern vor allem in ihrer systemischen Wirkung auf das Mietrecht und den Wohnungsmarkt im Allgemeinen zu analysieren. Eine solche Analyse, die fundiert, empirisch gestützt und juristisch abgesichert sein muss, ist innerhalb der vorgegebenen Frist schlichtweg unmöglich. In der Konsequenz führt dies dazu, dass die Verbände nicht in der Lage sind, ihre Funktion als wesentliche Akteure der politischen Willensbildung angemessen wahrzunehmen. 2. Demokratische Legitimation und Partizipation Die gesetzgeberische Einbindung von Fachkreisen und Verbänden dient nicht allein der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern hat das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung durch breites Expertenwissen und differenzierte Perspektiven zu erhöhen. Eine derart verkürzte Fristsetzung konterkariert jedoch diesen Anspruch. Sie erschwert die Partizipation der Verbände und lässt den Eindruck entstehen, dass die Einbindung der Fachöffentlichkeit weniger der inhaltlichen Verbesserung des Entwurfs als vielmehr einer reinen Legitimationsbeschaffung dient. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Prinzipien guter Gesetzgebung, wie sie etwa in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dort wird klar betont, dass Anhörungsverfahren der Information und Einbeziehung von Interessenvertretern dienen sollen, um ausgewogene, fachlich fundierte und umsetzbare Regelungen zu entwickeln. Eine Fristsetzung, die dies unmöglich macht, untergräbt diese Prinzipien und wirft Zweifel an der demokratischen Qualität des Verfahrens auf. 3. Fachliche Tiefgründigkeit und Zeitbedarf Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen – darunter die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Einführung einer Pflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel – stellen eine komplexe Materie dar, deren Folgen für Mieter, Vermieter und die öffentliche Hand einer detaillierten Analyse bedürfen. Eine solche Analyse erfordert den Rückgriff auf empirische Daten, juristische Fachmeinungen sowie den Abgleich mit internationalen Regelungen und Erfahrungen. Die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verbände sowie mit externen Experten können innerhalb der gesetzten Frist nicht geleistet werden, ohne die inhaltliche Qualität erheblich zu beeinträchtigen. 4. Mögliche Intention hinter der Fristsetzung Die gesetzte Frist lässt den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung weniger an einer substantiellen Auseinandersetzung mit dem Entwurf als an einer schnellen Umsetzung desselben interessiert ist. Eine derart kurze Frist suggeriert, dass die Einwände der Verbände als potenzielle Verzögerung wahrgenommen werden und dass der politische Wille zur Umsetzung des Vorhabens über die Notwendigkeit eines ausgewogenen Gesetzgebungsverfahrens gestellt wird. Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Regelungen in der breiteren Öffentlichkeit. 5. Forderung nach einer Neubewertung der Fristsetzungspraxis Wir fordern mit Nachdruck, dass die Bundesregierung ihre Fristsetzungspraxis in Verbändeanhörungen überprüft und sicherstellt, dass für komplexe Gesetzgebungsvorhaben angemessene Zeiträume zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität der Gesetzgebung sollte nicht dem politischen Tempo geopfert werden. 6. Abschließende Bemerkung Im Übrigen lehnen wir den Referentenentwurf ab. Gerne führen wir die Gründe dafür in einer Anhörung im Deutschen Bundestag aus. Wir bitten um vollständige Veröffentlichung und Einbindung dieser Stellungnahme. Unsere Mitglieder haben wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie wegen der kurzen Fristsetzung im Rahmen der demokratischen Mitgliederbefragung nicht beteiligt werden konnten. 
