Publikationen

Hier findest du alle Publikationen der Bundesverbraucherhilfe auf einen Blick.

von Publikation 28. Februar 2025
Anschreiben an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sehr geehrter Herr Vorsitzender Merz, zum Wahlsieg und dem klaren Regierungsauftrag der CDU und CSU gratuliere ich Ihnen im Namen der Bundesverbraucherhilfe und persönlich sehr herzlich. Ihr Engagement für wirtschaftliche Stabilität schätze ich außerordentlich. In einer Zeit, in der Deutschland wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen begegnet, ist eine Politik der Verlässlichkeit und Gestaltungskraft entscheidender denn je. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen eine starke Stimme in der politischen Debatte. Mein Haus wird mit Ihrer Fraktion weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten und eine positive Veränderung der Verbraucherschutzlandschaft vorantreiben. Ich freue mich auf den weiteren Austausch über die Verantwortung, die Verbraucher, Politik und Wirtschaft gemeinsam für eine zukunftsfähige Gesellschaft tragen.
von Publikation 28. Februar 2025
Anschreiben an die EU Kommision Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Die neue In-vitro-Diagnostik-Verordnung (IVDR) der EU ist ein wichtiges Thema für das Gesundheitswesen. Ihr Ziel ist es, europaweit hohe Standards zu setzen und die Sicherheit sowie Qualität von Diagnostika zu ver- bessern. Gleichzeitig sorgt die Umstellung von der bisherigen IVDD auf die IVDR jedoch für große Herausforderungen bei Unternehmen und Verbrauchern. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat bereits auf Schwierigkeiten hingewiesen, insbesondere auf die hohen Anforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und den langwierigen Zulassungsprozess neuer Produkte. Die IVDR birgt viele Chancen für das Gesundheitswesen, die genutzt werden sollten: Bessere Diagnostik für Patienten : Die neuen Standards sorgen für sicherere und verlässlichere Tests. Gerade für chronisch Kranke und Menschen mit seltenen Erkrankungen ist es wichtig, dass Diagnosen präziser werden und schnell zur Verfügung stehen. Innovationen fördern : Die IVDR kann neue Technologien und digitale Diagnostik vorantreiben. Wenn die Zulassungsverfahren effizienter gestaltet werden, können innovative Tests schneller auf den Markt kommen Verstärktes Vertrauen der Verbraucher : Transparente und verständliche Informationen sind der Schlüssel, um das Vertrauen der Menschen in medizinische Tests zu stärken. Eine klare Kennzeichnung und einfache Erklärungen helfen dabei. Bürokratieabbau und Digitalisierung : Standardisierte und digitale Dokumentationen, wie sie der VDGH vorgeschlagen hat, könnte den Zulassungsprozess erheblich erleichtern und beschleunigen. Unterstützung für KMU : Kleine und mittelständische Unternehmen sind oft die treibende Kraft hinter Innovationen. Um ihnen den Marktzugang zu erleichtern, braucht es gezielte Förderprogramme und pragmatische Lö sungen. Damit die IVDR nicht zur Innovationsbremse wird, sondern die Gesundheitsversorgung verbessert, braucht es vor allem schnellere und praktikable Zulassungsverfahren. Tests, die für die medizinische Versorgung dringend benötigt werden oder einen hohen Innovationsgrad haben, sollten bevorzugt behandelt werden. NRW hat mit dem Modellprojekt "MDR&IVDR - Digital Gesundheit NRW" gezeigt, dass eine gute Umsetzung möglich ist. Solche Lösungen sollten auch auf EU-Ebene gefördert werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, die IVDR so weiterzuentwickeln, dass sie den Patientenschutz erhöht, aber nicht den Zugang zu neuen Diag  nostika erschwert.
