Vertragsrecht

Verträge begleiten Dich durch den Alltag – vom Handyvertrag über Onlinekäufe bis zur Ratenzahlung. Hier findest Du kompakte Informationen zu Deinen Rechten bei Vertragsabschluss, Widerruf, Kündigung oder bei fehlerhaften Leistungen. Mit unserem Wissen bist Du sicher unterwegs, wenn es um Deine Verträge geht.

Aktuelles

7. April 2025
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Streamingdienste wie Amazon Prime, Netflix, Spotify und DAZN ihre Abonnementpreise erhöht. Diese Anpassungen werfen wichtige Fragen zum Vertragsrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einseitiger Preiserhöhungen und der Rechte der Verbraucher.​ Rechtliche Grundlagen einseitiger Preiserhöhungen Grundsätzlich sind einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich problematisch. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Vertragsänderungen, die eine Partei einseitig vornimmt, den anderen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem Anbieter das Recht einräumen, Preise nach eigenem Ermessen zu erhöhen, wurden von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft. Gerichtliche Entscheidungen zu Preisanpassungsklauseln Mehrere Gerichte haben sich mit der Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten befasst:​ Amazon Prime : Das Landgericht Düsseldorf erklärte im Januar 2025 die Preisanpassungsklausel von Amazon Prime für unwirksam. Das Gericht befand, dass die Klausel zu unbestimmt sei und den Kunden keine Möglichkeit gebe, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen. Infolgedessen wurde die Preiserhöhung vom September 2022 als unzulässig eingestuft. DAZN : Das Oberlandesgericht München entschied im Oktober 2024, dass die Preisanpassungsklausel des Sport-Streamingdienstes DAZN unwirksam ist. Das Gericht kritisierte die mangelnde Transparenz der Klausel und untersagte deren weitere Verwendung. Netflix und Spotify : Das Kammergericht Berlin urteilte im November 2023, dass die Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify unwirksam sind. Die Klauseln ermöglichten einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und benachteiligten die Kunden unangemessen. Reaktionen der Streamingdienste Nach den gerichtlichen Entscheidungen haben einige Streamingdienste ihre Praktiken angepasst:​ Netflix und Spotify : Beide Unternehmen haben begonnen, vor Preiserhöhungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Amazon Prime : Trotz des Urteils des Landgerichts Düsseldorf hält Amazon die Preiserhöhung weiterhin für rechtmäßig und hat angekündigt, möglicherweise in Berufung zu gehen. Sammelklagen und Verbraucherrechte Aufgrund der als unzulässig eingestuften Preiserhöhungen haben Verbraucherorganisationen Sammelklagen initiiert, um die zu viel gezahlten Beträge für die Kunden zurückzufordern. So haben sich beispielsweise bis Anfang 2025 fast 83.000 Teilnehmer einer Sammelklage gegen Amazon Prime angeschlossen. Unser Fazit Die Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten hat erhebliche rechtliche und praktische Implikationen. Gerichtliche Entscheidungen haben die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Anbieter dazu veranlasst, ihre Vertragsklauseln und Kommunikationsstrategien zu überdenken. Verbraucher sollten bei Preiserhöhungen die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ihre Rechte geltend machen.
Justizhammer liegt auf einem aufgeschlagenen Gesetzesbuch. Daneben eine goldene Waage.
29. Januar 2025
Das Versicherungsunternehmen Element Insurance ist zahlungsunfähig, seit dem 8. Januar läuft das vorläufige Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter prüft dabei zunächst, ob sich ein anderer Versicherer findet, der die laufenden Verträge übernimmt. Falls dieser Lösungsansatz scheitert, wird das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Wichtigstes Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, das Geld der Gläubiger zu sichern, also im Falle der Element Insurance das der Versicherten. Im Zuge des vorläufigen Verfahrens laufen die Verträge zwar weiter, so dass Schadensfälle gemeldet werden können. Deckungssummen an die Versicherten fließen aber erst dann, wenn im Rahmen eines endgültigen Insolvenzverfahrens ein Sicherungsvermögen gebildet wird. Allerdings können sich Versicherte nicht darauf verlassen, dass dadurch sämtliche Schäden gedeckt werden. Falls du bei der Element Insurance versichert bist, solltest du daher sofort handeln und insbesondere bei wichtigen Versicherungen (z.B. Haftpflicht) so früh wie möglich zu einem anderen Versicherer wechseln. Am besten vereinbarst du eine vorläufige Deckungszusage, damit der Versicherungsschutz bereits mit der Antragstellung greift. Deinen Vertrag bei Element Insurance kannst du aufgrund der Insolvenz fristlos kündigen. Sollte ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet werden, endet der Vertrag innerhalb eines Monats sowieso. Problematisch ist die Insolvenz der Element Insurance auch für viele Verbraucher, die von dem Unternehmen eventuell noch nie gehört haben. Als White-Label-Versicherer ist Element Insurance der Risikoträger vieler Versicherungsprodukte, die mit einem Kooperationspartner abgeschlossen wurden. Um deinen aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen, solltest du daher alle Verträge durchgehen, die du mit einem der folgenden Unternehmen abgeschlossen hast: AutoProtect asspario Die Bayerische direkt-AS FRIDAY hepster Manufaktur Augsburg PANDA SCHUTZGARANT Wird die Element Insurance im Vertrag namentlich erwähnt, solltest du dich vom jeweiligen Versicherer über einen Tarifwechsel beraten lassen. Quellen BaFin Artikel zu ELEMENT Insurance AG: Informationen für die Versicherten FAQ zur ELEMENT Insurance AG Bund der Versicherten Versicherungsschutz von ELEMENT-Kund*innen akut gefährdet
von Aktuelles 7. Januar 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
von Aktuelles 7. Januar 2024
Im März 2022 sind in Deutschland neue Regeln in Kraft getreten, die für mehr Verbraucherschutz bei Verträgen sorgen sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Verträge für Smartphones, Streamingdienste oder Musikunterricht. Sie zielen darauf ab, dich als Verbraucher vor langen Laufzeiten und unerwartet hohen Kosten zu schützen. Einer der Hauptpunkte dieser Neuregelungen ist die Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit. Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zudem, dass die automatische Verlängerung höchstens 12 Monate betragen darf, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dies gibt dir mehr Flexibilität und verhindert, dass du ungewollt lange an einen Dienst gebunden bist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Erstlaufzeit. Du hast jetzt das Recht, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Das bedeutet, dass du nicht mehr ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden bist, wenn du ihn nach Ablauf der Erstlaufzeit vergisst zu kündigen. Diese Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung deiner Rechte als Verbraucher. Sie sorgen dafür, dass du nicht mehr in langen, kostenintensiven Verträgen festhängst und bieten dir mehr Kontrolle und Flexibilität beim Abschluss von Verträgen.

