Für Verbraucher

Alles rund um unsere Arbeit im Ausschuss für Energie, Umwelt und Klimaschutz

Unser Ausschuss für Energie, Umwelt und Klimaschutz engagiert sich für eine nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und umweltfreundliche Technologien. Hier erfährst du, wie wir an Lösungen arbeiten, die Verbraucherinnen, Verbraucher und der Umwelt gleichermaßen zugutekommen.

Aktuelles
von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 10. August 2022
Die Bundesverbraucherhilfe sieht die Entscheidung über die Gasumlage noch nicht als endgültig abgeschlossen. Wir fordern ein Solidaritätssplitting, um die Gasumlage auf mehrere Akteure umzulegen. Das schont die Geldbeutel von allen.
von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 10. August 2022
Die Bundesverbraucherhilfe sieht die Entscheidung über die Gasumlage noch nicht als endgültig abgeschlossen. Wir fordern ein Solidaritätssplitting, um die Gasumlage auf mehrere Akteure umzulegen. Das schont die Geldbeutel von allen.
Publikationen
von Publikation 29. Mai 2024
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen im Rahmen eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ fortentwickelt werden. Insbesondere sollen dazu die Steuerungsmechanismen des Gesetzes verbessert und präzisiert werden. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Basis dafür ist das jährliche Monitoring. Allem voran kritisieren wir den sich auf die global ansteigenden Treibhausgasemissionen beziehenden Absatz in der Begründung des Entwurfs (S. 13 Ziff I Abs. 2). Es erschließt sich der Bundesverbraucherhilfe nicht, inwieweit von global ansteigenden Treibhausgasemissionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Zielsetzungsverpflichtung der Bundesregierung, ihr Handeln auf Klimaneutralität auszurichten, geschlossen wird. In Deutschland wurden 2023 nur 673 Mio. Tonnen Treibhausgase freigesetzt - dies sind 76 Mio. Tonnen oder 10,1 % weniger im Vergleich zum Jahr 2022 (Vorjahresvergleich) [1]. Die angeführte Begründung ist also völlig obsolet im Zusammenhang mit diesem nationalen Bundesgesetz. Weiter führt die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf an, der Expertenrat für Klimafragen habe in seinem Zweijahresbericht 2022 eine stärker vorausschauende Sichtweise in Bezug auf den Nachsteuerungsmechanismus vorgeschlagen. Sie verweist auf die Randnummern 286 ff. des Berichts. In dem Bericht wird in Randnummer 288 (mittig) die Veröffentlichung des Vereinigten Königreichs in einem Online-Tool erwähnt. Entsprechende IT-Schnittstellen und Reporting-Strukturen könnten somit zumindest einen Kostenanstieg um 1,06 Mio. Euro vermeiden, indem die Idee neuer Stellen durch die Schaffung einer effizienten IT-Infrastruktur ersetzt werden. Die bisherigen Stellenressourcen könnten dazu genutzt werden, mit den zu schaffenden IT-Schnittstellen effizient umzugehen, um bessere Monitoring Maps zu schaffen (siehe Bericht für Sachverhalt). [2] Aufgehoben werden nach dem Gesetzesentwurf die Regelungen, wonach die sektoralen Jahresemissionsmengen eine Nachsteuerung auslösen können. Entscheidend für die Auslösung von ergänzenden Maßnahmen zur Emissionsminderung soll stattdessen eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 sein. Dies wird die zielgenaue und dadurch ressourcenschonende Nachsteuerung unserer Auffassung nach zunehmend ineffizient gestalten. Zielgenaue Nachsteuerung betrachten wir als Ressortprinzip, nachdem die Bundesregierung insgesamt arbeitet, vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 GOBReg und § 5 Abs. 1 GGO. Weshalb das Ressortprinzip im vorliegenden Gesetzesrahmen umgestaltet werden sollte, nur um übergreifende Stellenpositionen zu schaffen, die als Schnittstelle der Ressorts agieren, und zusätzliche Berichte zu erstellen, erschließt sich der Bundesverbraucherhilfe nicht. Wenn die Bundesregierung in demselben oder im vorangehenden Jahr einen Beschluss gefasst hat, der die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2021 bis einschließlich 2030 sicherstellt, soll eine Nachsteuerung nicht mehr stattfinden müssen. Dies kritisieren wir deutlich. Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Sicherstellungsmaßnahmen kann kategorisch nicht ausgeschlossen werden, dass die Jahresemissionsmengen dennoch erreicht oder überschritten werden (sektoral). Somit ist es nicht zielführend, diese Klausel aufzunehmen, da eine Nachsteuerung auch dann unerlässlich ist, wenn die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen hat und sich diese als nicht wirksam erweisen. Insgesamt lässt sich keine Effizienzsteigerung durch die Zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung vom 20.06.2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erkennen. [1] Siehe Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent – größter Rückgang seit 1990 | Umweltbundesamt [2] Siehe Zweijahresgutachten 2022 (expertenrat-klima.de)
von Publikation 20. Mai 2024
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zielt darauf ab, die bestehenden Steuerungsmechanismen zu verbessern und präzisieren. Dies ist angesichts der zunehmenden Dringlichkeit des Klimaschutzes und der Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, grundsätzlich zu begrüßen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung von sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnungen zur besseren Überwachung der Emissionsziele. Dies kann zu einer effizienteren und vorausschauenderen Klimapolitik führen. Die stärkere Einbindung des Expertenrats für Klimafragen und die Erstellung von Projektionsdaten sind ebenfalls positive Schritte, die zur Verbesserung der Transparenz und Effektivität der Klimaschutzmaßnahmen beitragen können. Die gesetzliche Verankerung von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zeigt zudem, dass langfristige Strategien berücksichtigt werden, was für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen entscheidend ist.
von Publikation 15. Mai 2024
