Liveblog Energie, Umwelt und Klimaschutz

Kurznachrichten rund um unsere Arbeit im Ausschuss für Energie, Umwelt und Klimaschutz

In unseren Liveblogs informieren wir durch kurze Updates über Gespräche, Termine, Beratungen oder aktuelle Entwicklungen unserer Ausschussarbeit. Dieses Format ermöglicht es Außenstehenden besser zu verstehen, wie umfangreich unsere alltägliche Arbeit für Verbraucherschutz ist.

ZUM LIVEBLOG
Aktuelles
von Aktuelles 10 Aug., 2022
Die Bundesverbraucherhilfe sieht die Entscheidung über die Gasumlage noch nicht als endgültig abgeschlossen. Wir fordern ein Solidaritätssplitting, um die Gasumlage auf mehrere Akteure umzulegen. Das schont die Geldbeutel von allen.
von Aktuelles 10 Aug., 2022
Die Bundesverbraucherhilfe sieht die Entscheidung über die Gasumlage noch nicht als endgültig abgeschlossen. Wir fordern ein Solidaritätssplitting, um die Gasumlage auf mehrere Akteure umzulegen. Das schont die Geldbeutel von allen.
Publikationen
von Publikation 29 Mai, 2024
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen im Rahmen eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ fortentwickelt werden. Insbesondere sollen dazu die Steuerungsmechanismen des Gesetzes verbessert und präzisiert werden. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Basis dafür ist das jährliche Monitoring. Allem voran kritisieren wir den sich auf die global ansteigenden Treibhausgasemissionen beziehenden Absatz in der Begründung des Entwurfs (S. 13 Ziff I Abs. 2). Es erschließt sich der Bundesverbraucherhilfe nicht, inwieweit von global ansteigenden Treibhausgasemissionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Zielsetzungsverpflichtung der Bundesregierung, ihr Handeln auf Klimaneutralität auszurichten, geschlossen wird. In Deutschland wurden 2023 nur 673 Mio. Tonnen Treibhausgase freigesetzt - dies sind 76 Mio. Tonnen oder 10,1 % weniger im Vergleich zum Jahr 2022 (Vorjahresvergleich) [1]. Die angeführte Begründung ist also völlig obsolet im Zusammenhang mit diesem nationalen Bundesgesetz. Weiter führt die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf an, der Expertenrat für Klimafragen habe in seinem Zweijahresbericht 2022 eine stärker vorausschauende Sichtweise in Bezug auf den Nachsteuerungsmechanismus vorgeschlagen. Sie verweist auf die Randnummern 286 ff. des Berichts. In dem Bericht wird in Randnummer 288 (mittig) die Veröffentlichung des Vereinigten Königreichs in einem Online-Tool erwähnt. Entsprechende IT-Schnittstellen und Reporting-Strukturen könnten somit zumindest einen Kostenanstieg um 1,06 Mio. Euro vermeiden, indem die Idee neuer Stellen durch die Schaffung einer effizienten IT-Infrastruktur ersetzt werden. Die bisherigen Stellenressourcen könnten dazu genutzt werden, mit den zu schaffenden IT-Schnittstellen effizient umzugehen, um bessere Monitoring Maps zu schaffen (siehe Bericht für Sachverhalt). [2] Aufgehoben werden nach dem Gesetzesentwurf die Regelungen, wonach die sektoralen Jahresemissionsmengen eine Nachsteuerung auslösen können. Entscheidend für die Auslösung von ergänzenden Maßnahmen zur Emissionsminderung soll stattdessen eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 sein. Dies wird die zielgenaue und dadurch ressourcenschonende Nachsteuerung unserer Auffassung nach zunehmend ineffizient gestalten. Zielgenaue Nachsteuerung betrachten wir als Ressortprinzip, nachdem die Bundesregierung insgesamt arbeitet, vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 GOBReg und § 5 Abs. 1 GGO. Weshalb das Ressortprinzip im vorliegenden Gesetzesrahmen umgestaltet werden sollte, nur um übergreifende Stellenpositionen zu schaffen, die als Schnittstelle der Ressorts agieren, und zusätzliche Berichte zu erstellen, erschließt sich der Bundesverbraucherhilfe nicht. Wenn die Bundesregierung in demselben oder im vorangehenden Jahr einen Beschluss gefasst hat, der die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2021 bis einschließlich 2030 sicherstellt, soll eine Nachsteuerung nicht mehr stattfinden müssen. Dies kritisieren wir deutlich. Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Sicherstellungsmaßnahmen kann kategorisch nicht ausgeschlossen werden, dass die Jahresemissionsmengen dennoch erreicht oder überschritten werden (sektoral). Somit ist es nicht zielführend, diese Klausel aufzunehmen, da eine Nachsteuerung auch dann unerlässlich ist, wenn die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen hat und sich diese als nicht wirksam erweisen. Insgesamt lässt sich keine Effizienzsteigerung durch die Zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung vom 20.06.2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erkennen. [1] Siehe Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent – größter Rückgang seit 1990 | Umweltbundesamt [2] Siehe Zweijahresgutachten 2022 (expertenrat-klima.de)
von Publikation 20 Mai, 2024
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zielt darauf ab, die bestehenden Steuerungsmechanismen zu verbessern und präzisieren. Dies ist angesichts der zunehmenden Dringlichkeit des Klimaschutzes und der Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, grundsätzlich zu begrüßen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung von sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnungen zur besseren Überwachung der Emissionsziele. Dies kann zu einer effizienteren und vorausschauenderen Klimapolitik führen. Die stärkere Einbindung des Expertenrats für Klimafragen und die Erstellung von Projektionsdaten sind ebenfalls positive Schritte, die zur Verbesserung der Transparenz und Effektivität der Klimaschutzmaßnahmen beitragen können. Die gesetzliche Verankerung von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zeigt zudem, dass langfristige Strategien berücksichtigt werden, was für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen entscheidend ist.
von Publikation 15 Mai, 2024
