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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Bundesausschuss

Zwölf Fachausschüsse tragen die inhaltliche Arbeit des Verbands – ehrenamtlich, nach veröffentlichten Kriterien.

Der Bundesausschuss ist das fachliche Gremium der Bundesverbraucherhilfe e. V. Er zeichnet Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Positionspapiere im Rahmen der Beteiligung an der Bundesgesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.

Zusammensetzung und Berufung

Die Mitglieder des Bundesausschusses werden vom Präsidium ernannt und sind auf unbestimmte Dauer im Amt. Der Ausschuss besteht aus gleichrangigen Ausschussmitgliedern. Einen Vorsitz mit weitergehenden Rechten gibt es nicht.

Unabhängigkeit

Der Bundesausschuss ist keiner Weisung gebunden. Weder das Präsidium noch die Geschäftsstelle können ihm vorgeben, wie er eine Frage bewertet. Diese Weisungsfreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass seine Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren Gewicht haben.

Sitzungen

Der Bundesausschuss tagt öffentlich und in unregelmäßigen Abständen. Er befasst sich mit allen Themen von allgemeiner Relevanz, unabhängig davon, ob sie Verbraucher oder Unternehmen betreffen. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht auf dieser Seite.

Was der Bundesausschuss nicht tut

Der Bundesausschuss ist nicht mit dem Vertrauensregister befasst. Über Eintragungen und Widersprüche wird im Auditverfahren der Bundesverbraucherhilfe entschieden, das organisatorisch getrennt geführt wird. Ebenso bearbeitet der Bundesausschuss keine Einzelbeschwerden.

Mitwirken

Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Berufserfahrung im jeweiligen Sachgebiet ist willkommen, aber keine Voraussetzung. Wenden Sie sich über die Kontaktseite an die Geschäftsstelle.

Terminübersicht

Sitzungen und Termine, die öffentlich angekündigt werden. Änderungen werden hier nachgeführt.

Derzeit ist kein Termin angekündigt.

Meldungen und Positionen

Veröffentlichungen aus der Arbeit des Ausschusses: Positionen, Stellungnahmen und fachliche Hinweise zu Themen von allgemeiner Relevanz.

Reiserecht · 5. September 2026Bundesausschuss: Wer bei Buchungsplattformen Ihr Vertragspartner istOb Vermittlung oder Pauschalreise entscheidet darüber, an wen sich Ansprüche richten. Der Ausschuss ordnet die Konstellationen ein.WeiterlesenDatenschutzrecht · 5. September 2026Bundesausschuss: Auskunftsersuchen dürfen nicht ins Leere laufenDer Ausschuss benennt die Muster, mit denen Auskunftsansprüche faktisch entwertet werden, und formuliert einen praktikablen Mindeststandard.WeiterlesenSozialrecht · 4. September 2026Bundesausschuss: Worauf es bei der Begutachtung des Pflegegrads ankommtDer Ausschuss benennt die wiederkehrenden Ursachen, warum Einstufungen dem tatsächlichen Bedarf nicht entsprechen.WeiterlesenEnergierecht · 4. September 2026Bundesausschuss: Das Sonderkündigungsrecht praktisch nutzbar machenPreisanpassungsschreiben sind häufig so gestaltet, dass die Frist verstreicht, bevor die Tragweite erkennbar wird. Der Ausschuss benennt drei Anforderungen.WeiterlesenBau- und Immobilienrecht · 3. September 2026Bundesausschuss: Was eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung enthalten mussOhne vollständige Ankündigung verschiebt sich die Duldungspflicht. Der Ausschuss fasst die Anforderungen des § 555c BGB zusammen.WeiterlesenIT-Recht · 23. August 2026Bundesausschuss: Der Kündigungsbutton ist kein FormalismusWer Verträge online abschließen lässt, muss die Kündigung ebenso einfach ermöglichen. Der Ausschuss ordnet die Anforderungen des § 312k BGB ein.Weiterlesen

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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