Der vorliegende Entwurf zielt insgesamt darauf ab, die Wirtschaft zu entlasten. Durch Vereinfachungen und Klarstellungen wird eine verbesserte getrennte Sammlung von Abfällen gefördert, was das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbehandlung von Gemischen unterstützt. Unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf Verbraucher sind dabei nicht erkennbar. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen, da eine effizientere Abfalltrennung und -verwertung sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist.
von Pressemitteilung 28. Juli 2023
Der vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wird grundsätzlich begrüßt, da eine bundesweite Harmonisierung der Wärmeplanung und die Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetze von großer Bedeutung für den Klimaschutz sind. Durch eine strategische Planung können effiziente Maßnahmen zur Dekarbonisierung ergriffen werden, die dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Die geplante Wärmeplanung ermöglicht eine koordinierte Vorgehensweise auf Bundesebene, bei der die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Durch eine effiziente Planung können mögliche Synergien zwischen den Wärmenetzen genutzt und innovative Lösungen entwickelt werden, die eine nachhaltige und dezentrale Wärmeversorgung fördern. Dies schafft nicht nur Klimaschutzvorteile, sondern auch wirtschaftliche Potenziale und regionale Entwicklungsmöglichkeiten. Allerdings ist es wichtig, die Herausforderungen zu berücksichtigen, die mit einem solch umfassenden Planungsprozess einhergehen. Der Verwaltungsaufwand kann erheblich sein und es bedarf einer klaren Kommunikation und Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren und Ebenen. Zudem ist anzumerken, dass das bestehende Gesetz zur Einsparung von Energie (GEG) derzeit nicht ausreichend technologieoffen ist und bestimmte vielversprechende alternative Ansätze kategorisch ausschließt. Solange das GEG keine umfassende technologieoffene Basis bietet, besteht das Risiko, dass die Wärmeplanung letztlich zur Umsetzung einer zentralistischen und starren Vorgabe führt, die innovative und nachhaltige Lösungen blockiert. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass bei der Umsetzung des Gesetzes eine Flexibilität und Offenheit für innovative Technologien und Lösungen gewährleistet wird. Eine verstärkte Einbindung von Expertinnen und Experten kann dazu beitragen, dass die Wärmeplanung tatsächlich zu einer zukunftsfähigen und dezentralen Wärmeversorgung führt und die Klimaziele erfolgreich unterstützt.
Ratgeber
von Ratgeber 23. März 2025
Reguläre Kündigung Ein Energieliefervertrag sollte klare Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit enthalten, damit du nachvollziehen kannst, wie und zu welchem Zeitpunkt du den Vertrag kündigen kannst. Es ist wichtig, dass du prüfst, wann dein Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) und ob er sich möglicherweise automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
von Ratgeber 27. Januar 2025
Der Ratgeber auf einen Blick Anspruch prüfen: Auch Berufstätige können bei hohen Heizkosten staatliche Unterstützung beantragen. Antrag stellen: Heizkosten-Nachzahlungen und hohe Abschläge können übernommen werden – Antrag schriftlich einreichen. Schnelle Hilfe: Zuschüsse oder Darlehen bei drohender Strom- oder Gassperre möglich.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick  Wasser sparen schützt die Umwelt und reduziert die Wasserkosten. Ein bewusster Umgang mit Wasser im Haushalt kann viel bewirken. Effiziente Geräte und wassersparende Maßnahmen helfen langfristig . Jeder kann einen Beitrag leisten , um die Ressource Wasser zu schonen.
MEHR LADEN
von Ratgeber 23. März 2025
Reguläre Kündigung Ein Energieliefervertrag sollte klare Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit enthalten, damit du nachvollziehen kannst, wie und zu welchem Zeitpunkt du den Vertrag kündigen kannst. Es ist wichtig, dass du prüfst, wann dein Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) und ob er sich möglicherweise automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
von Ratgeber 27. Januar 2025
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von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
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von Ratgeber für Verbraucher 21. Mai 2023
In Zeiten zunehmender Umweltprobleme und steigender Energiekosten ist es wichtiger denn je, unseren Energieverbrauch zu reduzieren und umweltfreundliche Verhaltensweisen zu entwickeln. Hier sind fünf ausführliche Tipps, wie Sie energiebewusst handeln und zum Umweltschutz beitragen können:
Mustervorlagen
von Mustervorlage 27. Januar 2025
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MEHR LADEN
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name der Organisation / des Unternehmens] [Adresse der Organisation / des Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Dateneinsicht gemäß DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte von meinem Recht auf Dateneinsicht gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gebrauch machen. Gemäß dieser Bestimmung habe ich das Recht, Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ich bitte Sie daher höflich um Mitteilung über die Art der von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten sowie den Zweck der Speicherung. Ich möchte insbesondere Informationen über die folgenden Punkte erhalten: [Liste der spezifischen Informationen, die angefordert werden, z. B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, Kundenkonto-Daten usw.] Des Weiteren bitte ich Sie, mir mitzuteilen, an welche Dritten meine Daten gegebenenfalls weitergegeben wurden. Ich ersuche Sie, die gewünschten Informationen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens bereitzustellen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, um meine Identität zu verifizieren, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir die gewünschten Informationen schriftlich mit oder stellen Sie mir eine Kopie der relevanten Unterlagen zur Verfügung. Ich weise darauf hin, dass meine Anfrage gemäß Artikel 12 DSGVO kostenfrei zu bearbeiten ist. Falls Sie dennoch Kosten erheben möchten, bitte ich Sie, mich im Voraus darüber zu informieren. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und meinen Antrag auf Akteneinsicht entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

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