Warum uns Vertragsrecht so wichtig ist


Verträge regeln alltägliche Lebensbereiche – vom Kauf im Supermarkt bis zu komplexen Dienstleistungsverhältnissen. Verbraucher schließen täglich Verträge, oft ohne sich der rechtlichen Tragweite bewusst zu sein. Das Vertragsrecht schafft Verbindlichkeit und schützt zugleich vor unangemessenen Bedingungen. Wir stärken das Verständnis für rechtliche Grundlagen, damit Verträge fair, transparent und durchsetzbar bleiben.


Kurz erklärt: Das Themenfeld Vertragsrecht

  • Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen.
  • Es betrifft Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge und digitale Vertragsformen.
  • Es klärt Rechte und Pflichten bei Vertragsschluss, Rücktritt, Widerruf und Kündigung.
  • Das Vertragsrecht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung.

Unsere FAQ zu Vertragsrecht

  • Wann ist ein Vertrag rechtlich wirksam und was muss dafür erfüllt sein?

    Ein Vertrag ist rechtlich wirksam, wenn mindestens zwei Parteien sich über Inhalt und Leistung einig sind und beide ihre Zustimmung geben. Das kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschehen. Entscheidend ist die sogenannte übereinstimmende Willenserklärung. In bestimmten Fällen, etwa beim Immobilienkauf oder Verbraucherdarlehen, ist zwingend die Schriftform erforderlich. Ein Vertrag darf nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ist eine dieser Bedingungen verletzt, kann der Vertrag nichtig oder anfechtbar sein.

  • Wie kann ich einen Vertrag wirksam widerrufen und welche Fristen gelten?

    Bei sogenannten Fernabsatzverträgen, etwa bei Online-Käufen oder Haustürgeschäften, steht Dir als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt, sobald Du vollständig über das Widerrufsrecht informiert wurdest und die Ware erhalten hast. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, kann aber formfrei per Brief, E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Wird die Belehrung über das Widerrufsrecht unterlassen, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Wichtig ist, dass der Nachweis über den Widerruf gesichert ist.

  • Was passiert, wenn eine Vertragsklausel unwirksam ist – gilt dann der ganze Vertrag nicht?

    Ist eine einzelne Vertragsklausel unwirksam, bleibt der Vertrag grundsätzlich im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt, sofern das möglich ist. Dies gilt insbesondere bei sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen Verbraucherschutzvorschriften besonders streng sind. Beispielhaft betrifft das Klauseln zu Rücktrittsrechten, Kündigungsfristen oder Zahlungsbedingungen. Eine komplette Nichtigkeit des Vertrags kommt nur in Ausnahmefällen vor, etwa wenn der gesamte Vertragszweck entfällt oder eine sittenwidrige Regelung vorliegt.

  • Was bedeutet „Verzug“ bei Verträgen und welche Rechte habe ich in diesem Fall?

    Verzug bedeutet, dass eine vertraglich geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird, obwohl eine Mahnung oder ein verbindlicher Termin vorliegt. Kommt der Vertragspartner in Verzug, hast Du als Verbraucher unter anderem Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung von Mahnkosten und gegebenenfalls Rücktritt vom Vertrag. Bei Warenlieferungen kannst Du nach angemessener Fristsetzung auch Ersatz fordern. Um Deine Rechte durchzusetzen, solltest Du die Fristsetzung sowie den Zahlungsverzug immer schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren.