Für Verbraucher

Alles rund um unsere Arbeit im Ausschuss für Immobilien, Bauwesen und Wohnraum

Unser Ausschuss für Immobilien, Bauwesen und Wohnraum setzt sich für bezahlbaren Wohnraum, nachhaltiges Bauen und faire Mietbedingungen ein. Hier erfährst du, wie wir an Lösungen arbeiten, die Mieterinnen, Mieter und Eigentümer gleichermaßen unterstützen.

Aktuelles
von Aktuelles 8. Januar 2024
Sicherheit zuerst Wenn du von einem Hochwasser betroffen bist, ist deine Sicherheit das Wichtigste. Bevor du das überflutete Gebiet betrittst, stelle sicher, dass es sicher ist. Überprüfe auf sichtbare strukturelle Schäden, die ein Risiko darstellen könnten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Abschalten des Stroms, um elektrische Gefahren zu vermeiden. Auch wenn es dringend erscheint, wieder in dein Zuhause oder Geschäft zurückzukehren, ist es entscheidend, zuerst die Sicherheit zu gewährleisten. 
von Aktuelles 22. November 2023
Die Thematik bezahlbarer Wohnraum rückt zunehmend in den Fokus der Verbraucherinteressen. Die Bundesverbraucherhilfe positioniert sich als Vorreiter in dieser Debatte und präsentiert einen umfangreichen Gesetzesvorschlag, der auf zukunftsfähige Lösungen setzt, anstatt auf kurzfristige Maßnahmen wie den Mietpreisdeckel. Die Bundesverbraucherhilfe hat sich als erste Verbraucherorganisation konstruktiv in die Debatte um bezahlbaren Wohnraum eingebracht. Ihr umfassender Gesetzesvorschlag, der ganze 108 Seiten umfasst, stellt einen Meilenstein in der Interessenvertretung der Verbraucher dar. Der Fokus liegt dabei auf nachhaltigen Lösungen, die nicht nur die Mietpreise regulieren, sondern den gesamten Prozess des Gebäudebaus und der Verwaltung optimieren. Ein zentrales Element des Gesetzesvorschlags ist die Förderung der Digitalisierung im Bauwesen und der Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesverbraucherhilfe ist überzeugt, dass innovative Technologien und effiziente Verwaltungsprozesse dazu beitragen können, den Bau von Wohngebäuden zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren. Hierbei wird nicht nur an die kurzfristige Senkung der Mietpreise gedacht, sondern an eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation für die Verbraucher. Der Gesetzesvorschlag der Bundesverbraucherhilfe steht im Kontrast zu populären Maßnahmen wie dem Mietpreisdeckel. Statt rein regulierender Ansätze schlagen wir vor, die Wurzeln des Problems anzugehen. Durch die Vereinfachung des Gebäudebaus und die Nutzung moderner Technologien sollen die Baukosten gesenkt werden, was letztendlich zu erschwinglicherem Wohnraum führen soll. Die umfangreiche Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags zeigt die Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit, mit der die Bundesverbraucherhilfe diese Angelegenheit angeht. Wir betonen, dass diese Art der Interessenvertretung der einzige wirkungsvolle Weg ist, langfristige Verbesserungen herbeizuführen. Statt auf schnelle, aber möglicherweise oberflächliche Lösungen zu setzen, geht die Bundesverbraucherhilfe den Weg der nachhaltigen Veränderung. Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum wird durch die Initiative der Bundesverbraucherhilfe auf eine neue Ebene gehoben. Unser Gesetzesvorschlag ist nicht nur ein Schritt in Richtung bezahlbarer Mieten, sondern auch ein Aufruf zur Innovation und Effizienz im Bauwesen. Als Vorreiterin setzt die Bundesverbraucherhilfe damit neue Maßstäbe für die Rolle von Verbraucherorganisationen in der Gestaltung der Wohnraumpolitik. 