von Publikation 27. Februar 2025
Eine solide Haushaltsplanung ist entscheidend für eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Finanzführung. In diesem Dokument finden Sie eine detaillierte Übersicht über die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Bundesverbraucherhilfe, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
von Publikation 30. Januar 2025
Anschreiben an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hiermit nehmen wir im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Stellung wie folgt: Wir begrüßen das Ziel des LKSG, die Wärmewende voranzutreiben und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen. Es werden sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes gesehen, insbesondere im Hinblick auf die nicht konkret definierbaren Maßnahmen und die damit verbundene Vorbildfunktion. Begründung: Das Gesetz zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius in Rheinland-Pfalz verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der damit verbundenen Bürokratie. Die Vielzahl an Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen auferlegt werden, führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Bürokratieabbaus, die eigentlich eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse anstreben. Die Einführung umfangreicher Berichtspflichten für Kommunen und die Erstellung eines Klimaschutzmaßnahmenregisters könnte die Umsetzung behindern, da viele Kommunen bereits jetzt mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten. Es ist entscheidend, dass digitale und standardisierte Werkzeuge bereitgestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Datenerfassung zu gewährleisten. Das Gesetz lässt den öffentlichen Stellen zu große Spielräume bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Die Vorgaben sind oft zu unkonkret, was dazu führt, dass die Maßnahmen stark variieren können und nicht immer die gewünschten Effekte erzielen. Diese Flexibilität kann zwar in bestimmten Kontexten vorteilhaft sein, führt aber in der Praxis häufig dazu, dass die Maßnahmen nicht stringent genug umgesetzt werden und somit die angestrebten Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden. Es werden zwar Ziele und Rahmenbedingungen definiert, aber es fehlen klare und verbindliche Vorgaben, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dies führt dazu, dass die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen oft nicht wissen, welche konkreten Schritte sie unternehmen müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ohne klare Handlungsanweisungen bleibt das Gesetz in vielen Bereichen vage und unverbindlich. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird durch das Gesetz nicht ausreichend gestärkt. Zwar wird betont, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen soll, aber es fehlen konkrete Maßnahmen und Anreize, um diese Rolle effektiv auszufüllen. Die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen benötigen klare Richtlinien und Unterstützung, um tatsächlich als Vorbilder im Klimaschutz agieren zu können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz zwar wichtige Ziele im Klimaschutz verfolgt, aber in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen aufweist. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Vorgaben sind zu unkonkret und die Spielräume für die öffentlichen Stellen zu groß. Dadurch fehlen klare Ansatzpunkte für konkrete Einsparungen und Maßnahmen. Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz zu stärken, bedarf es klarer, verbindlicher und umsetzbarer Vorgaben, die den Kommunen und anderen öffentlichen Stellen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
von Publikation 21. Januar 2025
