Der Bundesausschuss ist das fachliche Gremium der Bundesverbraucherhilfe e. V. Er zeichnet Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Positionspapiere im Rahmen der Beteiligung an der Bundesgesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.
Zusammensetzung und Berufung
Die Mitglieder des Bundesausschusses werden vom Präsidium ernannt und sind auf unbestimmte Dauer im Amt. Der Ausschuss besteht aus gleichrangigen Ausschussmitgliedern. Einen Vorsitz mit weitergehenden Rechten gibt es nicht.
Unabhängigkeit
Der Bundesausschuss ist keiner Weisung gebunden. Weder das Präsidium noch die Geschäftsstelle können ihm vorgeben, wie er eine Frage bewertet. Diese Weisungsfreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass seine Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren Gewicht haben.
Sitzungen
Der Bundesausschuss tagt öffentlich und in unregelmäßigen Abständen. Er befasst sich mit allen Themen von allgemeiner Relevanz, unabhängig davon, ob sie Verbraucher oder Unternehmen betreffen. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht auf dieser Seite.
Was der Bundesausschuss nicht tut
Der Bundesausschuss ist nicht mit dem Vertrauensregister befasst. Über Eintragungen und Widersprüche wird im Auditverfahren der Bundesverbraucherhilfe entschieden, das organisatorisch getrennt geführt wird. Ebenso bearbeitet der Bundesausschuss keine Einzelbeschwerden.
Mitwirken
Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Berufserfahrung im jeweiligen Sachgebiet ist willkommen, aber keine Voraussetzung. Wenden Sie sich über die Kontaktseite an die Geschäftsstelle.