von Aktuelles 4. Mai 2023
Ein häufiges Argument gegen eine bundeseinheitliche Regelung, wie beispielsweise eine Bundesbauordnung, ist der Vorwurf des Zentralismus. Doch ist dieser Vorwurf wirklich gerechtfertigt? Lassen Sie uns die Fakten betrachten: Es stimmt, dass die Zuständigkeit für Bauangelegenheiten laut Grundgesetz den Ländern obliegt. Allerdings gibt es bereits heute viele bundesweit einheitliche Vorschriften im Baurecht, wie etwa die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine bundesweite Regelung für den Brandschutz und die Barrierefreiheit würde also nur eine logische Fortsetzung dieser Entwicklung darstellen.
von Aktuelles 6. November 2022
Für eine Bundesbauordnung gab es in den letzten zwei Jahren besonders viel Zuspruch. Die Bauordnungen auf Länderebene sind nämlich vor allem eines: Bürokratisch und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Investorinnen und Investoren ist dieses Verordnungs-Wirrwarr eine Herausforderung. Initiative für eine Bundesbauordnung  Die Brandschutzakademie Berlin hat eine Initiative für eine solche Bundesbauordnung geschaffen. Während des Immobiliengipfels im November wird sich auch der Immobilienvorstand unter Vanessa Wenk mit der Frage beschäftigen, ob die Schaffung einer Bundesbauordnung Sinn machen könnte. Mit der Erschaffung von Gesetzestexten hat die Bundesverbraucherhilfe schließlich Erfahrung. Abzuwarten bleibt vor allem die Expertise des Immobiliengipfels. Das Für und Wider einer solchen Bauordnung wird eines der zentralen Themen des Gipfels.
von Aktuelles 6. November 2022
Das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe fordert Hochbauten, anstatt weitere Grünflächen auszuweiten. Darauf hat sich der Tochterverband der Bundesverbraucherhilfe bereits im September 2022 ausgesprochen. Doch wie vereinbar ist diese Forderung mit dem Bundesvorstand für Immobilien und sind Hochbauten wirklich die Lösung? Initiativen gegen Hochbauten Bürgerinitiativen gegen Hochbauten sprechen sich bereits seit Jahren gegen Hochhäuser aus. Sie seien wahre "Klimakiller", wird die Münchner Bürgerinitiative zitiert. Bayerns Landespräsident sieht die Kompetenz auf Bundesebene: "Wir brauchen mehr Hochbauten, müssen aber auf Bundesebene darüber sprechen, bevor Entscheidungen getroffen werden." Die reine Ablehnung von Hochbauten lehne er hingegen ab. "Wohnraum kann nur endlich in die Breite entstehen", sagt er. In Bayern werde man den Immobiliengipfel der Bundesverbraucherhilfe im November abwarten. Kein Positionspapier ohne Zustimmung vom Bund  Die Bayerische Landesverbraucherhilfe werde kein Positionspapier ohne die Zustimmung des Bundesimmobilienvorstandes herausgeben. Das hat das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe bestätigt.
von Aktuelles 8. Januar 2024
Sicherheit zuerst Wenn du von einem Hochwasser betroffen bist, ist deine Sicherheit das Wichtigste. Bevor du das überflutete Gebiet betrittst, stelle sicher, dass es sicher ist. Überprüfe auf sichtbare strukturelle Schäden, die ein Risiko darstellen könnten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Abschalten des Stroms, um elektrische Gefahren zu vermeiden. Auch wenn es dringend erscheint, wieder in dein Zuhause oder Geschäft zurückzukehren, ist es entscheidend, zuerst die Sicherheit zu gewährleisten. 