1. Einleitung Die aktuelle Diskussion um die Absenkung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % hat eine intensive Analyse der wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen erforderlich gemacht. Die Bundesverbraucherhilfe lehnt diesen Vorschlag entschieden ab, da er in erster Linie symbolpolitischer Natur ist und weder eine substanzielle Entlastung der Verbraucher bewirkt noch die strukturellen Herausforderungen der öffentlichen Haushalte adressiert. Vielmehr gefährdet er die finanzielle Stabilität und erweist sich als kontraproduktiv im Kontext einer langfristig angelegten Fiskalpolitik. 2. Wirtschaftliche Auswirkungen Die ermäßigte Mehrwertsteuer betrifft primär Güter des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, deren Preisgestaltung durch Marktmechanismen bereits auf einem niedrigen Niveau gehalten wird. Eine Senkung der Steuer von 7 % auf 5 % würde lediglich marginale Einsparungen für die Verbraucher bewirken, die kaum spürbar wären. Selbst bei vollständiger Weitergabe der Steuerreduktion an die Endverbraucher bliebe der finanzielle Vorteil minimal und stünde in keinem Verhältnis zu den potenziellen Einnahmeverlusten des Staates. Die Praxis zeigt zudem, dass steuerliche Entlastungen oft nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden. Stattdessen könnten Unternehmen die Differenz zur Steigerung ihrer Gewinnmargen nutzen, wodurch der gewünschte Effekt der Entlastung weiter abgeschwächt würde. Ohne klare Mechanismen, die eine vollständige Weitergabe garantieren, bleiben die Auswirkungen der Maßnahme unberechenbar und inkonsistent. Gleichzeitig würden dem Staatshaushalt bedeutende Mittel entzogen, die für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherungssysteme dringend benötigt werden. 3. Politische und fiskalische Bewertung Fiskalpolitisch stellt die vorgeschlagene Steuerreduktion eine erhebliche Belastung dar. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer würde den finanziellen Spielraum des Staates weiter einengen und die strategische Steuerung der öffentlichen Finanzen erschweren. In einer Zeit steigender Inflation und globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten bedarf es einer konsistenten, langfristig angelegten Fiskalpolitik, die Investitionen in zukunftsweisende Bereiche fördert. Symbolpolitische Maßnahmen, die primär der politischen Profilierung dienen, laufen diesen Erfordernissen zuwider. Darüber hinaus ist der Vorschlag wirtschaftspolitisch nicht zielführend. Anstatt Verbraucher durch marginale Steuererleichterungen zu entlasten, sollten regulatorische Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Preispraktiken und zur Erhöhung der Markttransparenz Vorrang haben. Unternehmen, die durch spekulative Preisgestaltung zur Belastung der Verbraucher beitragen, müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Eine konsequente Preiskontrolle und die Förderung fairer Wettbewerbsmechanismen wären wesentlich effektivere Ansätze, um die Kaufkraft der Haushalte langfristig zu stärken. 4. Schlussfolgerung Die Senkung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % stellt keine geeignete Maßnahme zur Lösung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen dar. Ihre Auswirkungen sind marginal und bieten keine nachhaltige Entlastung der Verbraucher. Gleichzeitig gefährdet sie die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates und verstärkt die strukturellen Defizite im öffentlichen Finanzmanagement. Die Bundesverbraucherhilfe spricht sich daher für eine klare Neuausrichtung der fiskal- und wirtschaftspolitischen Agenda aus. Diese sollte sich auf nachhaltige, zielgerichtete Maßnahmen konzentrieren, darunter die Förderung eines fairen Wettbewerbs und die Stärkung zukunftsorientierter Investitionen. Die vorgeschlagene Steuerreduktion ist als rein symbolpolitische Geste abzulehnen, da sie weder den sozialen noch den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird. Eine verantwortungsvolle Politik erfordert stattdessen Lösungen, die spürbare und langfristige Verbesserungen bewirken.
von Publikation 15. Dezember 2024
Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz die Bundesverbraucherhilfe e.V. nimmt mit größter Verwunderung und erheblichem Unverständnis die im Rahmen dieses Referentenentwurfs gesetzte Frist zur Kenntnis. Die gesetzgeberische Praxis, innerhalb eines derart kurzen Zeitraums eine Stellungnahme zu einem derart komplexen Regelungsvorhaben einzufordern, stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Verbände dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Qualität und Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens auf. 1. Zeitliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Qualität der Beteiligung Die von Ihnen am 13. Dezember 2024 gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme – bis zum 16. Dezember 2024 – beläuft sich auf lediglich einen Werktag. Diese zeitliche Begrenzung steht in keinerlei Verhältnis zur Komplexität des Regelungsvorhabens, das tiefgreifende Änderungen im Wohnraummietrecht vorsieht. Die Bearbeitung und Bewertung eines derart umfassenden Entwurfs erfordert Zeit, um die Vielzahl der enthaltenen Regelungen nicht nur in ihrer isolierten, sondern vor allem in ihrer systemischen Wirkung auf das Mietrecht und den Wohnungsmarkt im Allgemeinen zu analysieren. Eine solche Analyse, die fundiert, empirisch gestützt und juristisch abgesichert sein muss, ist innerhalb der vorgegebenen Frist schlichtweg unmöglich. In der Konsequenz führt dies dazu, dass die Verbände nicht in der Lage sind, ihre Funktion als wesentliche Akteure der politischen Willensbildung angemessen wahrzunehmen. 2. Demokratische Legitimation und Partizipation Die gesetzgeberische Einbindung von Fachkreisen und Verbänden dient nicht allein der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern hat das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung durch breites Expertenwissen und differenzierte Perspektiven zu erhöhen. Eine derart verkürzte Fristsetzung konterkariert jedoch diesen Anspruch. Sie erschwert die Partizipation der Verbände und lässt den Eindruck entstehen, dass die Einbindung der Fachöffentlichkeit weniger der inhaltlichen Verbesserung des Entwurfs als vielmehr einer reinen Legitimationsbeschaffung dient. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den Prinzipien guter Gesetzgebung, wie sie etwa in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dort wird klar betont, dass Anhörungsverfahren der Information und Einbeziehung von Interessenvertretern dienen sollen, um ausgewogene, fachlich fundierte und umsetzbare Regelungen zu entwickeln. Eine Fristsetzung, die dies unmöglich macht, untergräbt diese Prinzipien und wirft Zweifel an der demokratischen Qualität des Verfahrens auf. 3. Fachliche Tiefgründigkeit und Zeitbedarf Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen – darunter die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete, die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Einführung einer Pflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel – stellen eine komplexe Materie dar, deren Folgen für Mieter, Vermieter und die öffentliche Hand einer detaillierten Analyse bedürfen. Eine solche Analyse erfordert den Rückgriff auf empirische Daten, juristische Fachmeinungen sowie den Abgleich mit internationalen Regelungen und Erfahrungen. Die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verbände sowie mit externen Experten können innerhalb der gesetzten Frist nicht geleistet werden, ohne die inhaltliche Qualität erheblich zu beeinträchtigen. 4. Mögliche Intention hinter der Fristsetzung Die gesetzte Frist lässt den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung weniger an einer substantiellen Auseinandersetzung mit dem Entwurf als an einer schnellen Umsetzung desselben interessiert ist. Eine derart kurze Frist suggeriert, dass die Einwände der Verbände als potenzielle Verzögerung wahrgenommen werden und dass der politische Wille zur Umsetzung des Vorhabens über die Notwendigkeit eines ausgewogenen Gesetzgebungsverfahrens gestellt wird. Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Regelungen in der breiteren Öffentlichkeit. 5. Forderung nach einer Neubewertung der Fristsetzungspraxis Wir fordern mit Nachdruck, dass die Bundesregierung ihre Fristsetzungspraxis in Verbändeanhörungen überprüft und sicherstellt, dass für komplexe Gesetzgebungsvorhaben angemessene Zeiträume zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität der Gesetzgebung sollte nicht dem politischen Tempo geopfert werden. 6. Abschließende Bemerkung Im Übrigen lehnen wir den Referentenentwurf ab. Gerne führen wir die Gründe dafür in einer Anhörung im Deutschen Bundestag aus. Wir bitten um vollständige Veröffentlichung und Einbindung dieser Stellungnahme. Unsere Mitglieder haben wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie wegen der kurzen Fristsetzung im Rahmen der demokratischen Mitgliederbefragung nicht beteiligt werden konnten. 
von Publikation 13. Dezember 2024
Anschreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundesverbraucherhilfe e.V. nimmt mit großem Bedauern und erheblichem Unverständnis die von Ihnen gesetzte Frist zur Stellungnahme zur Kenntnis. Wir sehen uns in der Pflicht, die Konsequenzen einer derart unverhältnismäßig kurzen Zeitspanne sowohl aus demokratischer als auch aus organisatorischer Perspektive eingehend zu analysieren. Im Folgenden legen wir dar, warum eine solche Praxis kontraproduktiv ist und einem verantwortungsvollen Gesetzgebungsprozess diametral entgegensteht: Ein zentrales Prinzip moderner Demokratien besteht in der Gewährleistung einer umfassenden Partizipation von Akteuren der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen. Die Partizipation externer Akteure im Rahmen der Verbändeanhörung dient nicht lediglich der Erfüllung gesetzlicher Formalien, sondern soll substantiellen Input zur Qualitätssicherung der vorgeschlagenen Regelungen liefern. Indem Sie eine Frist von wenigen Stunden setzen, machen Sie es den betroffenen Interessenvertretungen faktisch unmöglich, fundierte Stellungnahmen zu verfassen, die auf solider empirischer Analyse und rechtlicher Expertise basieren. Die gesetzgeberischen Verfahren drohen hierdurch zur reinen Symbolhandlung zu degenerieren, bei der die formale Einbindung von Verbänden zwar stattfindet, deren inhaltlicher Beitrag jedoch nicht ernsthaft in Betracht gezogen wird. Die Qualität der Gesetzgebung leidet erheblich, wenn wesentliche Perspektiven von Verbänden und Fachorganisationen nicht adäquat berücksichtigt werden. Dies ist besonders relevant im Fall der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, da die vorgeschlagene Verlängerung tiefgreifende wirtschaftliche, soziale und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen haben wird. Die Analyse solcher Auswirkungen erfordert Zeit, um empirische Daten auszuwerten, internationale Vergleichsstudien heranzuziehen und die Rückmeldungen aus der Praxis einzuholen. Eine Frist von wenigen Tagen verhindert dies und führt zu einer einseitigen, potenziell unvollständigen oder fehlerhaften Gesetzesgrundlage. Dies widerspricht den Grundsätzen guter Gesetzgebung, wie sie in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes implizit verankert sind, und gefährdet die Legitimation der vorgeschlagenen Regelung. Die kurze Fristsetzung erweckt den Eindruck, dass die Verbändeanhörung in erster Linie dazu dient, den Anschein einer partizipativen Gesetzgebung zu erwecken, während das eigentliche Ziel darin besteht, den Verordnungsentwurf ohne substanzielle Kritik möglichst rasch zu verabschieden. Es ist offenkundig, dass durch die Fristsetzung eine umfassende Analyse und Auseinandersetzung mit dem Verordnungsentwurf faktisch unmöglich gemacht wird. Dieses Vorgehen lässt darauf schließen, dass die Bundesregierung primär an der Realisierung eigener politischer Zielsetzungen interessiert ist und weniger an einer qualitativen Verbesserung des Gesetzesentwurfs durch konstruktive Kritik. Es ist dringend geboten, die Praxis der Fristsetzung in Verbändeanhörungen grundlegend zu überdenken. Gesetzgebungsverfahren sollten nicht unter dem Vorwand der Dringlichkeit auf Kosten der Qualität und Legitimation durchgeführt werden. Eine angemessene Frist für die Stellungnahme ist unerlässlich, um den Verbänden die Möglichkeit zu geben, die wirtschaftlichen, sozialen und juristischen Aspekte der vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer vollen Tragweite zu analysieren und zu bewerten. Die gegenwärtige Praxis hingegen führt nicht nur zu einem Vertrauensverlust in die Gesetzgebungsprozesse, sondern unterminiert auch die demokratische Legitimation der verabschiedeten Regelungen. Eine sorgfältigere Gestaltung der Anhörungsfristen könnte hingegen dazu beitragen, die Akzeptanz der Gesetze in der Bevölkerung und bei den betroffenen Akteuren zu erhöhen. Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert nachdrücklich eine Verlängerung der Frist für die Verbändeanhörung sowie eine grundsätzliche Überarbeitung der Fristsetzungspraxis in der Gesetzgebung. Es ist inakzeptabel, dass die Einbindung von Verbänden auf eine derart rudimentäre und formale Ebene reduziert wird. Im Übrigen lehnen wir den Verordnungsentwurf ab.
von Publikation 11. November 2024
Mut und Entschlossenheit für die Herausforderungen unserer Zeit Deutschland steht an einem Scheideweg. Die Herausforderungen, die uns als Gesellschaft gegenüberstehen, sind vielfältig, komplex und tiefgreifend. Sie reichen von steigenden Lebenshaltungskosten über eine überforderte Infrastruktur bis hin zu einem Bildungssystem, das unsere Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend auf die Zukunft vorbereitet. Unsere Energiepolitik gerät immer mehr unter Druck, die Mobilität wird zur teuren Belastung, und die Kluft zwischen den Versprechen des Sozialstaats und den realen Erfahrungen der Bürger wächst. Diese Probleme sind keine kurzfristigen Störungen, sondern die Schicksalsfragen unserer Zeit – und sie verlangen nach einer entschlossenen und mutigen politischen Führung, die bereit ist, diese Fragen nicht nur zu diskutieren, sondern sie als ihre ureigenen zu begreifen und aktiv anzugehen. Es braucht jetzt mehr denn je den Willen, die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte nicht weiter hinzunehmen. Die Zeit des Zauderns muss vorbei sein. Nur durch klare, mutige Entscheidungen und einen unermüdlichen Umsetzungswillen können wir die drängenden Fragen unserer Zeit lösen. Dies erfordert aber nicht nur Geschwindigkeit, sondern auch Weitsicht und Ausgewogenheit. Wir dürfen in unserem Bestreben, schnell Lösungen zu finden, nicht übersehen, dass Verbände und Interessenvertretungen zentrale Pfeiler unserer Demokratie sind. Ihre Expertise, ihre Stimme und ihre Bedürfnisse müssen gehört werden. Demokratie lebt von der Beteiligung aller – und das bedeutet, dass die Politik Zeit braucht, um Entschei - dungen gründlich und inklusiv zu treffen. Es gibt jedoch Wege, wie dieser demokratische Prozess effizient gestaltet werden kann. Wir brauchen keine endlosen Diskussionen, sondern zielgerichtete, regelmäßige Dialoge. Es ist an der Zeit, die Verbandschefinnen und Verbandschefs, die Landesregierungen und den Bund an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam über die drängenden Herausforderungen zu sprechen. Mit dem Bund als Moderator können diese Gespräche zur Grundlage für einen universellen Kit werden, der die Brüche in unserem System zusammenfügt. Nur durch den Austausch und das gegenseitige Verstehen der jeweiligen Herausforderungen können wir tragfähige, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln. Das ist der Schlüssel für einen nachhaltigen Fortschritt – kein Aktionismus, sondern ein durchdachtes, ganzheitliches Vorgehen. Wir dürfen uns nicht im Klein-Klein verlieren. Es braucht jetzt Großdenker und Macher – Menschen, die in der Lage sind, über kurzfristige politische Erfolge hinauszudenken und das große Ganze im Blick zu behalten. Es braucht mutige Persönlichkeiten, die nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen der Probleme erkennen und an ihnen arbeiten. Nur so können wir langfristige Lösungen schaffen, die sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft dienen. Und nur so können wir ein starkes, zukunftsfähiges Deutschland ausbauen. Die nächste Bundestagswahl wird ein entscheidender Moment sein. Sie wird offenlegen, wer diesen Mut besitzt und wer wirklich bereit ist, sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Es wird sich zeigen, wer die Lösung unserer Probleme wirklich als Herzensanliegen versteht und wer lediglich verwaltet, anstatt echte politische Verantwortung zu übernehmen. Die Menschen in Deutschland verlangen nach Politikern, die nicht nur reden, sondern auch handeln. Politiker, die bereit sind, Risiken einzugehen, um die Weichen für eine bessere Zukunft zu stellen . Politik ist mehr als die Verwaltung des Status quo. Sie ist die Kunst, die Herausforderungen unserer Zeit anzupacken, Visionen zu entwickeln und diese in die Tat umzusetzen. Es braucht Politiker, die nicht nur an die nächsten Wahlen denken, sondern an die nächsten Generationen. Die Zukunft Deutschlands wird davon abhängen, ob wir den Mut haben, diese Schicksalsfragen nicht nur zu erkennen, sondern sie als unsere eigene Verantwortung zu übernehmen. Und es wird davon abhängen, ob wir die Menschen, die Verbände und die Regionen unseres Landes in diesen Prozess einbeziehen – nicht als Gegner, sondern als Partner in der Gestaltung einer besseren, gerechteren und zukunftsfähigen Gesellschaft. Diese Präambel soll ein Aufruf sein – ein Aufruf an alle, die an der Gestaltung dieser Zukunft mitwirken wollen. Sie richtet sich an die Politiker, die jetzt gefordert sind, aber auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich selbst mehr einbringen müssen. Gemeinsam können wir die Herausforderungen unserer Zeit meistern – wenn wir den Mut haben, den ersten Schritt zu gehen. Das gesamte Dokument mit allen 14 Punkte findest Du in der nachstehenden Publikation.
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