Der vorliegende Entwurf zielt insgesamt darauf ab, die Wirtschaft zu entlasten. Durch Vereinfachungen und Klarstellungen wird eine verbesserte getrennte Sammlung von Abfällen gefördert, was das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbehandlung von Gemischen unterstützt. Unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf Verbraucher sind dabei nicht erkennbar. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen, da eine effizientere Abfalltrennung und -verwertung sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist.
von Pressemitteilung 28 Juli, 2023
Datum der Veröffentlichung: 28. Juli 2023
Ratgeber
von Ratgeber für Verbraucher 22 Juli, 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Wasser sparen schützt die Umwelt und reduziert die Wasserkosten. Ein bewusster Umgang mit Wasser im Haushalt kann viel bewirken. Effiziente Geräte und wassersparende Maßnahmen helfen langfristig . Jeder kann einen Beitrag leisten , um die Ressource Wasser zu schonen.
von Ratgeber für Verbraucher 21 Mai, 2023
In Zeiten zunehmender Umweltprobleme und steigender Energiekosten ist es wichtiger denn je, unseren Energieverbrauch zu reduzieren und umweltfreundliche Verhaltensweisen zu entwickeln. Hier sind fünf ausführliche Tipps, wie Sie energiebewusst handeln und zum Umweltschutz beitragen können:
von Ratgeber für Verbraucher 22 Juli, 2024
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von Ratgeber für Verbraucher 21 Mai, 2023
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Mustervorlagen
von Mustervorlage 24 Aug., 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Stromanbieter] [Kundencenter/Serviceadresse des Stromanbieters] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Widerspruch gegen fehlerhafte Stromrechnung [Rechnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen die Stromrechnung mit der Rechnungsnummer [Rechnungsnummer] vom [Datum der Rechnung] ein. Nach meiner Überprüfung weicht der in der Rechnung angegebene Verbrauch erheblich von meinen tatsächlichen Verbrauchsdaten ab. Laut Ihrer Abrechnung beträgt mein Stromverbrauch [angegebene kWh], während mein Zählerstand am [Datum der Ablesung] lediglich [tatsächlicher Zählerstand in kWh] aufwies. Dies ergibt eine Differenz von [Differenz in kWh], die nicht nachvollziehbar ist. Zudem habe ich in diesem Zeitraum keine außergewöhnlichen Geräte genutzt, die den Verbrauch erklären könnten. Ich bitte Sie daher, die Rechnung umgehend zu überprüfen und mir eine korrigierte Rechnung zukommen zu lassen. Bis zur Klärung des Sachverhalts werde ich den geforderten Betrag nicht überweisen und bitte um eine entsprechende Stundung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs und informieren Sie mich über die weiteren Schritte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 24 Aug., 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Name der Förderstelle] [Adresse der Förderstelle] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Fördermittel für energetische Sanierung des Wohngebäudes [Adresse des Gebäudes] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Fördermittel für die energetische Sanierung meines Wohngebäudes, gelegen in der [Adresse des Gebäudes], gemäß den Richtlinien Ihres Förderprogramms [Name des Förderprogramms, falls bekannt]. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen folgende Punkte: Dämmung der Außenwände Austausch der alten Fenster durch energieeffiziente Modelle Erneuerung der Heizungsanlage Installation einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Energieberater [Name des Energieberaters] durchgeführt, der bereits eine umfassende Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungskonzepts übernommen hat. Das Konzept liegt diesem Antrag als Anlage bei. Im Rahmen der Sanierung erwarte ich eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und damit eine Verbesserung der Energieeffizienz meines Wohngebäudes. Die Durchführung der Maßnahmen wird voraussichtlich [geplanter Zeitraum] dauern. Anbei übersende ich Ihnen die folgenden Unterlagen zur weiteren Bearbeitung meines Antrags: Energieberatungsgutachten und Sanierungskonzept Kostenvoranschläge der beauftragten Fachfirmen Bestätigung über die Qualifikation des beauftragten Energieberaters Nachweis über die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes Ich bitte um eine zügige Bearbeitung meines Antrags und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 28 Juli, 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name der Organisation / des Unternehmens] [Adresse der Organisation / des Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Dateneinsicht gemäß DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte von meinem Recht auf Dateneinsicht gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gebrauch machen. Gemäß dieser Bestimmung habe ich das Recht, Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ich bitte Sie daher höflich um Mitteilung über die Art der von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten sowie den Zweck der Speicherung. Ich möchte insbesondere Informationen über die folgenden Punkte erhalten: [Liste der spezifischen Informationen, die angefordert werden, z. B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, Kundenkonto-Daten usw.] Des Weiteren bitte ich Sie, mir mitzuteilen, an welche Dritten meine Daten gegebenenfalls weitergegeben wurden. Ich ersuche Sie, die gewünschten Informationen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens bereitzustellen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, um meine Identität zu verifizieren, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir die gewünschten Informationen schriftlich mit oder stellen Sie mir eine Kopie der relevanten Unterlagen zur Verfügung. Ich weise darauf hin, dass meine Anfrage gemäß Artikel 12 DSGVO kostenfrei zu bearbeiten ist. Falls Sie dennoch Kosten erheben möchten, bitte ich Sie, mich im Voraus darüber zu informieren. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und meinen Antrag auf Akteneinsicht entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

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