von Aktuelles 22. November 2023
Die Thematik bezahlbarer Wohnraum rückt zunehmend in den Fokus der Verbraucherinteressen. Die Bundesverbraucherhilfe positioniert sich als Vorreiter in dieser Debatte und präsentiert einen umfangreichen Gesetzesvorschlag, der auf zukunftsfähige Lösungen setzt, anstatt auf kurzfristige Maßnahmen wie den Mietpreisdeckel. Die Bundesverbraucherhilfe hat sich als erste Verbraucherorganisation konstruktiv in die Debatte um bezahlbaren Wohnraum eingebracht. Ihr umfassender Gesetzesvorschlag, der ganze 108 Seiten umfasst, stellt einen Meilenstein in der Interessenvertretung der Verbraucher dar. Der Fokus liegt dabei auf nachhaltigen Lösungen, die nicht nur die Mietpreise regulieren, sondern den gesamten Prozess des Gebäudebaus und der Verwaltung optimieren. Ein zentrales Element des Gesetzesvorschlags ist die Förderung der Digitalisierung im Bauwesen und der Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesverbraucherhilfe ist überzeugt, dass innovative Technologien und effiziente Verwaltungsprozesse dazu beitragen können, den Bau von Wohngebäuden zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren. Hierbei wird nicht nur an die kurzfristige Senkung der Mietpreise gedacht, sondern an eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation für die Verbraucher. Der Gesetzesvorschlag der Bundesverbraucherhilfe steht im Kontrast zu populären Maßnahmen wie dem Mietpreisdeckel. Statt rein regulierender Ansätze schlagen wir vor, die Wurzeln des Problems anzugehen. Durch die Vereinfachung des Gebäudebaus und die Nutzung moderner Technologien sollen die Baukosten gesenkt werden, was letztendlich zu erschwinglicherem Wohnraum führen soll. Die umfangreiche Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags zeigt die Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit, mit der die Bundesverbraucherhilfe diese Angelegenheit angeht. Wir betonen, dass diese Art der Interessenvertretung der einzige wirkungsvolle Weg ist, langfristige Verbesserungen herbeizuführen. Statt auf schnelle, aber möglicherweise oberflächliche Lösungen zu setzen, geht die Bundesverbraucherhilfe den Weg der nachhaltigen Veränderung. Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum wird durch die Initiative der Bundesverbraucherhilfe auf eine neue Ebene gehoben. Unser Gesetzesvorschlag ist nicht nur ein Schritt in Richtung bezahlbarer Mieten, sondern auch ein Aufruf zur Innovation und Effizienz im Bauwesen. Als Vorreiterin setzt die Bundesverbraucherhilfe damit neue Maßstäbe für die Rolle von Verbraucherorganisationen in der Gestaltung der Wohnraumpolitik. 
von Aktuelles 4. Mai 2023
Ein häufiges Argument gegen eine bundeseinheitliche Regelung, wie beispielsweise eine Bundesbauordnung, ist der Vorwurf des Zentralismus. Doch ist dieser Vorwurf wirklich gerechtfertigt? Lassen Sie uns die Fakten betrachten: Es stimmt, dass die Zuständigkeit für Bauangelegenheiten laut Grundgesetz den Ländern obliegt. Allerdings gibt es bereits heute viele bundesweit einheitliche Vorschriften im Baurecht, wie etwa die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine bundesweite Regelung für den Brandschutz und die Barrierefreiheit würde also nur eine logische Fortsetzung dieser Entwicklung darstellen.
von Aktuelles 6. November 2022
Für eine Bundesbauordnung gab es in den letzten zwei Jahren besonders viel Zuspruch. Die Bauordnungen auf Länderebene sind nämlich vor allem eines: Bürokratisch und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Investorinnen und Investoren ist dieses Verordnungs-Wirrwarr eine Herausforderung. Initiative für eine Bundesbauordnung  Die Brandschutzakademie Berlin hat eine Initiative für eine solche Bundesbauordnung geschaffen. Während des Immobiliengipfels im November wird sich auch der Immobilienvorstand unter Vanessa Wenk mit der Frage beschäftigen, ob die Schaffung einer Bundesbauordnung Sinn machen könnte. Mit der Erschaffung von Gesetzestexten hat die Bundesverbraucherhilfe schließlich Erfahrung. Abzuwarten bleibt vor allem die Expertise des Immobiliengipfels. Das Für und Wider einer solchen Bauordnung wird eines der zentralen Themen des Gipfels.