von Aktuelles 22. November 2023
Die Thematik bezahlbarer Wohnraum rückt zunehmend in den Fokus der Verbraucherinteressen. Die Bundesverbraucherhilfe positioniert sich als Vorreiter in dieser Debatte und präsentiert einen umfangreichen Gesetzesvorschlag, der auf zukunftsfähige Lösungen setzt, anstatt auf kurzfristige Maßnahmen wie den Mietpreisdeckel. Die Bundesverbraucherhilfe hat sich als erste Verbraucherorganisation konstruktiv in die Debatte um bezahlbaren Wohnraum eingebracht. Ihr umfassender Gesetzesvorschlag, der ganze 108 Seiten umfasst, stellt einen Meilenstein in der Interessenvertretung der Verbraucher dar. Der Fokus liegt dabei auf nachhaltigen Lösungen, die nicht nur die Mietpreise regulieren, sondern den gesamten Prozess des Gebäudebaus und der Verwaltung optimieren. Ein zentrales Element des Gesetzesvorschlags ist die Förderung der Digitalisierung im Bauwesen und der Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesverbraucherhilfe ist überzeugt, dass innovative Technologien und effiziente Verwaltungsprozesse dazu beitragen können, den Bau von Wohngebäuden zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren. Hierbei wird nicht nur an die kurzfristige Senkung der Mietpreise gedacht, sondern an eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation für die Verbraucher. Der Gesetzesvorschlag der Bundesverbraucherhilfe steht im Kontrast zu populären Maßnahmen wie dem Mietpreisdeckel. Statt rein regulierender Ansätze schlagen wir vor, die Wurzeln des Problems anzugehen. Durch die Vereinfachung des Gebäudebaus und die Nutzung moderner Technologien sollen die Baukosten gesenkt werden, was letztendlich zu erschwinglicherem Wohnraum führen soll. Die umfangreiche Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags zeigt die Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit, mit der die Bundesverbraucherhilfe diese Angelegenheit angeht. Wir betonen, dass diese Art der Interessenvertretung der einzige wirkungsvolle Weg ist, langfristige Verbesserungen herbeizuführen. Statt auf schnelle, aber möglicherweise oberflächliche Lösungen zu setzen, geht die Bundesverbraucherhilfe den Weg der nachhaltigen Veränderung. Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum wird durch die Initiative der Bundesverbraucherhilfe auf eine neue Ebene gehoben. Unser Gesetzesvorschlag ist nicht nur ein Schritt in Richtung bezahlbarer Mieten, sondern auch ein Aufruf zur Innovation und Effizienz im Bauwesen. Als Vorreiterin setzt die Bundesverbraucherhilfe damit neue Maßstäbe für die Rolle von Verbraucherorganisationen in der Gestaltung der Wohnraumpolitik. 
von Publikation 18. März 2023
Im Bauinnovationsgesetz streben wir die Einführung einer Rahmenbauordnung , die Änderung des Baugesetzbuchs und die Anpassung einiger anderer gesetzlicher Vorgaben an, die auf eine Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie eine Harmonisierung der Landesbauordnungen abzielen. Als Bundesverbraucherhilfe haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten und unsere Rechte zu schützen. Eines der zentralen Anliegen ist dabei die Schaffung von bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum . Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer einheitlichen Rahmenbauordnung und somit für eine Novellierung des Bauordnungsrechts in Deutschland ein. Die Rahmenbauordnung legt bundesweit einheitliche Standards für den Bau und die Nutzung von Gebäuden fest. Dadurch wird eine schnellere und effizientere Genehmigung von Bauprojekten ermöglicht. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern trägt auch dazu bei, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch einheitliche Standards und klare Vorgaben wird sichergestellt, dass Wohnraum sicher und gesundheitsverträglich ist. Die Rahmenbauordnung trägt zudem dazu bei, den Klimaschutz entscheidend voranzutreiben. Durch die Festlegung von energetischen Standards und Ressourceneffizienz wird sichergestellt, dass Gebäude ressourcenschonend und energieeffizient errichtet werden. Dadurch wird nicht nur der Verbrauch von Energie und damit auch die Emission von Treibhausgasen reduziert, sondern auch der Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher geschont. Insgesamt leistet die Einführung des Bauinnovationsgesetzes einen enormen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und energieeffizientem Wohnraum. Sie stärkt nicht nur die Verbraucherhaushalte, sondern stärkt auch den Klimaschutz und fördert den Wettbewerb. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bauinnovationsgesetz so schnell wie möglich eingeführt wird, um den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bau- und Immobilienbranche insgesamt gerecht zu werden.

Erfahre mehr über unsere Ausschüsse und Arbeitskreise.

ZUR DETAILSEITE