Arbeitsrecht

Im Job ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen. Hier findest Du praxisnahe Informationen zu Kündigung, Arbeitsvertrag, Überstunden, Urlaub, Krankheit und Lohn. Mit verständlichen Erläuterungen und konkreten Tipps unterstützt Dich dieser Bereich dabei, im Berufsleben fair behandelt zu werden und Deine Interessen sicher zu vertreten.

Aktuelles

7. April 2025
Mobbing und Bossing gelten als strukturelle Konflikte in Arbeitsverhältnissen, die regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren sind. Dabei handelt es sich nicht um gesetzlich definierte Tatbestände, sondern um durch die Rechtsprechung entwickelte Begriffe. Unter Mobbing wird im arbeitsrechtlichen Sinne das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten verstanden. Bossing bezeichnet dabei speziell das Mobbing durch Vorgesetzte. Rechtliche Grundlagen Im deutschen Arbeitsrecht existiert kein eigenes Mobbinggesetz. Ansprüche bei Mobbinghandlungen ergeben sich aus allgemeinen zivil- und arbeitsrechtlichen Normen, darunter: § 241 Abs. 2 BGB (gegenseitige Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis) § 823 Abs. 1 BGB (Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) § 3 Abs. 2 ArbSchG (Pflicht zum Schutz der psychischen Gesundheit) § 1004 BGB analog (Unterlassungsansprüche) Ergänzend kann auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen, sofern Mobbinghandlungen mit Diskriminierungsmerkmalen wie Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religion zusammenhängen. Kriterien der Rechtsprechung Die Rechtsprechung hat klare Anforderungen formuliert, damit arbeitsrechtliche Ansprüche wegen Mobbings erfolgreich geltend gemacht werden können. Entscheidend ist die Gesamtschau des Verhaltens: Es muss eine systematische, zielgerichtete und wiederholte Schädigung der betroffenen Person vorliegen. Einzelne Konflikte oder einmalige Übergriffe reichen nicht aus. Die Vorfälle müssen geeignet sein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht , die Gesundheit oder die berufliche Entwicklung erheblich zu beeinträchtigen. Die arbeitsgerichtliche Bewertung erfolgt im Einzelfall, wobei sowohl Art, Dauer und Intensität der Handlungen als auch deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Klagegegenstand und Anspruchsvoraussetzungen Betroffene Beschäftigte können im Fall nachgewiesenen Mobbings oder Bossings unter anderem folgende rechtliche Schritte einleiten: Schmerzensgeld- oder Schadensersatzklage (§ 253 Abs. 2 BGB i.V.m. § 823 BGB) Unterlassungsklage (§ 1004 BGB analog) Anfechtung von Kündigungen , die im Zusammenhang mit dem Mobbingverlauf stehen Anträge auf Versetzung bei gestörtem Vertrauensverhältnis Die Gerichte verlangen eine substantiierte Darlegung aller relevanten Vorfälle. Eine sogenannte Mobbingtatsachenliste mit Datum, Beteiligten und konkretem Geschehen ist regelmäßig Voraussetzung für die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht entsprechender Klagen. Keine Beweiserleichterung  Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz der vollständigen Darlegungs- und Beweislast durch die klagende Partei. Die Rechtsprechung lehnt eine generelle Beweiserleichterung für Mobbingopfer bislang ab. Dies ist einer der Gründe, weshalb Mobbingklagen oft scheitern – nicht weil das Verhalten zweifelsfrei zulässig gewesen wäre, sondern weil die prozessualen Nachweise nicht ausreichen. Unser Fazit Mobbing und Bossing können arbeitsrechtlich relevante Pflichtverletzungen darstellen. Eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung erfordert jedoch eine sorgfältige Beweisführung und die Erfüllung hoher juristischer Anforderungen. Die Gerichte erkennen Mobbing an, wenn systematische und gravierende Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegen, unterscheiden aber klar zwischen arbeitsrechtlich unzulässigem Verhalten und alltäglichen Konflikten im Betrieb.

Warum uns Arbeitsrecht so wichtig ist


Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern. Es betrifft Millionen von Menschen in Deutschland, ob in Vollzeit, Teilzeit oder befristet. Arbeitsverträge, Kündigungen, Lohnansprüche oder Urlaubsansprüche sind keine Randfragen, sondern existenziell. Wir tragen dazu bei, dass Verbraucher ihre arbeitsrechtlichen Positionen verstehen, einordnen und rechtssicher vertreten können.


Kurz erklärt: Das Themenfeld Arbeitsrecht

  • Das Arbeitsrecht umfasst den rechtlichen Rahmen von Arbeitsverhältnissen.
  • Es regelt unter anderem Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Entgelt.
  • Es betrifft Themen wie Kündigung, Abmahnung, Mutterschutz und Elternzeit.
  • Auch Tarifverträge, Mitbestimmung und Arbeitsschutz sind Gegenstand des Arbeitsrechts.

Unsere FAQ zu Arbeitsrecht

  • Welche Rechte habe ich, wenn ich ohne Angabe von Gründen gekündigt werde?

    Wirst Du ohne Begründung gekündigt, solltest Du schnell handeln. Das Kündigungsschutzgesetz greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In solchen Fällen muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, also durch betriebliche, verhaltens- oder personenbedingte Gründe erfolgen. Ohne nachvollziehbare Begründung kannst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist zwingend, sonst gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war.

  • Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber Überstunden verlangt, die nicht bezahlt werden?

    Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung ab. Ohne klare Vereinbarung darf der Arbeitgeber nicht einfach unbegrenzt Mehrarbeit verlangen. Wirst Du regelmäßig zu unbezahlten Überstunden gedrängt, solltest Du den Arbeitsvertrag prüfen lassen und das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. In vielen Fällen hilft eine rechtliche Beratung dabei, die Ansprüche durchzusetzen. Beweise wie Stundenzettel, Mails oder Chatverläufe sind dabei sehr hilfreich.

  • Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und was muss darin stehen?

    Du hast nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses kann als einfaches Zeugnis (mit Art und Dauer der Tätigkeit) oder als qualifiziertes Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbewertung) ausgestellt werden. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Botschaften enthalten. Du kannst Korrekturen verlangen, wenn Formulierungen unklar, lückenhaft oder negativ sind. Bei Bedarf lässt sich der Zeugnisinhalt auch gerichtlich überprüfen lassen.

  • Was gilt bei befristeten Arbeitsverträgen und wann sind sie unwirksam?

    Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren erlaubt, innerhalb derer maximal dreimal verlängert werden darf. Ist ein sachlicher Grund vorhanden, etwa bei Vertretung oder Projektarbeit, kann die Befristung auch länger gelten. Eine Befristung muss immer schriftlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Wird dies versäumt oder die Grenzen überschritten, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.