von Aktuelles 6. November 2022
Das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe fordert Hochbauten, anstatt weitere Grünflächen auszuweiten. Darauf hat sich der Tochterverband der Bundesverbraucherhilfe bereits im September 2022 ausgesprochen. Doch wie vereinbar ist diese Forderung mit dem Bundesvorstand für Immobilien und sind Hochbauten wirklich die Lösung? Initiativen gegen Hochbauten Bürgerinitiativen gegen Hochbauten sprechen sich bereits seit Jahren gegen Hochhäuser aus. Sie seien wahre "Klimakiller", wird die Münchner Bürgerinitiative zitiert. Bayerns Landespräsident sieht die Kompetenz auf Bundesebene: "Wir brauchen mehr Hochbauten, müssen aber auf Bundesebene darüber sprechen, bevor Entscheidungen getroffen werden." Die reine Ablehnung von Hochbauten lehne er hingegen ab. "Wohnraum kann nur endlich in die Breite entstehen", sagt er. In Bayern werde man den Immobiliengipfel der Bundesverbraucherhilfe im November abwarten. Kein Positionspapier ohne Zustimmung vom Bund  Die Bayerische Landesverbraucherhilfe werde kein Positionspapier ohne die Zustimmung des Bundesimmobilienvorstandes herausgeben. Das hat das Präsidium der Bayerischen Landesverbraucherhilfe bestätigt.
Publikationen
von Publikation 30. Januar 2025
Anschreiben an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hiermit nehmen wir im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Stellung wie folgt: Wir begrüßen das Ziel des LKSG, die Wärmewende voranzutreiben und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen. Es werden sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes gesehen, insbesondere im Hinblick auf die nicht konkret definierbaren Maßnahmen und die damit verbundene Vorbildfunktion. Begründung: Das Gesetz zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius in Rheinland-Pfalz verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der damit verbundenen Bürokratie. Die Vielzahl an Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen auferlegt werden, führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Bürokratieabbaus, die eigentlich eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse anstreben. Die Einführung umfangreicher Berichtspflichten für Kommunen und die Erstellung eines Klimaschutzmaßnahmenregisters könnte die Umsetzung behindern, da viele Kommunen bereits jetzt mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten. Es ist entscheidend, dass digitale und standardisierte Werkzeuge bereitgestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Datenerfassung zu gewährleisten. Das Gesetz lässt den öffentlichen Stellen zu große Spielräume bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Die Vorgaben sind oft zu unkonkret, was dazu führt, dass die Maßnahmen stark variieren können und nicht immer die gewünschten Effekte erzielen. Diese Flexibilität kann zwar in bestimmten Kontexten vorteilhaft sein, führt aber in der Praxis häufig dazu, dass die Maßnahmen nicht stringent genug umgesetzt werden und somit die angestrebten Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden. Es werden zwar Ziele und Rahmenbedingungen definiert, aber es fehlen klare und verbindliche Vorgaben, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dies führt dazu, dass die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen oft nicht wissen, welche konkreten Schritte sie unternehmen müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ohne klare Handlungsanweisungen bleibt das Gesetz in vielen Bereichen vage und unverbindlich. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird durch das Gesetz nicht ausreichend gestärkt. Zwar wird betont, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen soll, aber es fehlen konkrete Maßnahmen und Anreize, um diese Rolle effektiv auszufüllen. Die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen benötigen klare Richtlinien und Unterstützung, um tatsächlich als Vorbilder im Klimaschutz agieren zu können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz zwar wichtige Ziele im Klimaschutz verfolgt, aber in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen aufweist. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Vorgaben sind zu unkonkret und die Spielräume für die öffentlichen Stellen zu groß. Dadurch fehlen klare Ansatzpunkte für konkrete Einsparungen und Maßnahmen. Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz zu stärken, bedarf es klarer, verbindlicher und umsetzbarer Vorgaben, die den Kommunen und anderen öffentlichen Stellen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
von Publikation 15. Dezember 2024
Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz die Bundesverbraucherhilfe e.V. nimmt mit größter Verwunderung und erheblichem Unverständnis die im Rahmen dieses Referentenentwurfs gesetzte Frist zur Kenntnis. Die gesetzgeberische Praxis, innerhalb eines derart kurzen Zeitraums eine Stellungnahme zu einem derart komplexen Regelungsvorhaben einzufordern, stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Verbände dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Qualität und Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens auf. 1. Zeitliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Qualität der Beteiligung Die von Ihnen am 13. Dezember 2024 gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme – bis zum 16. Dezember 2024 – beläuft sich auf lediglich einen Werktag. Diese zeitliche Begrenzung steht in keinerlei Verhältnis zur Komplexität des Regelungsvorhabens, das tiefgreifende Änderungen im Wohnraummietrecht vorsieht. Die Bearbeitung und Bewertung eines derart umfassenden Entwurfs erfordert Zeit, um die Vielzahl der enthaltenen Regelungen nicht nur in ihrer isolierten, sondern vor allem in ihrer systemischen Wirkung auf das Mietrecht und den Wohnungsmarkt im Allgemeinen zu analysieren. Eine solche Analyse, die fundiert, empirisch gestützt und juristisch abgesichert sein muss, ist innerhalb der vorgegebenen Frist schlichtweg unmöglich. In der Konsequenz führt dies dazu, dass die Verbände nicht in der Lage sind, ihre Funktion als wesentliche Akteure der politischen Willensbildung angemessen wahrzunehmen. 2. Demokratische Legitimation und Partizipation Die gesetzgeberische Einbindung von Fachkreisen und Verbänden dient nicht allein der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern hat das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung durch breites Expertenwissen und differenzierte Perspektiven zu erhöhen. Eine derart verkürzte Fristsetzung konterkariert jedoch diesen Anspruch. Sie erschwert die Partizipation der Verbände und lässt den Eindruck entstehen, dass die Einbindung der Fachöffentlichkeit weniger der inhaltlichen Verbesserung des Entwurfs als vielmehr einer reinen Legitimationsbeschaffung dient. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Prinzipien guter Gesetzgebung, wie sie etwa in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dort wird klar betont, dass Anhörungsverfahren der Information und Einbeziehung von Interessenvertretern dienen sollen, um ausgewogene, fachlich fundierte und umsetzbare Regelungen zu entwickeln. Eine Fristsetzung, die dies unmöglich macht, untergräbt diese Prinzipien und wirft Zweifel an der demokratischen Qualität des Verfahrens auf. 3. Fachliche Tiefgründigkeit und Zeitbedarf Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen – darunter die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Einführung einer Pflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel – stellen eine komplexe Materie dar, deren Folgen für Mieter, Vermieter und die öffentliche Hand einer detaillierten Analyse bedürfen. Eine solche Analyse erfordert den Rückgriff auf empirische Daten, juristische Fachmeinungen sowie den Abgleich mit internationalen Regelungen und Erfahrungen. Die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verbände sowie mit externen Experten können innerhalb der gesetzten Frist nicht geleistet werden, ohne die inhaltliche Qualität erheblich zu beeinträchtigen. 4. Mögliche Intention hinter der Fristsetzung Die gesetzte Frist lässt den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung weniger an einer substantiellen Auseinandersetzung mit dem Entwurf als an einer schnellen Umsetzung desselben interessiert ist. Eine derart kurze Frist suggeriert, dass die Einwände der Verbände als potenzielle Verzögerung wahrgenommen werden und dass der politische Wille zur Umsetzung des Vorhabens über die Notwendigkeit eines ausgewogenen Gesetzgebungsverfahrens gestellt wird. Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Regelungen in der breiteren Öffentlichkeit. 5. Forderung nach einer Neubewertung der Fristsetzungspraxis Wir fordern mit Nachdruck, dass die Bundesregierung ihre Fristsetzungspraxis in Verbändeanhörungen überprüft und sicherstellt, dass für komplexe Gesetzgebungsvorhaben angemessene Zeiträume zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität der Gesetzgebung sollte nicht dem politischen Tempo geopfert werden. 6. Abschließende Bemerkung Im Übrigen lehnen wir den Referentenentwurf ab. Gerne führen wir die Gründe dafür in einer Anhörung im Deutschen Bundestag aus. Wir bitten um vollständige Veröffentlichung und Einbindung dieser Stellungnahme. Unsere Mitglieder haben wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie wegen der kurzen Fristsetzung im Rahmen der demokratischen Mitgliederbefragung nicht beteiligt werden konnten. 
von Publikation 18. März 2023
Im Bauinnovationsgesetz streben wir die Einführung einer Rahmenbauordnung , die Änderung des Baugesetzbuchs und die Anpassung einiger anderer gesetzlicher Vorgaben an, die auf eine Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie eine Harmonisierung der Landesbauordnungen abzielen. Als Bundesverbraucherhilfe haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten und unsere Rechte zu schützen. Eines der zentralen Anliegen ist dabei die Schaffung von bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum . Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer einheitlichen Rahmenbauordnung und somit für eine Novellierung des Bauordnungsrechts in Deutschland ein. Die Rahmenbauordnung legt bundesweit einheitliche Standards für den Bau und die Nutzung von Gebäuden fest. Dadurch wird eine schnellere und effizientere Genehmigung von Bauprojekten ermöglicht. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern trägt auch dazu bei, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch einheitliche Standards und klare Vorgaben wird sichergestellt, dass Wohnraum sicher und gesundheitsverträglich ist. Die Rahmenbauordnung trägt zudem dazu bei, den Klimaschutz entscheidend voranzutreiben. Durch die Festlegung von energetischen Standards und Ressourceneffizienz wird sichergestellt, dass Gebäude ressourcenschonend und energieeffizient errichtet werden. Dadurch wird nicht nur der Verbrauch von Energie und damit auch die Emission von Treibhausgasen reduziert, sondern auch der Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher geschont. Insgesamt leistet die Einführung des Bauinnovationsgesetzes einen enormen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und energieeffizientem Wohnraum. Sie stärkt nicht nur die Verbraucherhaushalte, sondern stärkt auch den Klimaschutz und fördert den Wettbewerb. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bauinnovationsgesetz so schnell wie möglich eingeführt wird, um den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bau- und Immobilienbranche insgesamt gerecht zu werden.
Ratgeber
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick  Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten, die Miet- oder Wohnkosten zu decken . Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße. Sowohl Mieter als auch Eigentümer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch. Der Antrag auf Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt werden und erfordert verschiedene Nachweise.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Nebenkostenabrechnungen müssen jährlich und transparent erstellt werden. Prüfe Abrechnungen sorgfältig auf Fehler und Unstimmigkeiten. Es gibt bestimmte Kostenarten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Du hast das Recht, Einsicht in Belege zu nehmen und Einwände zu erheben.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Du kannst die Kaution in Raten zahlen und sie muss verzinst werden. Der Vermieter darf die Kaution nur zur Deckung berechtigter Forderungen verwenden. Nach dem Auszug hast du Anspruch auf Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen .
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick  Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten, die Miet- oder Wohnkosten zu decken . Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße. Sowohl Mieter als auch Eigentümer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch. Der Antrag auf Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt werden und erfordert verschiedene Nachweise.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Nebenkostenabrechnungen müssen jährlich und transparent erstellt werden. Prüfe Abrechnungen sorgfältig auf Fehler und Unstimmigkeiten. Es gibt bestimmte Kostenarten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Du hast das Recht, Einsicht in Belege zu nehmen und Einwände zu erheben.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Du kannst die Kaution in Raten zahlen und sie muss verzinst werden. Der Vermieter darf die Kaution nur zur Deckung berechtigter Forderungen verwenden. Nach dem Auszug hast du Anspruch auf Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen .
Mustervorlagen
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Mietminderung wegen Mängeln in der Wohnung - Mietvertrag für die Wohnung [Wohnungsadresse] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Recht zur Mietminderung gemäß § 536 BGB Gebrauch, da erhebliche Mängel in der von mir gemieteten Wohnung vorliegen, die den Wohnwert und die Nutzbarkeit der Räume erheblich beeinträchtigen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Mängel: [Beschreibung des Mangels, z.B. "Schimmelbildung im Schlafzimmer"] seit [Datum der Entdeckung] [Beschreibung des Mangels, z.B. "Heizungsausfall im Badezimmer"] seit [Datum der Entdeckung] [Beschreibung des Mangels, z.B. "undichte Fenster im Wohnzimmer"] seit [Datum der Entdeckung] Trotz meiner mehrfachen Aufforderungen vom [Datum der ersten Mängelanzeige] und [Datum einer weiteren Aufforderung] wurden die genannten Mängel bisher nicht behoben. Die genannten Mängel mindern den Gebrauchswert der Wohnung erheblich und stellen eine Beeinträchtigung der Wohnqualität dar. Aus diesem Grund mindere ich die Miete ab dem [Datum des Beginns der Mietminderung] um [Prozentsatz der Mietminderung, z.B. "20 %"]. Der geminderte Betrag wird entsprechend vom nächsten fälligen Mietzins abgezogen, bis die Mängel vollständig behoben sind. Ich bitte Sie, die Mängel unverzüglich zu beheben und mir schriftlich den voraussichtlichen Zeitpunkt der Mängelbeseitigung mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wann mit der Beseitigung der Mängel zu rechnen ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]  [Name des Mieters] [Adresse des Mieters] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf - Mietvertrag für die Wohnung [Wohnungsadresse] Sehr geehrte/r [Name des Mieters], hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung [Wohnungsadresse] gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs fristgerecht zum [Datum des Kündigungstermins]. Der Eigenbedarf ergibt sich aus folgender Situation: [Beschreiben Sie den Grund für den Eigenbedarf, z.B. "Meine Tochter/Mein Sohn benötigt die Wohnung, da sie/er aus beruflichen Gründen in die Nähe ihres/seines Arbeitsplatzes ziehen muss" oder "Ich selbst beabsichtige, die Wohnung zu beziehen, da mein bisheriger Wohnraum nicht mehr ausreicht."]. Ich bitte Sie, die Wohnung bis spätestens zum [Datum der Wohnungsübergabe] geräumt zu übergeben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen zur Verfügung, um einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren und alle notwendigen Details zu besprechen. Sollten Sie Einwände gegen die Kündigung haben oder Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung auftreten, bitte ich Sie, mich umgehend zu informieren, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Vermieter oder Verwaltungsgesellschaft] [Adresse des Vermieters oder der Verwaltungsgesellschaft] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags für [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in [Adresse der Mietwohnung] außerordentlich kündigen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sehe ich mich gezwungen, von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, da sich unvorhergesehene Umstände ergeben haben, die einen Verbleib in der Wohnung nicht mehr möglich machen. Ich habe die Wohnung mit folgenden Mietkonditionen angemietet: Mietbeginn: [Datum des Mietbeginns] Mietvertragsdauer: [Dauer des Mietvertrags, falls bekannt] Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund [Grund für die außerordentliche Kündigung - zum Beispiel berufliche Veränderung, familiäre Umstände oder Gesundheitsprobleme] gezwungen bin, vorzeitig aus der Wohnung auszuziehen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB und den Bestimmungen meines Mietvertrags möchte ich die Kündigungsfrist von [Anzahl der Kündigungsfrist in Monaten, die im Mietvertrag angegeben ist] Monaten einhalten. Somit wird die außerordentliche Kündigung zum [Datum, das entsprechend der Kündigungsfrist liegt] wirksam. Ich bin bereit, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und bitte Sie, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um den Zustand der Wohnung festzuhalten und mögliche Rückfragen zu klären. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser außerordentlichen Kündigung sowie das wirksame Datum der Vertragsbeendigung. Ich bedanke mich für Ihre bisherige Zusammenarbeit und stehe Ihnen für weitere Absprachen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Vermieter oder Verwaltungsgesellschaft] [Adresse des Vermieters oder der Verwaltungsgesellschaft] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags für [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in [Adresse der Mietwohnung] außerordentlich kündigen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sehe ich mich gezwungen, von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, da sich unvorhergesehene Umstände ergeben haben, die einen Verbleib in der Wohnung nicht mehr möglich machen. Ich habe die Wohnung mit folgenden Mietkonditionen angemietet: Mietbeginn: [Datum des Mietbeginns] Mietvertragsdauer: [Dauer des Mietvertrags, falls bekannt] Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund [Grund für die außerordentliche Kündigung - zum Beispiel berufliche Veränderung, familiäre Umstände oder Gesundheitsprobleme] gezwungen bin, vorzeitig aus der Wohnung auszuziehen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB und den Bestimmungen meines Mietvertrags möchte ich die Kündigungsfrist von [Anzahl der Kündigungsfrist in Monaten, die im Mietvertrag angegeben ist] Monaten einhalten. Somit wird die außerordentliche Kündigung zum [Datum, das entsprechend der Kündigungsfrist liegt] wirksam. Ich bin bereit, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und bitte Sie, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um den Zustand der Wohnung festzuhalten und mögliche Rückfragen zu klären. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser außerordentlichen Kündigung sowie das wirksame Datum der Vertragsbeendigung. Ich bedanke mich für Ihre bisherige Zusammenarbeit und stehe Ihnen für weitere Absprachen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

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